Guten Tag Fr. Sch.,
laut Ihren Angaben wurden Sie aus der Reha mit der Beurteilung, täglich drei bis sechs Stunden arbeitsfähig zu sein, entlassen. Ihr Rentenversicherungsträger hat daraufhin eigenständig entschieden, dass kein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente vorliegt. Näheres kann hierzu in diesem allgemeinen Forum leider nicht gesagt werden.
Sie können Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bei dem Träger einlegen, der diesen erlassen hat. Nähere Information, wie Sie hierfür am besten vorgehen, finden Sie in Ihrem Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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