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Experten-Antwort

Arbeitslos oder Nahtlosregelung mit Erwerbsminderung

von Alex5209.12.2011 | 21:25
4673 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin 1952 geboren und in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis in München. Ich bin 12 Jahre zwischen München und Thüringen gependelt. Durch einen persönlichen Schicksalsschlag bin ich Mitte 2010 nach Thüringen zurückgegangen. Ich bin seitdem krank geschrieben, das Arbeitsverhältnis in München besteht weiterhin. Ich bin nicht arbeitsfähig, allein schon durch das Pendeln. Ab dem 19. Januar habe ich den Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich habe mich nun beim AA gemeldet und habe dort den Rat bekommen, mich nicht arbeitslos zu melden, sondern die Nahtlosregelung in Anspruch zu nehmen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Was bedeutet das für mich? Ist das wirklich eine günstige Regelung? Und wirkt sich das negativ auf meine (ohnehin nicht besonders hohe) Rente aus? Wie hoch wären dann meine Bezüge durch die Erwerbsminderungsrente/Nahtlosregelung? Oder ist das Arbeitslosengeld höher? Danke für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "KSC".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 09.12.2011 | 21:53
Auch das ist wieder eine Frage in der man sich persönlich beraten lassen sollte und nicht im online Forum. Der Kollege von der Beratungsstelle kennt alle Ihre Daten und kann individuell auf Sie und Ihre Zeiten eingehen. Ob Sie eine Chance auf die EM Rente haben, also ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht besprechen Sie am besten mit Ihren Ärzten. Wie hoch Ihre EM Rente wäre sollten Sie eigentlich wissen - warum nur versendet die DRV seit 2002 jährlich eine Renteninformation, deren erste Zahl die EM Rente ist? Wie hoch das ALG wäre sollten Sie die Menschen bei der Agentur für Arbeit fragen. Wäre das ALG die höhere Leistung, wäre es aus finanziellen Gründen sinnvoller arbeitslos zu sein - in welcher Form die Agentur Sie dann "fordert und fördert" (manche sagen auch "Schikane" dazu) oder ob die Sie auffordern in Rente zu gehen, besprechen Sie mit dem Arbeitsamt. Bedenken Sie aber, dass es dann in 2 Jahren nicht unbedingt logisch ist gleich die EM rente zu beantragen, wenn man 2 Jahre lang beim Arbeitsamt verlauten ließ, dass man bereit sein zu arbeiten, wenn man nur ein Angebot bekäme.... Ist die Rente die höhere Leistung kann ein Rentenantrag nicht schaden; im schlimmsten Fall wird der abgelehnt und dann sind Sie arbeitslos. Es gäbe natürlich auch noch die 3. Möglichkeit eine gesundheitlich geeignete Arbeit zu finden und arbeiten zu gehen. Nahtlosigkeitsregelung heißt, dass das AA zunächst mal zahlt, bis über die Rente entschieden ist und Sie während des laufenden Rentenantrages wohl kaum zu Bewerbungen drängen wird (welcher Personalchef würde auch einen Menschen anstellen, der einen Rentenantrag laufen hat, weil er meint nicht mehr arbeiten zu können. :)
Geraldam 09.12.2011 | 23:48
Hallo, Sie schreiben Ihre Rente währe sowiso nicht hoch, Ihren Anspruch können Sie in der Jährlichen Renteninformation sehen, die Prozentzahl des Arbeitslosengeldes hängt davon ab ob mit oder ohne Kinder. Somit können Sie sich errechnen wie Sie den für Sie vorteilhaftesten Geldbetrag erhalten können.
Krämersam 10.12.2011 | 09:10
Die Agentur für Arbeit " rät " alleine darum zur sofortigen und vor allem auch freiwilligen Stellung eines EM-Antrages damit man Sie schnellstens wieder aus dem ALG I Bezug bekommt und somit das Verfahren beschleunigt wird. Die AfA möchte ihnen natürlich nicht so gerne 2 Jahre lang ALG I zahlen , das ist doch wohl völlig klar. Ob ihr ALG I höher als die EM-Rente wäre können Sie nur selbst berechnen. Die jährlichen Renteninformationen liegt ihnen doch in mehfacher Ausfertigung vor und was Ihnen an ALG I zusteht erfragen Sie am besten bei der Leistungsabteilung der AfA. Wie soll hier jemand die Höhe ihrer EM-Rente oder ihres ALG I kennen ?? Letztlich wird bei ihnen jetzt sowieso der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet der ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA beurteilt. Sie würden dann mit absoluter Sicherheit spätestens danach von der AfA aufgefordert werden einen Rehaantrag ( nicht EM-Antrag - zu dieser Stellung darf die AfA wie die Krankenkasse Sie nicht auffordern oder zwingen ) bei ihrer RV zu stellen. Daraus würde dann auch - falls die med. Prüfung des Antrages bereits oder dann die med. Reha eine EM ergibt - ein EM-Rentenantrag. Insofern kommen Sie - früher oder etwas später - aus der Nummer mit der EM-Rente und dessen Prüfung durch die RV eh nicht mehr raus. Aber das Gute daran ist halt, das Sie solange wie der Reha-/EM-Antrag dann läuft weiterhin ALG I bekommen. Auch während eines wo möglich dann noch erfordeelichen Widerspruchs - oder Soizialgerichtverfahrens. Das ganze Rentenverfahren kann sich über viele Monate oder sogar Jahre dann hinziehen, sodass man unter Umständen auch so 2 Jahre in den Genuss des ALG I kommen könnte... Ich an ihrer Stelle wüde wenn das ALG I höher ausfällt als die EM-Rente erstmal ALG I beantragen ( wenn dies im Rahmen der Nahtlosigkeistregelugn möglich ist umso besser ) und abwarten was die AfA weiter macht und verlangt. So können Sie vielleicht die Stellung des Reha/EM-Antragen zumindest um einieg Wochen heraus zögern umd in der Zeit das höhere ALG I zu bekommen.
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