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Experten-Antwort

Arbeitslos nach 45 Arbeitsjahren

von Clara Z.12.04.2022 | 20:14
27 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bin am 03.01.1960 geboren. Laut Rentenstelle habe ich am 01.06.2022 die 45 Arbeitsjahre voll. Somit könnte ich ab 01.06. 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Mein derzeitiger Betrieb plant Entlassungen. Wenn ich ab 01.08.2022 arbeitslos bis zum 31.05.2024 bin, kann ich dann abschlagsfrei in Rente gehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.04.2022 | 09:13

Hallo Clara Z.,

ich kann mich den Usern KSC und W°lfgang nur anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenverischerung

3 Antworten

W°lfgangam 12.04.2022 | 21:08
Hallo Clara Z. da - wie Sie schreiben - die 45 Jahre bereits mit Pflichtbeitragszeiten/Beschäftigung zum Mai 2022 erreicht sind, kommt es nicht darauf an, dass erst ab 08.2022 NICHT mehr für die 45 Jahre zählende ALG-Zeiten liegen - für die Rentenhöhe natürlich schon, die 45 Jahre sind vorher erreicht! Voll/vorher/45 erreicht = ist voll, egal, was danach noch bis zum abschlagsfreien Rentenalter läuft. "Somit könnte ich ab 01.06.2024 abschlagsfrei in Rente gehen." Passt! ...ABER, das AA will vielleicht auch wenig 'Mitwirkung' von Ihnen sehen, um das ALG zu zahlen ;-) Sofern 'AA' das locker sieht, können Sie natürlich auch den Anspruch auf 2 Jahre ALG komplett mitnehmen, gehen dann erst zum 01.08.2024 'in Rente' ...Rente etwas höher. Konkret rechnet es Ihnen die Beratungsstelle vor Ort aus, was pro/kontra ALG ./. Rente spricht - die können das ;-) Gruß w.
KSCam 12.04.2022 | 21:06
Ja! hoffentlich muss ich mich jetzt nicht auch noch für diese Antwort entschuldigen....:)
Rentneram 13.04.2022 | 10:23
Sie GLÜCKLICHE !!! Ihre Probleme möchte ich haben! Zwar bin ich Dipl.-Ing., aber wegen der Arbeitsmarktlage im damaligen West-Berlin wurde ich vom AA "gebeten" doch mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen! Da ich ja ein loyaler Staatsbürger bin habe ich das auch befolgt. Mit dem Ergebnis, dass meine Rente nun lebenslang (!) um 18 % gemindert wird! Leider wurde West-Berlin Einkommens-/Sozialrechtlich immer nur als lästiger Kostenfaktor angesehen. Deshalb wurde flugs als Erstes nach der Wiedervereinigung die 8%ige Berlinzulage angeschafft. Selbst mit dieser Zulage rangierten die Löhne deutlich unter dem Durchschnitt der westdeutschen Löhne! Na, und danach erst Recht!!!
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