Hallo Sylkl,
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unterstelle ich, dass die medizinische Rehabilitationsleistung auf Kosten der deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurde. Dann wurde von der behandelnden Ärztin der Rehabilitationseinrichtung bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsleistungen) angeregt.
Diesbezüglich müsste Ihr Rentenversicherungsträger sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie innerhalb der nächsten 6 Wochen keine Nachricht erhalten empfehle ich Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie nicht nur direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
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