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Arbeitslos nach Altersteilzeit

von Gisela27.06.2007 | 19:21
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3 Antworten

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Sehr geehrte Experten, im Februar 2004 vereinbarte ich mit dem damaligen GF unserer Firma ATZ ab 1.7.06 (mit nur 20%Zuschlag) im Blockmodell für 5 Jahre. Die familiäre Planung ist danach ausgerichtet worden. Der Nachfolger kündigte diesen Vertrag am 20.6.06, bevor ich am nächsten Tag meinen 3-wöchigen Jahresurlaub antrat! Ich verklagte die Fa. nach dem Urlaub und hätte nach Auskunft der RA den Vertrag erhalten können, riet aber rzur Güteverhandlung. Der AG bat wegen Liquiditätsproblemen um mein Entgegenkommen. Ich gab nach und bekam einen neuen Vertrag für 3 Jahre ab 1.07.07 mit der Einbuse von 0,3 % x 12 Monate Rente, was für mich einige T€ Schaden bedeutet. Seit 1 Jahr mobbt mich dieser GF extrem. Ich war bereits stressbedingt längere Zeit krank. Arbeitsamt und eine AL-Initiative raten mir zur Arbeitslosigkeit nach der ATZ. Was ist zu beachten, wenn ich diesen Weg gehe? -geb. 1950, Rentenbeginn nach ATZ (Frauen) mit 60+2 Monaten Ich danke Ihnen für Ihre Antwort Gisela

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Altersrente wegen ATZ zu bekommen müssen Sie tatsächlich 24 Monate Arbeit nach dem ATZ-Gesetz absolviert haben.

Da Sie aber auch evtl. die Altersrente für Frauen beantragen könnten, bekämen Sie diese mit 60 und 18% Kürzung.

2 Antworten

Ossiam 28.06.2007 | 09:44
Hallo Gisela, überaus Bedauerlich ist was Ihnen passiert. Am Besten Sie lassen sich von der AfA ausrechnen wie hoch Ihr Arbeitslosengeld wäre wenn Sie den Schritt in die Arbeitslosigkeit wagen.Bedenken Sie aber,dass Sie kein Arbeitslosengeld I bis zum Beginn einer Altersrente für Frauen (60.-Lj!!!)erhalten würden.Ggf.käme dann Arbeitslosengeld II in Frage. ich wünsche Ihnen Alles Gute mfG Ossi
Knut Rassmussenam 28.06.2007 | 17:29
Sie haben das Recht, nach dem ENde der Teilzeit (30.06.2010, wenn ich Sie richtig verstehe) Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies ist rechtlich zulässig. Es ist aber nur sinnvoll, wenn die Vorteile (höhere Rente) eien eventuelle Einbuße wettmachen (ALG-Höhe???)
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