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Experten-Antwort

Arbeitslos nach 45 Beitragsjahren vor der Rente

von LoMa27.08.2022 | 19:28
1884 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang 1963 und könnte, da ich bereits in 2025 meine 45 Beitragsjahre voll habe, mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Da ich einen sehr stressigen Beruf ausübe, bietet mir mein Arbeitsgeber einen Auflösungsvertrag mit 63 Jahren an. Dann könnte ich nach 45 Beitragsjahren noch 2 Jahre arbeitslos sein und anschließend abschlagsfrei in Rente gehen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kommt für ihn aber nicht in Frage. Bei einem Auflösungsvertrag muss man aber anscheinend damit rechnen, dass das Arbeitsamt eine Sperrfrist von 6 Monaten verhängt. Sind die Überlegungen so richtig und gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die Sperrfrist von 6 Monaten zu umgehen? 3 Monate würde ich ja noch in Kauf nehmen, aber 6 Monate macht die Sache die wieder recht schwierig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LoMA,

leider können wir keine Stellungnahme abgeben zu möglichen Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit . Wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesagentur.

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9 Antworten

Waltheram 27.08.2022 | 19:49
Gibt's kein Zipperlein, dass den stressigen Beruf nicht mehr ausüben lässt, so aus gesundheitlichen Gründen? Wenn der Arbeitgeber schon nicht kündigen möchte, vielleicht bescheinigt er wenigstens, dass Sie mit dem Auflösungsvertrag Ihrer Arbeitslosigkeit zuvorkommen, weil Ihr Arbeitsplatz wegfallen könnte?
W°lfgangam 27.08.2022 | 20:02
Hallo LoMa, Voll HÄTTE ...wir sind erst in 2022 ;-) Richtig. Und da das Arbeitsverhältnis erst ab 63 aufgelöst werden soll, werden Sie die 45 Jahre vorausschauend erreicht haben, nur das passende Rentenalter 64 + 10 noch nicht. Ist eine Abfindung im Gespräch? Mit finanziellem Ausgleich wäre dieses Problem doch erstmal gelöst (kein Geld während Sperrfrist). Für die Rente ist diese Lücke/Sperrfrist wg. der schon erreichten 45 Jahre sowieso unbedeutend. KV/PV müssten Sie ggf. zunächst selbst abdecken (keine Familienversicherung möglich?). Grundsätzlicher 'Aufschub' des ALG (bei Abfindung) wäre generell auch eine Möglichkeit, um finanziell hintenraus noch ein Schnäppchen zu machen. Weitere Information Ihrer GKV sowie vom 'Arbeitsamt' sind hier einzuholen. Gruß w.
Abeckyam 27.08.2022 | 19:54
Hallo, Ich war auch mal in der Lage und hatte eine Sperre von 3 Monaten. Habe gegoogelt und da steht 12 Wochen - sind also 3 Monate. Woher kommen die 6 Monate?
KSCam 27.08.2022 | 20:01
Sorry, wir sind im Renteforum! Der Jg 1963 will mit 63, also 2026 in 4 Jahren wissen ob er eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommt und ob das 3 oder 6 Monate sind? Warum erkundigen Sie sich nicht dort? Warum soll man heute im Rentenforum über dieses "hätte, wenn und aber", das eine andere Behörde betrifft diskutieren? Ob Ihnen die Agentur heute schon Zusagen für in 4 Jahren macht, bezweifle ich - aber Sie können ja am Montag dort anrufen. Vielleicht wissen Sie dann mmehr Schönes WE
Fischeram 29.08.2022 | 13:11
Hallo, also erstmal kann natürlich niemand in die Zukunft blicken. Aber wenn Sie also 63 wären und gesundheitsbedingt Ihren stressigen Job nicht mehr schaffen, dann lassen Sie sich krank schreiben. Und wenn das oft genug passiert wird Ihr Arbeitgeber sich schon überlegen, ob er Ihnen nicht selbst kündigt. Der angebotene Aufhebungsvertrag ist ja meiner Meinung nach nur eine billige Entsorgung einer Arbeitskraft. Ich würde das nicht unterschreiben.
Abschlägeam 29.08.2022 | 13:32
Hallo LoMa, dieses 'Problem' löst sich doch von selbst, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber 'richtig' verhandeln. Der soll Ihre Abfindung, die er aufgrund der Auflösung des Vertrages zahlen will, einfach entsprechend erhöhen. Und dies auch so, dass Sie in der Lage sind, außer davon mindestens noch zwei Jahre leben zu können, auch die Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV/RV) auch ohne den ALG-Anspruch bis zu Ihrem Rentenanspruch zahlen zu können. Wenn ihm dies in 'einer Summe' zu viel ist, gibt es auch die Möglichkeit, Sie 'freizustellen' und das Gehalt weiter zu bezahlen. Unter diesen Umständen hätten Sie wohl keinen Anspruch auf ALG (bei der Bundesagentur für Arbeit klären!!). Aber Sie sparen sich dann auch die evtl. noch auf Sie zukommenden Bewerbungstermine und würden dennoch gut über die zwei Jahre bis zur abschlagsfreien Rente kommen. Und diese auch mit den Beiträgen des Arbeitgebers noch mehr erhöhen als mit den 80%, die bei ALG als Beitrag berücksichtigt wird. Wenn er Sie 'loswerden' will, dann kostet es eben. Aber dann doch bitte ihn und nicht die Allgemeinheit. Also verhandeln Sie einfach geschickt mit ihm und lassen das ALG einfach erst mal außen vor. Viel Erfolg und alles Gute!
Berndam 29.08.2022 | 13:17
Naja, wenn die Abfindung stimmt, spricht die für den Aufhebungsverteag...
am 29.08.2022 | 14:59
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Klingt ja wirklich gut, nur war nie die Rede von einer Abfindung. Vermutlich will der AG deshalb auch nicht selber kündigen. Denn dann könnte eine Kündigungsschutzklage erhoben werden und sehr häufig führt das zu einer Abfindung.
Abschlägeam 29.08.2022 | 15:17
Hallo LoMa, dieses 'Problem' löst sich doch von selbst, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber 'richtig' verhandeln. Der soll Ihre Abfindung, die er aufgrund der Auflösung des Vertrages zahlen will, einfach entsprechend erhöhen. Und dies auch so, dass Sie in der Lage sind, außer davon mindestens noch zwei Jahre leben zu können, auch die Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV/RV) auch ohne den ALG-Anspruch bis zu Ihrem Rentenanspruch zahlen zu können. Wenn ihm dies in 'einer Summe' zu viel ist, gibt es auch die Möglichkeit, Sie 'freizustellen' und das Gehalt weiter zu bezahlen. Unter diesen Umständen hätten Sie wohl keinen Anspruch auf ALG (bei der Bundesagentur für Arbeit klären!!). Aber Sie sparen sich dann auch die evtl. noch auf Sie zukommenden Bewerbungstermine und würden dennoch gut über die zwei Jahre bis zur abschlagsfreien Rente kommen. Und diese auch mit den Beiträgen des Arbeitgebers noch mehr erhöhen als mit den 80%, die bei ALG als Beitrag berücksichtigt wird. Wenn er Sie 'loswerden' will, dann kostet es eben. Aber dann doch bitte ihn und nicht die Allgemeinheit. Also verhandeln Sie einfach geschickt mit ihm und lassen das ALG einfach erst mal außen vor. Viel Erfolg und alles Gute!
Klingt ja wirklich gut, nur war nie die Rede von einer Abfindung. Vermutlich will der AG deshalb auch nicht selber kündigen. Denn dann könnte eine Kündigungsschutzklage erhoben werden und sehr häufig führt das zu einer Abfindung.
Aber wer unterschreibt einen 'Aufhebungsvertrag', wenn da nicht gleichzeitig eine Abfindung mit im Spiel ist?? Denn auch gerade dies ist ja ein 'Lockmittel', eben eine mögliche Kündigungsschutzklage zu vermeiden, wenn es sonst keine rechtmäßigen Gründe gibt, fristgerecht das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn die 45 Beitragsjahre bereits erreicht sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ist es der Rentenversicherung 'egal', ob dann noch eine Arbeitslosigkeit folgt, bis dann auch das notwendige Renten-Alter erreicht ist. Ansonsten zählen Zeiten von ALG-Bezug innerhalb 24 Monaten direkt vor Rentenbeginn nicht zur Wartezeiterfüllung dazu. Und wie evtl. Sperrzeiten dann überbrückt werden, ist auch kein Problem, dass die Rentenversicherung löst, lediglich mit dem 'Angebot', dass man sich in dieser Zeit freiwillig versichern kann.
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