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Experten-Antwort

Arbeitsfähig 3 - 6 Stunden

von Fr. Sch.18.08.2025 | 11:35
280 Ansichten
3 Antworten
Meine Frage: Ich wurde aus der Reha , Arbeitsfähig 3 - 6 Stunden entlassen. Die Reha wurde von der Rentenversicherung veranlasst , für eine Teil Erwerbsminderungsrente. Nachdem Die Reha Einrichtung den Bericht an die Rentenversicherung geschickt hat, wurde die Teil Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Jetzt gehe ich immer noch 35 Stunden die Woche arbeiten. Eine Reduzierung der Stunden freiwillig ist Finanziell nicht möglich. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Ohne das mir Versicherungs - und Rentenrechtliche Konsequenzen entstehen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2025 | 12:22

Guten Tag Fr. Sch.,

 

laut Ihren Angaben wurden Sie aus der Reha mit der Beurteilung, täglich drei bis sechs Stunden arbeitsfähig zu sein, entlassen. Ihr Rentenversicherungsträger hat daraufhin eigenständig entschieden, dass kein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente vorliegt. Näheres kann hierzu in diesem allgemeinen Forum leider nicht gesagt werden.

 

Sie können Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bei dem Träger einlegen, der diesen erlassen hat. Nähere Information, wie Sie hierfür am besten vorgehen, finden Sie in Ihrem Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Blöde Formulierung am 18.08.2025 | 11:42
Eigentlich hätte es gereicht, wenn im Rehaabschlussbericht gestanden hätte, kann 6 Stunden täglich arbeiten. 3-6, könnte man meinen, dass dies für eine Teilweise EM-Rente spricht. Aber die gibt es nur bei UNTER 6 Stunden. Vielleicht hat man es so gemeint, aber wenn ich die DRV wäre, dann würde ich daraus schlussfolgern, dass Sie 6 Stunden arbeiten können 🤷
Nochmal nachsehen?am 18.08.2025 | 12:26
Im Rehabericht wird je eine Beurteilung abgegeben für den Bezugsberuf (gelernte Tätigkeit) und den allgemeinen Arbeitsmarkt . Kann es sein, dass die 3 bis UNTER 6 Stunden dem gelernten Beruf galten und über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Aber unabhängig davon ist die DRV nicht an den Rehabericht gebunden Sie können gegen den ablehnende Bescheid natürlich in Widerspruch gehen und Akteneinsicht verlangen, um den Widerspruch begründen zu können
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