Hallo Mike,
um in ein leidensgerechtes Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden zu können, wird eine entsprechende Meldung zur Vermittlung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter von Ihnen verlangt werden. Zunächst sollten Sie aber ein Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Rehafachberater führen. In diesem Rahmen werden der für Sie erforderliche Leistungsbedarf ermittelt und das weitere Verfahren auch insbesondere hinsichtlich der Arbeitslosigkeitsmeldung besprochen.