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arbeitslos nach Altersteilzeit

von Gregor30.08.2009 | 20:08
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3 Antworten

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Ich, männl., geb. Nov. 48, möchte zum Ende des Jahres nach über 43 Jahren Berufstätigkeit in Altersteilzeit gehen. Eigentlich wollte ich eine 3 jähr. ATZ in Anspruch nehmen, leider genehmigt mir mein Arbeitgeber nur eine 2 jähr.. Jetzt meine Fragen: 1.Kann ich mich nach Ablauf der 2 jähr. ATZ, ich bin dann 63 Jahre arbeitslos melden? 2.Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Meldung? 3.Von welchem Betrag wird bei der Arbeitslosengeldberechnung ausgegangen? 4.Tritt eine Sperrfrist des Arbeitslosengeldes ein? 5.Gibt es eine bessere Alternative um so wenig wie möglich Rentenabzüge zu bekommen?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich können Sie sich nach Ablauf der Altersteilzeit arbeitslos melden. Bezüglich der Fragen zum Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

2 Antworten

Unbekanntam 30.08.2009 | 20:23
Hallo Gregor, theoretisch könnten Sie sich schon arbeitslos melden, aber sie können sich sicher sein, dass die Agentur für Arbeit sie besonders auf dem Kicker haben wird. Denn: Genau mit der Altersteilzeit will man ja Arbeitslosigkeit vermeiden und nicht ihnen eine Pause vor der Arbeitslosigkeit gönnen. Sie könnten auch vom Arbeitgeber Ärger bekommen. Dieser bekommt nämlich eine Förderung, wenn er Ihren Arbeitsplatz ersetzt, sprich einen Azubi übernimmt oder eine Arbeitslosen einstellt. Man will quasi mit der ATZ Ihre Arbeitslosigkeit verhindern und einen bestehen oder potenziellen Arbeitslosen nachrücken lassen. Mit Ihrem Verhalten würden Sie das Gegenteil machen. Und wenn der Arbeitgeber wegen Ihrer Arbeitslosmeldung keine Förderung bekommt, wird er sie wahrscheinlich in Regress ziehen. Nicht selten steht auch im ATZ-Vertrag drin, dass sie in Rente gehen müssen. Eine Sperrzeit würden sie höchstwahrscheinlich von der Agentur für Arbeit auch bekommen, da Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst zu verschulden haben. Das Arbeitslosengeld wird sie auch schockieren. Das Arbeitslosengeld wird an dem sogenannten Regelentgelt der ATZ berechnet. Dieses ist - ganz einfach gesagt - die Hälfte Ihres Bruttos vor der ATZ. Davon dann noch die Sozialabgaben wegen und von diesem fiktiven Netto dann gerade mal 60%. Viel Spaß, mit dem was dann übrig bleibt. Desweiteren werden Sie von A nach B hin und hergeschickt. Die Regelung, dass sich Arbeitslose, die über 58 sich nicht mehr um eine Arbeit bemühen müssen, gibt es nicht. Für Sie heißt das, dass Sie sich fleißig bewerben und diese mit Absageschreiben nachweisen müssen. Eventuelle werden Sie dann noch in irgendwelche Maßnahmen reingesteckt, wo sie ein halbes Jahr von früh bis Abend irgendwelche Seminare anhören dürfen. Und wenn Sie meinen sich davon drücken zu können, in dem sie sich krankschreiben lassen, werden Sie sehr schnell zum medizinischne Dienst eingeladen und dieser erklärt sich für nicht mehr erwerbsfähig und somit für als nicht arbeitslos. Folge Sie werden gezwungen einen Rentenantrag oder so zu stellen.
Eberhardam 31.08.2009 | 07:57
Die bessere Alternative: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Sie können auch ca. 24000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung überweisen. Als alter Mensch über 58 haben Sie keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden in der Statistik des Arbeitsamtes nicht mehr geführt aber trotzdem gefördert und gefordert.
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