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Experten-Antwort

Arbeitsjahre in internationaler Organisation

von Inge Hoffmann21.08.2024 | 15:25
381 Ansichten
10 Antworten
Können Zeiten die in einer internationalen Organisation (EMBL) in Deutschland gearbeitet wurden auf die deutsche Rente angerechnet werden? Das Gehalt war von der deutschen Einkommenssteuer befreit. Die Zeit in der internationalen Organisation hat zu keinen Anspruch auf einer Rente von der Organisation geführt. Es wurde bei Vertragsende eine Abfindung bezahlt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2024 | 07:00

Hallo Inge Hoffmann,

 

grundsätzlich sind Beschäftigungszeiten in Deutschland auf die Rente anrechenbar. Es gibt aber diverse Besonderheiten, wieso in Ihrem Fall vielleicht keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Ohne Rentenbeiträge werden auch keine Rentenansprüche aufgebaut.

 

Schauen Sie sich nochmal die Gehaltsabrechnungen dieser Beschäftigung an. Wurden dort RV-Beiträge aufgeführt?

 

Im Zweifel die entsprechenden Unterlagen einfach mal an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken und um Überprüfung bitten!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

9 Antworten

Nachfrageam 21.08.2024 | 15:24
Wurden denn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? Falls nicht, können Sie sich die Antwort selber geben.
Renteam 22.08.2024 | 07:02
Sie werden ja wohl irgendwelche Gehaltsabrechnungen erhalten haben, um zu prüfen, ob Rentenbeiträge gezahlt wurden. Befreiung der Einkommenssteuer heißt nicht unbedingt Befreiung vom Versicherungsstatus. Sozialversicherung und Steuerrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn die Organisation Ihren Sitz in Deutschland hat, Sie einen deutschen Arbeitsvertrag hatten aber einen Einsatz im internationalen Bereich, ist es gut möglich, dass Sie rentenversichert waren. Sie können ebenso eine Rentenauskunft anfordern und nachprüfen, ob die Zeit durch Beiträge dort aufgeführt wurde.
Kopfschüttelnam 22.08.2024 | 07:28
Keine Beiträe bezahlen - aber eine dicke Rente verlangen. Die anderen finanzieen das schon.
Fragestelleram 22.08.2024 | 09:55
Nachfrage schrieb

Wurden denn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? Falls nicht, können Sie sich die Antwort selber geben.

ja es wurden Beiträge zu einer betriebseigenen Rentenversicherung gezahlt, aber nicht an die deutsche Rentenversicherung.
Fragestelleram 22.08.2024 | 10:04
Experte/in schrieb

Hallo Inge Hoffmann,

 

grundsätzlich sind Beschäftigungszeiten in Deutschland auf die Rente anrechenbar. Es gibt aber diverse Besonderheiten, wieso in Ihrem Fall vielleicht keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Ohne Rentenbeiträge werden auch keine Rentenansprüche aufgebaut.

 

Schauen Sie sich nochmal die Gehaltsabrechnungen dieser Beschäftigung an. Wurden dort RV-Beiträge aufgeführt?

 

Im Zweifel die entsprechenden Unterlagen einfach mal an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken und um Überprüfung bitten!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

Vielen Dank für die Antwort. Es wurden Rentenbeiträge in das betriebseigene Sozialversicherungsschema gezahlt. Anspruch auf eine Rentenzahlung erwirbt man dort aber erst nach 10 Jahren. Dieses wird gern umgangen indem man nur 9 Jahre dort beschäftigt wird und dann eine Abfindung bekommt. Dieses war bei mir auch der Fall. Meinem Mann wurde gesagt, dass er die Jahre die er in den Niederlanden gearbeitet hat, bei der deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen kann. Deswegen meine Frage, ob ich die Zeit die ich am EMBL gearbeitet habe, auch anrechnen lassen kann damit ich die Rente für besonders langjährig Versicherte erreichen kann.
A Guggenheimam 09.05.2025 | 11:48
betriebseigene Sozialversicherungsschema gezahlt. Anspruch auf eine Rentenzahlung erwirbt man dort aber erst nach 10 Jahren. Dieses wird gern umgangen indem man nur 9 Jahre dort beschäftigt wird und dann eine Abfindung bekommt. Dieses war bei mir auch der Fall. Meinem Mann wurde gesagt, dass er die Jahre die er in den Niederlanden gearbeitet hat, bei der deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen kann. Deswegen meine Frage, ob ich die Zeit die ich am EMBL gearbeitet habe, auch anrechnen lassen kann damit ich die Rente für besonders langjährig Versicherte erreichen kann.
Anonymam 13.06.2025 | 10:20
Relevant ist hier das Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung (RVIOBeschZG), da das EMBL auch zu den anerkannten IOs zählt. Damit sind diese Zeiten im EU-Ausland ungefähr gleichgestellt. Ich selbst bin davon betroffen, habe aber noch keine Erfahrung mit der DRV, da ich bisher trotz 2er Anfragen noch keine Antwort erhalten habe, wie dies zu beantragen ist. Leider steht einer Anerkennung der Beschäftigungszeiten wohl die Abfindung/Auszahlung nach 9 Jahren entgegen - leider übliche Praxis nicht nur beim EMBL. Die Zeiten werden (wie Zeiten im EU-Ausland) nur angerechnet, wenn auch echte Rentenansprüche beim anderen Träger aufgebaut wurden. In Falle einer solchen Abfindung hat man meines Wissens nach innerhalb einer bestimmten Zeit (6 Monate?) Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung in die DRV mit entsprechendem Aufbau von Rentenpunkten. Ob sich das lohnt, muss aber jeder für sich selbst durchrechnen, auch mit Berücksichtigung eventuell anderen bisherigen Einzahlungen und ob die minimalen 5 Jahre Berücksichtigungszeit erreicht sind.
Anonymam 13.06.2025 | 10:27
Kleiner Nachtrag zur Nachzahlung bei Abfindung von IOs um alles für andere Betroffene komplett zu halten: Die Nachzahlung bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation ist in § 204 SGB VI geregelt, ein Antrag auf freiwillige Nachzahlung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden möglich, wenn keine Rentenansprüche aufgebaut wurden (i.e. eine Auszahlung stattfand).
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