Hallo Inge Hoffmann,
grundsätzlich sind Beschäftigungszeiten in Deutschland auf die Rente anrechenbar. Es gibt aber diverse Besonderheiten, wieso in Ihrem Fall vielleicht keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Ohne Rentenbeiträge werden auch keine Rentenansprüche aufgebaut.
Schauen Sie sich nochmal die Gehaltsabrechnungen dieser Beschäftigung an. Wurden dort RV-Beiträge aufgeführt?
Im Zweifel die entsprechenden Unterlagen einfach mal an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken und um Überprüfung bitten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenforum
Sie werden ja wohl irgendwelche Gehaltsabrechnungen erhalten haben, um zu prüfen, ob Rentenbeiträge gezahlt wurden. Befreiung der Einkommenssteuer heißt nicht unbedingt Befreiung vom Versicherungsstatus. Sozialversicherung und Steuerrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn die Organisation Ihren Sitz in Deutschland hat, Sie einen deutschen Arbeitsvertrag hatten aber einen Einsatz im internationalen Bereich, ist es gut möglich, dass Sie rentenversichert waren.
Sie können ebenso eine Rentenauskunft anfordern und nachprüfen, ob die Zeit durch Beiträge dort aufgeführt wurde.
Wurden denn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? Falls nicht, können Sie sich die Antwort selber geben.
Hallo Inge Hoffmann,
grundsätzlich sind Beschäftigungszeiten in Deutschland auf die Rente anrechenbar. Es gibt aber diverse Besonderheiten, wieso in Ihrem Fall vielleicht keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Ohne Rentenbeiträge werden auch keine Rentenansprüche aufgebaut.
Schauen Sie sich nochmal die Gehaltsabrechnungen dieser Beschäftigung an. Wurden dort RV-Beiträge aufgeführt?
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