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arbeitslos oder Rentenantrag?

von Puppa02.03.2007 | 15:48
2628 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Brauche mal Eure Hilfe: bin arbeitslos bis Dez.07 und leider krank. Soll ich EU-Rente einreichen od.das ALG I so lange beziehen? Muß ich der AA einen evtl.Rentenantrag mitteilen? Danke für Eure Antworten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Alles Wichtige und Richtige zu Ihrer Frage wurde bereits erwähnt - dem ist zuzustimmen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ob es Sinn hat, zu klagen, weiß man erst, wenn das Gericht entschieden hat.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hängt nicht davon ab, ob und wie lange man nach einem ablehnenden Bescheid einen geltend gemachten Anspruch auf dem Rechtsweg weiter verfolgt.

Einen Antrag sollte man erneut stellen, wenn sich die Verhältnisse, die zum ablehnenden Bescheid geführt haben, geändert haben.

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres könnte ein Anspruch auf Altersrente bestehen.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 SGB III besagt:

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. ...

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Justine,

Ihr Vater könnte ab 01.12.2007 einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach dem Altersteilzeitgesetz haben - allerdings mit einem 18% Abschlag.-

Zu beachten ist dass eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt sein muss und bei Beginn der Rente Arbeitslosigkeit bestand oder mindestens 24 Kalendermonate Alterteilzeitarbeit ausgeübt wurde. Außerdem muß Ihr Vater innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1951 ist zu beachten, dass die Arbeitslosigkeit am 01.01.2004 bestanden haben muss oder Ihr Vater vor dem 01.01.2004 eine Altersteilzeit vereinbart haben muss.

Eine persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung empfehle ich Ihnen.

Die Berechnungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld und der Rente sind nicht miteinander vergleichbar.

Die Höhe der Rente wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten ermittelt.

Mit einer Wartezeit von 35 Versicherungsjahen könnte Ihr Vater eine Altersrente für langjährige Versicherte ab dem 63.Lebensjahr - mit einem Abschlag - beantragen.

Ab dem 65.Lebensjahr käme ggf. die bedarfsorientierte Grundsicherung in Betracht.

7 Antworten

Antoniusam 02.03.2007 | 16:00
Nur wenn Sie noch weniger als drei oder mehr als drei aber weniger als sechs stunden täglich, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, arbeiten können, sind Sie vollständig bzw. teilweise erwerbsgemindert und können, vorausgesetzt, Sie erfüllen die übrigen rentenrechtlichen Voraussetzungen, evtl. Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente haben. Wenn Sie glauben, dass Sie nur noch vermindert leistungsfähig sind, dann stehen Sie der Arbeitsvermittlung auch nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung und wären somit sogar dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsagentur darüber zu informieren. Dann würde man Sie bestimmt dazu auffordern, unverzüglich einen Antrag auf Rente wegen verminderter EM zu stellen. Ggf. haben Sie dann Anspruch auf volles ALG_I, nach der sogenannten "Nahtlosregelung" nach § 125 SGB ?.
bekissam 02.03.2007 | 18:47
Bevor Sie einen Rentenantrag stellen, sollten Sie klären, ob die Rente höher wäre. Ansonsten sollten Sie den ALG-Anspruch ausschöpfen. Wenn Sie allerdings von den Agenten zur Stellung eines Reha-Antrages aufgefordert werden, müssen Sie dem nachkommen. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
KSCam 02.03.2007 | 18:49
neben der medizinischen Frage, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht (weiß keiner hier im Forum) stellt sich auch die Frage, ob Rente oder ALG die höhere Leistung sind. Auch das weiß hier niemand. Daher lassen Sie sich vor Ort beraten und besprechen mit Ihren Ärzten, ob Sie -allgemein- arbeiten können oder nicht. Dann müssen Sie entscheiden welchen Weg Sie gehen.
Puppaam 02.03.2007 | 19:37
Bekäme ich während der Dauer d.Antragstellung weiter mein ALG??
Antoniusam 02.03.2007 | 21:12
Ja, das erwähnte ich bereits. Natürlich nur für die Dauer Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes.
Justineam 12.04.2007 | 20:10
mein Vater ist seit ca. 3 Jahren krank und als die KKasse nicht mehr zahlte, wurde er nach einer Kur aufgefordert einen Antrag auf Rente zu stellen. Nach 2 Wiedersprüchen haben wir jetzt die Möglichkeit vor Sozialgericht zu gehen. Hat es überhaupt Sinn weiter zu klagen? Wenn wir nicht weiter Klagen, steht meinem Vater trotzdem Arbeitslosengeld weiterhin zu? Muss mein Vater den 2-ten Wiederspruch beim Arbeitsamt vorzeigen oder muss man bis zum umfallen klagen, bevor einem das ALG zusteht? Wann kann mein Vater erneut (neuen Antrag) auf Rente stellen? Er wird im November 60 Jahre alt. Was ist die sogennate "Nahtlosregelung" nach § 125 SGB ?.
justineam 18.04.2007 | 21:55
Mein Vater wird im November 60 Jahre alt. Gestern haben wir eine umfaßende Zusammenfassung v. der LVA bekommen "Rentenauskunf". Dabei ist uns aufgefallen dass mein Vater weniger Rente bekommt, wie er zur Zeit ALG erhält. Im Oktober läuft das ALG aus. Wann wäre der mögliche Rentenbeginn? Im Dezember hätte mein Vater seine 35 "Arbeitsjahre" voll, ist es dann möglich eine "Normale Rente" zu beantragen? Kann man als Rentner irgendwelche Soziale Leistungen beantragen?
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