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Arbeitslos melden nach Abitur?

von Anne-Marit08.02.2008 | 12:35
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7 Antworten

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Mein Sohn macht bald sein Abitur, die Schulzeit zählt bis zum 30.06.2008. Muss er sich für die Zeit bis zum Beginn einer Ausbildung/eines Studiums im Herbst arbeitslos melden, damit diese Zeit später rententechnisch gewertet wird?

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die große Wartezeit von 35 Jahren, die benötigt wird um evtl. die Rente bereits mit 63 zu erhalten, zählen auch Anrechnungszeiten. Arbeitslosikeitsmeldungen zwischen Schule und Beginn einer Ausbildung zählen dazu. Um eher auf die 35 Jahre zu kommen sollte man jede Zeit mitnehmen, die man kann. Es könnte ja sein, dass gerade die 2 oder 3 Monate später fehlen. Er soll sich bei der AfA arbeitssuchend melden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Anrechnungszeiten gibt es bereits seit 01.05.2003. Aus Erfahrungsgründen weiß ich dass die AfAs sich mittlerweile damit abgefunden haben, dass sich Schüler diesbezüglich melden und es geht anstandslos i.O., zu ersehen auch aus den einzelnen Versicherungskonten. Das einzige was evtl. noch wichtig wäre, dass die Schüler eine Versicherungsnummer haben sollten (zu erhalten über die zust. KK).

Moderation · 3Ihre Vorsorge

"bekiss" was Sie meinen ist die sog. "Berufsmäßigkeit". Das war aber hier nicht die Frage; sondern lediglich ob diese AZ werden? Gem. § 58 Abs. 1 Nr 3a SGB VI sind dies lediglich Arbeitssuchendmeldungen und haben mit "Berufsmäßigkeit" nichts zu tun.

4 Antworten

Amadéam 08.02.2008 | 13:25
Ergänzend sollte man noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass es Überbrückungs-Anrechnungszeiten gibt. Dem amtsunerfahrenen jungen Mann könnte nämlich passieren, dass ihn die freundlichen Mitstreiter der Arbeitsagentur mitteile,"dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht" und ihn einfach mit leeren Händen nach Hause schicken. Vielleicht können Sie ja noch einige Ausführungen machen, da bei einigen usern meine links nicht so beliebt sind. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_13124…
Benjaminam 08.02.2008 | 15:47
das sit doch nur ein weiterer Bürokratieirrsin.
KSCam 08.02.2008 | 18:18
wie auch Amade anmerkt ist die unvermeidliche Übergangszeit zwischen Abitur und Studium sowieso eine Anrechnungszeit, insofern braucht sich der junge Mensch weder arbeitslos noch ausbildungssuchend (was er ja nicht ist, weil er einen Studienplatz und keine Lehrstelle sucht) melden. Wie sich solche Zeiten allerdings später, d.h. in ca 45 Jahren, wenn Ihr Sohn mal in Rente geht, auswirken, weiß heute niemand, ebenso wenig wie die Frage zu beantworten ist, ob Ihr Sohn später überhaupt rentenversichert sein wird (er könnte ja verbeamtet sein oder sich selbständig machen oder ins Ausland gehen, etc). Aber schaden kann eine Meldung beim Arbeitsamt auch nicht - und wenn es die Mutter beruhigt, sind ja alle glücklich.
bekissam 08.02.2008 | 20:54
Die Meldung bei der Arbeitsagentur kann fatale Folgen haben, worauf Sie bei Ihrer Empfehlung unbedingt hinweisen sollten. Ist eine Person arbeitslos gemeldet, muss der potentielle Arbeitgeber (z. B. Ferienjob bis zum Studium) diese Person bei einer Beschäftigungsaufnahme ggf. als versicherungspflichtig anmelden. Das beabsichtigte Studium schützt davor nicht. Ich hatte bei meiner Tochter in gleicher Situation den größten Ärger, die einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung nach Monaten zurück zu bekommen. Dem durch die Agentur für Arbeit in dieser Situation vorgesehenen "Qualifizierungsversuch" konnte meine Tochter ebenfalls nur entgehen, weil sie einen der Mitarbeiter des externen "Qualifizierers" persönlich gut kannte! Mein Rat daher: Besser nicht!
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