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Experten-Antwort

Arbeitslos nach ATZ

von Jürgen13.02.2013 | 20:44
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16 Antworten

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Macht die Arbeitsagentur Schwierigkeiten, wenn ein Schwerbehinderter nach der ATZ sich arbeitslos meldet? Einen schönen Tag noch Jürgen

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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15 Antworten

Batrixam 14.02.2013 | 07:19
Grundsätzlich kann man sich auch nach einer ATZ bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Leistung beziehen. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes entsprechend gering ausfallen würde, da es lediglich aus den 50% ATZ-Grundlohn (ohne Netto-Aufstockungsbeträge) berechnet wird. Außerdem kann der Arbeitgeber Probleme bekommen, wenn die ATZ eine von der Agentur für Arbeit geförderte ATZ ist (möglich, wenn die ATZ vor dem 01.01.2010 begonnen hat).
Annaam 14.02.2013 | 12:04
Warum läuft Ihre ATZ nicht so lange bis Sie als Schwerbeh. in Rente können? Oder wollen Sie keinen Abschlag haben? Dann ausrechnen was besser ist, wenig Arbeitslosengeld wie lange?, oder Abschlag wie hoch?
Jürgenam 14.02.2013 | 14:24
Herzlichen Dank für die Antworten. Wenn ich, wie geplant in Rente ginge, hätte ich Abschläge in Höhe von 7,2%. Ich müsste mir natürlich ausrechnen, ob es sich lohnt z.B. noch ein Jahr arbeitslos gemeldet zu sein und dann nur 3,6% Abschlag zu haben. Mich wüde interessieren, ob jemand aus Erfahrung sagen kann wie sich die Arbeitsagentur verhält, wenn ein61-jähriger Schwerbehinderter nach ATZ wieder arbeitslos meldet. Gruß Jürgen
Ackeram 14.02.2013 | 19:05
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
Zunächst gibt es eine Sperre ( kein Geld ) von 12 Wochen. Arbeitslosengeld wird nur aus 50 % Ihres Gehalts berechnet. Schlußendlich wird der Aufstockungsbetrag von Ihrem Arbeitgeber zurückgefordert. Viel Spaß dabei wenn Sie sich Ihrem Arbeitgeber erklären müssen.
Ackeram 14.02.2013 | 22:10
Schlußendlich wird der Aufstockungsbetrag von Ihrem Arbeitgeber zurückgefordert.
Wo haben Sie das denn her??? So ein Quatsch.
Von einem Arbeitskollegen dem dies genauso passiert ist. Gruß vom " Quatschkopp.
Batrixam 15.02.2013 | 09:10
Dann war das sicher ein Fall der von der Agentur für Arbeit geförderten ATZ. Und wenn der AG die Aufstockungsbeträge an die Agentur für Arbeit zurückzahlen muss, dann holt er sie sich auch vom AN zurück...
Ackeram 15.02.2013 | 10:57
Von einem Arbeitskollegen dem dies genauso passiert ist. Gruß vom " Quatschkopp.
Dann war das sicher ein Fall der von der Agentur für Arbeit geförderten ATZ. Und wenn der AG die Aufstockungsbeträge an die Agentur für Arbeit zurückzahlen muss, dann holt er sie sich auch vom AN zurück...
Genau !
Batrixam 15.02.2013 | 12:05
Dann differenzieren Sie doch bitte Ihren Beitrag entsprechend. Ein Großteil der heute laufenden Altersteilzeiten sind nämlich nicht mehr gefördert.
Annaam 15.02.2013 | 14:02
Nicht mehr gefördert? welcher Arbeiter kann sich so noch ATZ leisten.
Batrixam 15.02.2013 | 14:23
Einige, das können Sie mir glauben, ich habe die AN jeden Tag vor mir zu sitzen. Gerade große Arbeitgeber bieten oftmals ATZ-Modelle an, um (besonders bei langjährigen, quasi unkündbaren oder nur sehr teuer kündbaren Mitarbeitern) Stellen abzubauen.
Lanaam 15.02.2013 | 15:02
Meine Empfehlung: Schauen Sie in den Duden und schlagen Sie die Bedeutung des Wortes "Bevormundung" nach. Dann werden Sie feststellen, dass Batrix Sie gebeten hat... Und was hilft dem Fragesteller eine Antwort, die - so wie Ihre Antwort allgemeingültig und nicht differenziert gepostet- so nicht stimmt? Aber wenn man sich durch eine Bitte gleich persönlich angegriffen fühlt, kann man diese schonmal als allgemeingültige Bevormundung aller User werten. Verallgemeinern scheinen Sie ja gut zu können.
Lanaam 15.02.2013 | 15:22
Auch die ungeförderten ATZ'n werden z. T. je nach Arbeitgeber auf 83% aufgestockt. Mindestaufstockung nach ATZ-Gesetz sind und waren 70%. Und die Förderung (also Erstattung der Aufstockungsbeträge an den Arbeitgeber) von der Agentur für Arbeit sind und waren stets auf diese Mindestforderung begrenzt. Darüber hinausgehende Aufstockungen zahlt der Arbeitgeber allein. Manche Arbeitnehmer nehmen das geringere Einkommen hin und sind froh nur noch 50% arbeiten zu müssen. Andere hingegen lehnen es ab, weil es finanziell nicht machbar ist... Das ist jedoch von einer Förderung unabhängig.
Annaam 15.02.2013 | 15:04
Mein Mann bekommt mit dem alten Recht nur 1550 Euro Netto, also noch 83%. Ab Jahrgang 55 können die meisten Arbeiter sich das nicht mehr leisten,das ist nur unsere Meinung.
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