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Arbeitslos / Arbeitsuchend

von Drea08.06.2011 | 23:13
1321 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit April 2010 arbeitslos. Demnächst habe ich bei der Arbeitsagentur einen Termin. Ich bekomme keine Leistungen mehr und die Dame dort möchte nun wissen ob ich mich weiter arbeitslos oder arbeitsuchend melden will. Ich habe einen Minijob von dem ich einen Teil für die Rente aufstocke und einen 4 jährigen Sohn. Kann ich mich jetzt arbeitsuchend melden ohne dass es Auswirkungen auf die Rente hat oder ist es auf Bezug auf die Rente besser wenn ich mich weiterhin arbeitslos melde? Vielen Dank Gruss Drea

2 Antworten

-am 08.06.2011 | 23:36
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zählen als unbewertete Anrechnungszeit. Als Zeit zählt allerdings auch die Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes. So gesehen bringt Ihnen die Arbeitslosenmeldung in den nächsten 6 Jahren rentenrechtlich nichts (außer vielleicht der Vermittlung in einen Job). Wenn Sie "Ihren Minijob durch Beiträge aufstocken", also auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs verzichtet haben, zählen die Zeiten ohnehin auch als Pflichtbeitragszeiten - von daher bringt die Arbeitslosigkeit auch keinen Zusatznutzen. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist derzeit die Meldung bei der Agentur m.E. nicht notwendig - ob allerdings künftige Gesetzesänderungen die Situation später mal anders aussehen lassen weiß heute keiner. Wenn Sie jedes Restrisiko ausschließen wollen, melden Sie sich weiterhin arbeitslos, tun Sie das nicht, ist das allerdings aus heutiger Sicht auch nicht schädlich.
Lenieam 09.06.2011 | 00:14
Huhu :-) Darf ich mal fragen ob es bei dir keine andere möglichkeit gibt zu arbeiten? :-) Das dich vielleicht ein anderer Arbeitgeber nimmt lg Lenie
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