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Experten-Antwort

Arbeitslos in Rente

von mo-fr25.08.2015 | 19:13
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Darf die Argentur für arbeit mich bei arbeitslosigkeit (63) in" Rente schicken" ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antworten von "Mayer-Schulte" und "W*lfgang" kann ich nur zustimmen. Die aktuelle Rechtsprechung des BSG eröffnet den Jobcentern diese Möglichkeit.

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6 Antworten

Mayer-Schulteam 25.08.2015 | 19:39
Sie können und dürfen : Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) (AZ: B 14 AS 1/15 R). Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtens - Inland - Politik - Home - Westdeutsche Zeitung
W*lfgangam 25.08.2015 | 19:54
Hallo mo-fr, 'jain'. Lesen Sie diese Nachricht hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. oder das vollständige Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Gruß w.
Wolfgang S.am 25.08.2015 | 23:15
Zitat von Mayer-Schulte anzeigenausblenden
Das BSG entscheidet -falls die öffentliche Kassen belastet werden - immer zuungunsten der Arbeitslosen bzw. der Rentner. Motto: Recht ist, was die öffentliche Kasse füllt. Was bedeutet: im Sozialrecht gibt es keinen Rechtsstaat mehr, da können die maßgebenden Politiker machen, was sie wollen.
Batrixam 26.08.2015 | 10:22
Wenn "mo-fr" tatsächlich von der Agentur für Arbeit spricht und es somit um das Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gehen sollte, dann lautet die Antwort "NEIN", die Agentur für Arbeit darf Sie nicht in Rente schicken. Ausnahme: Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nur noch für unter 3h vermittelbar, dann können die Sie zur Erwerbsminderungsrenten-Antragstellung auffordern...
Herz1952am 26.08.2015 | 14:59
Mo-fr und Batrix, Schauen Sie auch mal in den Videotext von ARD Seite 510. Da müsste das Urteil auch drinstehen, demnach die Arbeitsagentur das darf. Wurde erst vor ein paar Tagen "reingestellt". Es ging um Vermeidung von Abschlägen bei der Frühverrentung. Vielleicht steht auch das Aktz. dabei, kann mich jetzt nicht erinnern. Andere Frage ist, ob das Urteil rechtskräftig ist.
RAín Adina Mühlenhauptam 11.11.2015 | 15:18
Wenn Sie dem Grunde nach einen Anspruch auf ALG I haben, darf man Sie nicht zwangsverrenten vor Erreichen der Regelaltersrente. Die Leistungen auf ALG I (SGB III) sind Versicherungsleistungen und auf ALG II (SGB II) Fürsorgeleistungen. ich verweise hierzu ausdrücklich auf die Unbilligkeitsverordnung § 2 und das Urteil des BSG vom 19.08.2015, Az. B 14 AS 1/15, welches ausdrücklich klar stellt, dass es nur für HartzIV Leistungsbeziehern möglich ist.
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