Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsfähig + Renten

von A.Q.07.05.2023 | 19:10
98 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Welche Renten kann man als Arbeitsfähiger, unter welchen Voraussetzungen gleichzeitig erhalten UND wie viel darf man jeweils dazu verdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.Q.,

Abschläge hat in seiner Antwort vom 07.05.2023, 23:21 h, Ihre Frage ausführlich beantwortet. Seinen Ausführungen können wir uns nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Horstam 07.05.2023 | 19:37
Man kann jede Rentenart nur einzeln beziehen, in Kombination nur mit Hinterbliebenenrenten. Rentenarten sind Regelsaltersrente, Rente für besonders langjährig oder langjährig Versicherte, Rente für Schwerbehinderte, Rente für Bergleute, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente. Ich interpretiere Ihr "arbeitsfähig" mal so, dass letztere nicht bezogen werden kann. Alle anderen Rentenarten sind an Alter und Versicherungszeiten gebunden und Erwerbsfähigkeit ist dafür unerheblich. Hinterbliebenenrenten sind Witwen-oder Waisenrente.
Abschlägeam 07.05.2023 | 20:25
Seit 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr auch für vorgezogene Altersrenten. In der vorangehenden Aufstellung fehlen noch evtl. möglich Betriebsrenten, deren Konditionen (Anrechnung) dann dort erfragt werden müsste. Aber auch eine Berufsunfallrente schließt einen gesetzlichen Alters-Rentenbezug nicht aus, würde aber verrechnet werden. Eine berechtigte Hinterbliebenenrente würde durch eigenes Einkommen (Arbeitseinkommen und Rente) unter Berücksichtigung eines Freibetrages gemindert werden. Und wer aus eigener Versicherung z.B. einen Anspruch auf eine Altersrente mit 35 Beitragsjahren hätte aber auch einen parallelen Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen, würde diese nicht beide bezahlt bekommen, sondern nur die dann davon im Betrag höhere. Und dann kommen natürlich noch die Möglichkeiten hinzu, dass während des Erwerbslebens durch Zeiten im Ausland Rentenansprüche erworben wurden, die zahlt das entsprechende Land dann ggfs. separat. Und die evtl. privat angesparten Zusatzrenten wie Rürup, Riester & Co. Vielleicht einfach mal einen Beratungstermin bei der DRV vereinbaren??
Klaroam 07.05.2023 | 21:20
Es gibt natürlich noch mehr Rentenarten, nach anderen Gesetzen als dem SGB. Bundesentschädigungsgesetz bspw.
W°lfgangam 07.05.2023 | 21:26
Erwerbsminderungsrente Altersrente (alternativ Erziehungsrente) Witwerrente (auch die noch dem vorletzten Ehegatten) Waisenrente bis 18.Lbj./oder bis max. 27 in Ausbildung Unfallrente entsprechende Leistungen der SVLFG Privatrenten aller Art Söldnerrenten ...was vergessen? ;-) Hintergrund Ihrer Frage? ...sonst kann keine zutreffende Antwort für SIE erfolgen! Gruß w.
A.Q.am 07.05.2023 | 23:02
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Welche Renten kann man als Arbeitsfähiger, unter welchen Voraussetzungen gleichzeitig erhalten UND wie viel darf man jeweils dazu verdienen?
Hintergrund Ihrer Frage? ...sonst kann keine zutreffende Antwort für SIE erfolgen! Gruß w.
Erst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich bin Jahrgang 1962 und erhalte zur Zeit Bürgergeld vom Jobcenter. 35 Jahre sind erfüllt. (45 Jahre sind nicht erfüllt.) Ein Amtsarzt vom Jobcenter hat festgestellt, dass ich täglich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Das könnte eventuell in eine Erwerbsminderungsrente münden. Da der Arbeitsmarkt wohl verschlossen ist, würde ich statt der halben Erwerbsminderungsrente wohl eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten? Stimmt das so? Ein Facharzt (der mit dem Jobcenter "Nix zu tun hat") hat mir empfohlen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Da der Grad der Behinderung bei meinen Krankheiten höher als 50 ist, könnte ich eine volle Schwerbehindertenrente beziehen? Stimmt das so? Ist die Schwerbehindertenrente so hoch wie die Altersrente? Aus den Unterlagen der DRV geht hervor, dass die Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente ist. Wie viel könnte ich bei der Erwerbsminderungsrente und der Schwerbehindertenrente jeweils dazu verdienen, ohne das die Rente gekürzt wird? Im Kern geht es darum, welche Rente ich am besten beantrage, auch unter Berücksichtigung eines möglichen Hinzuverdienstes.
Schadeam 07.05.2023 | 23:19
Lesen Sie in der letzten Rentenauskunft wann Sie die AR für Schwerbehinderte frühestens bekommen können. sie werdenfinden: mit 61+8 Monaten bei GdB 50. Und wenn Sie glauben erwerbsgemindert zu sein, beantragen Sie dies. Bei der AR gibts keine Zuverdienstgrenze mehr. Wer möglichst viel verdienen kann und will, kann kaum erwerbsgemindert sein. Aber Antrag stellen, dann ist das bald geklärt.
Abschlägeam 07.05.2023 | 23:21
Na, das hätten Sie ja auch gleich so fragen können :-) Aus Ihrer Rentenauskunft geht hervor, ab wann Sie welche Renten beantragen können. Oder mit diesem Rentenbeginnrechner: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Daraus ergibt sich dann auch die Reihenfolge, denn es wäre 'jetzt' nur die Erwerbsminderungsrente möglich. Parallel beantragen Sie die Feststellung eines GdB. Für eine entsprechende Rente benötigen Sie mindestens GdB 50. Die Einschätzung des Amtsarztes vom Jobcenter hat erst mal noch nichts weiter zu sagen. Ob und wie sehr Sie erwerbsgemindert sind, kann nur die DRV entscheiden. Sollte Ihnen eine EM-Rente bewilligt werden als volle EM-Rente (auch aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt) könnten Sie ca. 17.850 EUR/Jahr brutto hinzuverdienen. Bei einer vorgezogenen (SB)-Rente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, nützt Ihnen aber noch nichts. Fehlen Ihnen noch ein paar Monate, bis Sie das Alter erreicht hätten. Und während der Antrag auf EM-Rente läuft, informieren Sie sich weiter. Auch darüber, was passieren würde/könnte, wenn eine EM-Rente nicht bewilligt wird. Stöbern Sie dazu auch gern durch die Forenbeiträge, dies Thema wird regelmäßig (unterschiedlich ausführlich) beantwortet. Die ganze Rechnerei bringt Ihnen aber nur etwas, wenn auch die DRV Sie für erwerbsgemindert hält. Also noch alles ungelegte Eier. Erst mal Anträge (EM und auch GdB) stellen, dann Ergebnisse abwarten. Alles Gute!
A.Q.am 08.05.2023 | 20:19
Erst mal vielen Dank für alle neuen Antworten! :) Ja, das stimmt. Aus Scham wollte ich eigentlich nicht mitteilen, dass ich Bürgergeld vom Jobcenter bekomme. Deshalb hatte ich meine Frage breiter gestellt. Durch den eindeutigen Hinweis von W°lfgang in seiner Antwort: "Hintergrund Ihrer Frage? ...sonst kann keine zutreffende Antwort für SIE erfolgen!" ,habe ich dann doch detaillierter gefragt.
Beckam 08.05.2023 | 20:26
Na, das hätten Sie ja auch gleich so fragen können :-)
Erst mal vielen Dank für alle neuen Antworten! :) Ja, das stimmt. Aus Scham wollte ich eigentlich nicht mitteilen, dass ich Bürgergeld vom Jobcenter bekomme. Deshalb hatte ich meine Frage breiter gestellt.
Das ist doch keine Schande, sondern in einer Notlage dazu gedacht. Da halten ganz andere die Hände auf. Zu diesem Klientel gehören Sie sicher nicht, sonst hätten Sie keine 35 Versicherungsjahre.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026