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Experten-Antwort

Arbeitslos mit 59

von Felixis66631.07.2014 | 18:44
4365 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin schon seit 2 Jahren arbeitslos, beziehe auch kein ALG II. Rentenbeginn wäre mit 63 + 6 möglich mit Abschlägen? Aber was kann ich bis dahin machen, um meine Punkte zu retten? Derzeit laufe ich bei der Jobbörse als arbeitssuchend mit. Wäre es sinnvoll freiwillig einzuzahlen oder besser einen Minijob anzunehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felixis666,

dem Beitrag von User „W*lfgang“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 31.07.2014 | 18:59
Hallo Felixis666, Ihre Frage zielt offenbar auf die ungekürzte Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren 'Pflichtbeitragszeiten' ab (63+6, Jahrgang '55?). Dann hätten Sie allerdings schon mit 14 in der Lehre angefangen, um bis 59 die 45 Jahre voll zu haben. Ihre Angaben sind letztendlich leider zu 'dünn', um darauf eine Antwort geben zu können. Empfehlung: die nächste Beratungsstelle DRV oder auch Rathaus aufsuchen, da werden Sie rentenrechtlich auf Ihre Versicherungszeiten bezogen beraten. Gruß w.
Felixis666am 01.08.2014 | 13:44
Zur besseren Verständnis: Nach dem neuen Gesetz vom 1.07.2014 ist es durchaus möglich auch als langjährig Versicherter mit Abzügen in Rente zu gehen. Das war hier gemeint. Aber meine Frage zielt ja dahin, was ich in der Zwischenzeit mache. Freiwillig einzahlen oder irgendeinen Minijob anmelden. Lohnt sich das??
anonymam 01.08.2014 | 18:36
Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren (bzw. 420 Kalendermonaten) für die Altersrente für langjährig Versicherte bereits erfüllt haben, dann ist der Nutzen geringfügig. Freiwillige Beiträge oder auch eine geringfügige Beschäftigung würden die Rente einwenig erhöhen. Es ist auf jeden Fall besser als nur eine "Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug".
W*lfgangam 01.08.2014 | 18:50
Zitat von Felixis666 anzeigenausblenden
Hallo Felixis666, bei nur 35 Versicherungsjahren ist das 'neue Gesetz' unbedeutend. Schon nach dem alten Gesetz konnten Sie - Jahrgang egal - mit 35 Jahren mit 63 (und Abschlag) in Rente gehen, daran hat sich ab 01.07.2014 nichts geändert, gilt weiterhin. Das neue Gesetz betrifft _besonders_ langjährig Versicherte/die mit den 45 Jahren. Das mit den freiwilligen Beiträgen lassen Sie besser. Bei etwa 1000 EUR Jahresmindestbeitrag erhalten Sie eine Netto-Monatsrente von ca. 3,50 EUR (bei Rente mit Abschlag). Halten Sie einfach die Arbeitslosenmeldung aufrecht, das sichert Ihnen wahrscheinlich den weiteren Anspruch auf die EM-Rente. 2 Jahre vor Rentenbeginn können Sie die Meldung dann auch beenden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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