Hallo LoMA,
leider können wir keine Stellungnahme abgeben zu möglichen Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit . Wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesagentur.
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Hallo LoMA,
leider können wir keine Stellungnahme abgeben zu möglichen Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit . Wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesagentur.
Aber wer unterschreibt einen 'Aufhebungsvertrag', wenn da nicht gleichzeitig eine Abfindung mit im Spiel ist?? Denn auch gerade dies ist ja ein 'Lockmittel', eben eine mögliche Kündigungsschutzklage zu vermeiden, wenn es sonst keine rechtmäßigen Gründe gibt, fristgerecht das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn die 45 Beitragsjahre bereits erreicht sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ist es der Rentenversicherung 'egal', ob dann noch eine Arbeitslosigkeit folgt, bis dann auch das notwendige Renten-Alter erreicht ist. Ansonsten zählen Zeiten von ALG-Bezug innerhalb 24 Monaten direkt vor Rentenbeginn nicht zur Wartezeiterfüllung dazu. Und wie evtl. Sperrzeiten dann überbrückt werden, ist auch kein Problem, dass die Rentenversicherung löst, lediglich mit dem 'Angebot', dass man sich in dieser Zeit freiwillig versichern kann.Hallo LoMa, dieses 'Problem' löst sich doch von selbst, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber 'richtig' verhandeln. Der soll Ihre Abfindung, die er aufgrund der Auflösung des Vertrages zahlen will, einfach entsprechend erhöhen. Und dies auch so, dass Sie in der Lage sind, außer davon mindestens noch zwei Jahre leben zu können, auch die Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV/RV) auch ohne den ALG-Anspruch bis zu Ihrem Rentenanspruch zahlen zu können. Wenn ihm dies in 'einer Summe' zu viel ist, gibt es auch die Möglichkeit, Sie 'freizustellen' und das Gehalt weiter zu bezahlen. Unter diesen Umständen hätten Sie wohl keinen Anspruch auf ALG (bei der Bundesagentur für Arbeit klären!!). Aber Sie sparen sich dann auch die evtl. noch auf Sie zukommenden Bewerbungstermine und würden dennoch gut über die zwei Jahre bis zur abschlagsfreien Rente kommen. Und diese auch mit den Beiträgen des Arbeitgebers noch mehr erhöhen als mit den 80%, die bei ALG als Beitrag berücksichtigt wird. Wenn er Sie 'loswerden' will, dann kostet es eben. Aber dann doch bitte ihn und nicht die Allgemeinheit. Also verhandeln Sie einfach geschickt mit ihm und lassen das ALG einfach erst mal außen vor. Viel Erfolg und alles Gute!Klingt ja wirklich gut, nur war nie die Rede von einer Abfindung. Vermutlich will der AG deshalb auch nicht selber kündigen. Denn dann könnte eine Kündigungsschutzklage erhoben werden und sehr häufig führt das zu einer Abfindung.
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