Hallo A.Q.,
Abschläge hat in seiner Antwort vom 07.05.2023, 23:21 h, Ihre Frage ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen können wir uns nur anschließen.
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Hallo A.Q.,
Abschläge hat in seiner Antwort vom 07.05.2023, 23:21 h, Ihre Frage ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen können wir uns nur anschließen.
Erst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich bin Jahrgang 1962 und erhalte zur Zeit Bürgergeld vom Jobcenter. 35 Jahre sind erfüllt. (45 Jahre sind nicht erfüllt.) Ein Amtsarzt vom Jobcenter hat festgestellt, dass ich täglich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Das könnte eventuell in eine Erwerbsminderungsrente münden. Da der Arbeitsmarkt wohl verschlossen ist, würde ich statt der halben Erwerbsminderungsrente wohl eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten? Stimmt das so? Ein Facharzt (der mit dem Jobcenter "Nix zu tun hat") hat mir empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Da der Grad der Behinderung bei meinen Krankheiten höher als 50 ist, könnte ich eine volle Schwerbehindertenrente beziehen? Stimmt das so? Ist die Schwerbehindertenrente so hoch wie die Altersrente? Aus den Unterlagen der DRV geht hervor, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente ist. Wie viel könnte ich bei der Erwerbsminderungsrente und der Schwerbehindertenrente jeweils dazu verdienen, ohne das die Rente gekürzt wird? Im Kern geht es darum, welche Rente ich am besten beantrage, auch unter Berücksichtigung eines möglichen Hinzuverdienstes.Welche Renten kann man als Arbeitsfähiger, unter welchen Voraussetzungen gleichzeitig erhalten UND wie viel darf man jeweils dazu verdienen?Hintergrund Ihrer Frage? ...sonst kann keine zutreffende Antwort für SIE erfolgen! Gruß w.
Das ist doch keine Schande, sondern in einer Notlage dazu gedacht. Da halten ganz andere die Hände auf. Zu diesem Klientel gehören Sie sicher nicht, sonst hätten Sie keine 35 Versicherungsjahre.Na, das hätten Sie ja auch gleich so fragen können :-)Erst mal vielen Dank für alle neuen Antworten! :) Ja, das stimmt. Aus Scham wollte ich eigentlich nicht mitteilen, dass ich Bürgergeld vom Jobcenter bekomme. Deshalb hatte ich meine Frage breiter gestellt.
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