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Experten-Antwort

Arbeitslos oder doch lieber Rente ?

von Marie06.03.2024 | 15:29
193 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich soll mich einmal schlau machen ( für eine polnische Bekannte - welche recht schlecht Deutsch spricht -), ob es besser ist erst ALG 1 zu beantragen und dann die Altersrente. Hier sind ein paar Fakten: Geboren 1959, also in diesem Jahr 65 Jahre alt 2 Kinder ( beide schon erwachsen - in Polen geboren ) bezieht eine kleine ( ? ) Rente in Polen ( hat wohl als Aushilfskraft an einer Grundschule gearbeitet ) in Deutschland seit Oktober 2013 auf Midijob- Basis angestellt ( ca. € 650,00 ) wird voraussichtlich ab 01.05.2024 arbeitslos Soll die Bekannte sich jetzt erst einmal arbeitslos melden ( wie gesagt sehr schlechte Deutschkenntnisse ) oder soll Sie direkt eine Rente beantragen? Und welche Unterlagen muss Sie dann ( ist ja egal in welche Richtung die Entscheidung fällt ) einreichen? Über eine schnelle Antwort würde sich meine Bekannte freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

 

da sich im Rahmen dieses Forums weder der zu erwartende Arbeitslosengeldanspruch, noch die zu erwartende Rentenhöhe bestimmen lassen, möchte ich mich an dieser Stelle mit einer klaren Empfehlung für das Arbeitslosengeld oder die Altersrente zurückhalten. Entscheidend sind hier letztlich die Gesamtumstände des Einzelfalls - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Lebensumstände. 

 

Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, dass sich Ihre Bekannte individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lässt. Soweit notwendig, kann an einer solchen Beratung selbstverständlich auch eine weitere Vertrauensperson zur sprachlichen Unterstützung teilnehmen. Zudem muss diese Beratung nicht zwingen „vor Ort“ stattfinden, sondern kann auch telefonisch oder online per Video erfolgen. 

 

Ein entsprechendes (beispielhaftes) Beratungsangebot der DRV Berlin Brandenburg (Verbindungsstelle zu Polen) finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg/DE/Home/Videoberatung.html

 

Vergleichbare Angebote gibt es aber auch bei den übrigen Rentenversicherungsträgern.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

VorOrtBeratungSuchenam 06.03.2024 | 15:58
Diese Entscheidung kann Ihnen bzw. Ihrer Bekannten niemand abnehmen. Aber das Alter Ihrer Bekannten spricht gegen einen Rentenanspruch, da vermutlich kein Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente vorliegt (?) Das könnten Sie mit diesem Rentenbeginnrechner prüfen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Ren… Es sollte vor allem aber auch festgestellt werden, ob Sie denn jemals eine 'Kontenklärung' bei der DRV gemacht hat. Das ist Voraussetzung, damit überhaupt eine Rente berechnet/bewilligt werden kann. Evtl. wurde dies bereits im Zusammenhang mit der polnischen Rente erledigt (?) Da also evtl. jetzt noch gar kein Rentenanspruch besteht, bleibt also wohl nur der Weg zur Agentur für Arbeit. Und als nächstes der Weg in eine Beratungsstelle der DRV (da dürfen Sie mit) um alles andere zu klären. (Eine Beratung kann auch telefonisch oder per Video-Chat stattfinden, bei den mangelnden Sprachkenntnissen ist aber 'vor Ort' vermutlich ergiebiger) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Wenn auch Ihre 'Übersetzungskünste' nicht ausreichen sollten, müsste Ihre Bekannte ggfs. einen Dolmetscher beauftragen... eigentlich hatte sie ja schon recht lange Zeit, Deutsch zu lernen... aber das mag natürlich auch andere Gründe haben, weshalb das nicht gut funktioniert... für Beratungstermine (auch bei der Agentur für Arbeit) wäre es aber hilfreicher.
Wahlrecht?am 06.03.2024 | 16:40
Eine vorzeitige Altersrente ("Rente für langjährig Versichherte") bekommt Ihre Bekannte nur, wenn sie mindestens 35 Jahre Wartezeit in der DRV nachweisen kann und das notwendige Mindestalter dafür erreicht hat (bei Jahrgang 1959 wäre die zweite Bedingung hier erfüllt). Wenn die 35 Jahre Wartezeit nicht vorhanden sind, gibt es nur die Regelaltersrente, bei Jahrgang 1959 dann erst im Alter von 66 Jahren und 2 Monaten. In diesem Falls bliebe dann jetzt nur das Arbeitslosengeld, dass aber natürlich recht gering ausfallen dürfte bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 650 Euro. Meistens ist das Arbeitslosengeld 1 aber höher als die Rente. Unterlagen für einen Rentenantrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Uterlagen für einnen antrag auf Arbeitslosengeld: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/9903…
Schadeam 06.03.2024 | 18:34
Wenn jemand erst seit etwa 10 Jahren (2013) hier lebt, geht es zunächst um die Regelaltersrente mit 66 plus 2. Als Polin ist sie aberEU Bürgerin und somit werden auch polnische Jahre mitgezählt und Sie könnte auch 35 Jahre haben und könnte dann schon seit 63 in Rente sein. Das sollte aber eigentlich längst geklärt sein,so überraschend ist es auch wieder nicht, dass man mal Rente bekommen kann, oder? Und ob jemand der in Polen bereits Rente (wegen Alter?) bekommt, noch einen ALG Anspruch hat, müsste beim Arbeitsamt geklärt werden. Fragen über Fragen die ein Forum schlicht nicht beantworten kann.
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