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Experten-Antwort

Arbeitsfähig aus Reha entlassen trotzdem AU möglich

von Miffy08.08.2022 | 17:18
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Ich dachte eigentlich, dass ich unter drei Stunden erwerbsfähig bin und werde aber als voll erwerbsfähig und arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Es war eine orthopädische Reha. Ist es möglich, dass mich mein Hausarzt trotzdem weiter krankschreibt, wenn er auch eine Arbeitsunfähigkeit als gegeben sieht? Woher weiß sie, ob ich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wurde?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miffy,

Sie können die Erwerbsminderungsrente unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder wie Sie aus der Reha entlassen wurden, beantragen.

Für die medizinische Voraussetzung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend. Wird ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt, besteht eine volle Erwerbsminderung. Wird ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich festgestellt, besteht eine teilweise Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Miffy,

wenn Ihr Hausarzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann und wird er Sie weiter krankschreiben. Ob die Krankenkasse Ihnen weiterhin Krankengeld zahlt, hängt davon ab, ob sie Ihr Dispostionsrecht (freie Entscheidung zur Beantragung einer Rente) einschränkt. Hatte die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert? In dem Fall ist das Dispositionsrecht auf jeden Fall eingeschränkt und die Krankengeldzahlung wird eingestellt, falls Sie keinen Rentenantrag stellen., sofern ein Leistungsfall eingetreten ist. Dies entscheidet aber nicht die Reha-Einrichtung mit dem E-Bericht sondern der Gutachter der Rentenversicherung. Aber der E-Bericht ist natürlich ein wichtiger Hinweis. Bei einer Restleistung von 3 -6 Stunden liegt vermutlich ein Leistungsfall für eine teilweise Erwerbsminderung vor. Hatte die Krankenkasse Sie nicht zur Reha aufgefordert, kann sie Ihr Dispositionsrecht auch nach Erhalt des E-Berichts nachträglich einschränken.

Zum Verfahren: die Rentenversicherung hat den E-Bericht der Reha erhalten und prüft, ob ein Leistungsfall eingetreten ist. In dem Fall werden Sie von der Rentenversicherung angeschrieben und gebeten, den formellen Rentenantrag zu stellen. So lange können Sie erstmal abwarten. Die Krankenkasse wird sicherlich so lange Krankengeld weiterzahlen, bis Sie einer Aufforderung zum Antrag ggf. nicht nachkommen und damit nicht mitwirken. Sie können aber natürlich auch selbst bereits jetzt den Antrag stellen.

Warum wollen Sie ggf. mit der halben Rente „einfach so zu Hause“ bleiben und die Zeit bis zur Altersrente überbrücken? Folgende Konstellationen sind möglich:

1- Rentenbewilligung teilweise Erwerbsminderung. Solange Sie auch nach Rentenbewilligung vom Arzt krankgeschrieben werden, wird die Rente auf das Krankengeld angerechnet und – sofern das Krankengeld höher ist als die Rente – die Differenz von der Krankenkasse weiter gezahlt.

2- Rentenbewilligung teilweise Erwerbsminderung. Werden Sie nicht mehr krankgeschrieben und Ihr Arbeitsgeber kann Ihnen einen ihrem Restleistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten, arbeiten Sie mit den verringerten Stunden weiter und erhalten neben der Rente Gehalt (evtl. wird ein Teil des Gehalt auf die Rente angerechnet)

3- Kann Ihnen der Arbeitgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten, wird seitens der DRV geprüft, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für die für sie noch möglichen Tätigkeiten verschlossen ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie – zeitlich befristet – sogar die volle Erwerbsminderungsrente. Diese wäre übrigens wegen der Zurechnungszeit vermutlich sogar höher als Ihre spätere Altersrente.

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19 Antworten

Erklärbäram 08.08.2022 | 17:32
Das weiß er oder sie aus dem Kurzbrief, den Sie am letzten Tag bei der Entlassung aus der Reha erhalten. Und er oder sie entscheidet, worunter er/sie die Unterschrift setzt - also, ob er/sie einen "gelben Schein" (AUB) ausstellt und wenn ja, aufgrund welcher Diagnose. Das in der Entlassung ist die Wahrnehmung der Reha-Ärzte. Und die Krankenkasse wird sich ggf. dann bei längerer AU trotz AF-Entlassung ggf. bei Ihnen melden und die AU durch den MDK überprüfen lassen - oder auch nicht.
Miffiam 08.08.2022 | 17:52
Danke, ich bin heute am Boden zerstört. Vielleicht schicke ich trotz des gegenteiligen Reha-Berichts meinen EM-Rentenantrag ab. Aber das kann ich mir eigentlich sparen. Vielen Dank
Ulfam 08.08.2022 | 18:57
Auch wenn es immer heißt, dass die Erfahrungen anderer nichts nützen, weil es stets individuell ist, ich wurde-allerdings erst nach dem EM-Rentenantrag-zur Reha geschickt und dort zwar mit etlichen negativen Leistungsbildern, aber doch arbeitsfähig für Beruf und andere Tätigkeiten entlassen. Die RV sah es dennoch anders und gewährte die beantragte EM-Rente damals für 3 Jahre, mittlerweile auf Dauer. Ich würde an Ihrer Stelle den Antrag trotzdem stellen, Sie vergeben sich dabei nichts.
Schadeam 08.08.2022 | 22:41
arbeitsunfähig und erwerbsgemindert muss nicht identisch sein. Niemand im Forum weiß ob Sie zu berenten sind oder nicht. Klarheit haben Sie erst wenn Sie den Bescheid in Händen halten. Es ist natürlich auch möglich dass ein Arzt Sie für arbeitsfähig hält und ein anderer nicht. Vielleicht erkälten Sie sich ja auch auf der Heimfahrt und sind daheim stark erkälten und damit arbeitsunfähig obwohl Sie diese Erkältung bei der Entlassung noch nicht hatten?
Janaam 08.08.2022 | 23:00
Hat man nicht mit Ihnen gesprochen? Z. B. über eine Wiedereingliederung? Ich wurde auch arbeitsfähig entlassen und war trotzdem vorläufig noch krankgeschrieben. Es war "klar", dass ich wieder fit werde, aber dass es noch dauert.
Miffyam 08.08.2022 | 23:04
Mir ist klar, dass ich nicht wieder fit werde. 40 Jahre lebe ich jetzt schon mit dieser Krankheit und dass es nicht besser sondern schlechter wird ist normal. Ich hab’s ja fast geschafft, jetzt muss ich noch vier Jahre durchhalten und dann gehe ich halt mit Abschlägen in die Schwerbehindertenrente.
Miffyam 17.08.2022 | 15:19
Der Reha-Bericht lautet nun auf 3-6 Stunden erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und ich wäre jetzt arbeitsunfähig ohne Wiedereingliederung entlassen. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Vielleicht versuche ich es trotzdem wirklich mit einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente.
Erklärbäram 17.08.2022 | 15:34
Hallo, der Antrag auf EMR wird nicht in Antrag auf Teil-EMR und Antrag auf volle EMR unterschieden. Mit einem Antrag sind Sie also gut beraten. Grundsätzlich können Sie, sollte "nur" eine Teil-EMR bewilligt werden, für die "andere Hälfte" auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten und so ggf. nochmal für wenige Stunden am Tag auf dem allgem. Arbeitsmarkt eine Chance erhalten. Daher sollten Sie erstmal einen Antrag auf EMR stellen und dann weitersehen, je nach Ausgang des Antrags gibt es dann immer noch Möglichkeiten zur Unterstützung.
Miffyam 18.08.2022 | 07:44
Kann ich mich auch erstmal weiter krankschreiben lassen ich habe mindestens noch ein Jahr übrig. Oder ich bleibe mit der halben Rente einfach so zu Hause und überbrücke bis 62, aber das wäre bestimmt doof.
Nolleam 18.08.2022 | 08:03
Guten Morgen... Ich bin damals mit 6 Std und mehr aus, der Reha entlassen worden. Da ich aber nicht mehr arbeiten konnte, stellte ich einen Antrag auf EM Rente und die DRV genehmigte mir die volle unbefristete Rente. Also nur Mut, wenn es nicht mehr geht... Viel Erfolg Nolle
Pierream 18.08.2022 | 07:56
Hallo Miffy, das bleibt ganz Ihnen überlassen. MfG
Miffyam 18.08.2022 | 08:27
Da hatten sie Glück, wenn man das so nennen kann. Dadurch würde ich zwar 1000 € Minimum netto einbüßen. Aber wäre immer noch besser, als auf Kosten der Rest-Gesundheit weiterzumachen. Es ist alles schwierig. Ich weiß auch gar nicht ob und wie ich im Vorfeld mit dem Arbeitgeber den eventuellen Fall einer halbe Erwerbsminderungsrente besprechen muss. Der öffentliche Dienst hat doch immer leidensgerechten Teilzeitplätze.
Sonntagam 18.08.2022 | 08:17
Hallo Miffy Sie können nach der Reha mit ihrem Arzt besprechen, in wie weit auch er eine anhaltende AU unterstützt. Inwieweit die KK das dann akzeptiert und mit ihnen durchzieht und Ihnen das Krankengeld bis zur Aussteuerung zahlt, oder sie bereits nun nach der Reha zur Antragstellung eines Rentenantrags bitten/auffordern wird, wird sich zeigen. Bedenken Sie, automatisch besagt jedoch die Feststellung, welche die Rehaklinik nun nach erfolgter Reha getroffen hat nicht, dass bei Antragstellung einer EM-Rente man Ihnen diese auch durch die DRV zusprechen wird, auch wenn die Klinik Ihnen ein eingeschränktes Leistungsbild (3- unter 6 Std) bescheinigt hat. Mindestens mit einer halben (oder sogar vollen?) Rente zu Hause bleiben wird Ihnen von daher erst möglich sein, wenn man den von Ihnen an die DRV erstmal noch zu stellenden EM-Rentenantrag auch so akzeptieren/bewilligen/bescheiden wird. Erfahrungsgemäß: auch Sie werden absehbar erst noch ein paar Hürden auf sich nehmen müssen, bevor Sie "einfach so zu Hause bleiben können und versuchen zu überbrücken". Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft und Erfolg auf Ihrem kommenden Weg
Miffyam 18.08.2022 | 08:39
Ach ja, ich bin nicht aufgefordert worden von niemandem. Vielleicht schiebt die Technikerkrankenkasse noch eine Aufforderung nach. Wie lange nach der Reha kann das passieren?
Miffyam 18.08.2022 | 08:44
Wie lange kann es dauern?
Valzuunam 18.08.2022 | 10:35
Kommt drauf an: 1. Die DRV deutet den Rehaantrag NICHT in einen Rentenantrag um (was bei einer Entlassung „Arbeitsfähig“ recht wahrscheinlich ist) - kein wirksames Nachschieben möglich, der Fall ist ja bereits abgeschlossen 2. Umdeutung durch die DRV: - Nachschieben möglich bis Sie der DRV erklären eine Rente nicht zu wünschen (korrekt: den (umgedeuteten) Rentenantrag zurückziehen)
Valzuunam 18.08.2022 | 16:34
Jetzt kommen wir -langsam- in den Bereich wilder Spekulationen. Daher ganz kurz: Annahme: Entlassung Arbeitsfähig-keine Umdeutung Irgendwann später Antrag EM Varianten: 1. trotz (erneuter) AU nicht EM —> keine Umdeutung 2. jetzt EM, aber nach Festellung der DRV noch nicht am Ende der Reha —> keine Umdeutung 3. jetzt EM und das (auf Grund neu gewonnener Erkenntnisse) auch schon zum Ende der Reha —> Umdeutung Übrigens-ich weiß nicht ob es schon mal geschrieben wurde- führt auch eine Entlassung „AU“ nicht unbedingt zu einer Umdeutung. AU und EM sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Miffyam 18.08.2022 | 15:15
Vielen Dank für die nette Antwort, wenn ich gerne Eine Umleitung hätte, dann muss ich also auf die arbeitsunfähige Entlassung mit Wiedereingliederung eingehen. Oder ist das völlig egal, ob ich mich arbeitsfähig entlassen lasse und vielleicht nach ein paar Wochen wieder krank werde und dann erst selber den Rentenantrag stelle.
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