Arbeitserprobungen oder Berufsfindungen werden von der Rentenversicherung gewährt um die Eignung, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Rehabilitanten herauszuarbeiten. Die in der Arbeitserprobung geleisteten Ergebnisse bilden dann die Grundlage für die Auswahl der geeigneten LTA- Maßnahme.
Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem zuständigen Rehabilitationsfachberater in Verbindung und besprechen Sie mit diesem Ihr Anliegen.