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Arbeitslos ohne Krankenversicherung

von Sabine24.06.2008 | 19:40
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 40 Jahre alt, selbstverschuldet arbeitslos, 3 Monate gesprerrt und jetzt nicht krankenversichert.Mein Mann ist Berufssoldat, dort kann ich nicht familienversichert werden. Die AOK verlangt von mir Monatsbeitrag v. ca. 190,-€, weil als Verdienstgrundlage das Einkommen meines Mannes in Betracht gezogen wird. Ist das in Ordnung, oder welche andere Lösung bleibt mir!?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Sehr wahrscheinlich müssen Sie das Angebot der Krankenkasse für diese drei Monate annehmen.

Wie geht es eigentlich nach dem Arbeitslosengeld I weiter?

Da Ihr Mann als Berufssoldat Bezüge wie ein Beamter erhält, geht zwar keine Familienversicherung im klassischen beitragsfreien Sinn, wohl aber könnten Sie einen Anspruch auf Beihilfe, also teilweisen Ersatz Ihrer Aufwendungen im Krankheitsfall, haben. Begleitend dazu wäre eine private Kranken- und Pflegeversicherung als Ergänzung denkbar, wobei eine solche Entscheidung längerfristig zu sehen wäre. Billiger ist diese Lösung nach meiner Erfahrung aber eher nicht, zumal es nach Vertragsschluss sehr wahrscheinlich zu einer Wartezeit kommt.

5 Antworten

Amadéam 24.06.2008 | 20:23
Arbeiten Sie einfach die nachstehend aufgeführten Fallkonstellationen durch, hilft vielleicht weiter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Jonasam 25.06.2008 | 07:48
Hallo Sabine! Wenden Sie sich bitte an Ihre letzte Krankenkasse. Dies ist eine Forum der Rentenversicherung, daher sitzen hier in der Regel keine Leute der Krankenkassen, die Ihnen hier helfen könnten. Die Angestellten der Krankekasse helfen Ihnen hier gerne weiter, da sie Sie ja als Kunden behalten möchten. MfG Jonas
Sabineam 25.06.2008 | 08:47
Danke Amade, leider ist der Hinweis von 2006 ver- altet, hat keine Gültigkeit mehr!
Amadéam 25.06.2008 | 13:02
Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Im ersten der Sperrzeit sind Sie als vormals gesetzlich krankenversicherte so oder so beitragsfrei versichert. Danach ist - trotz weiterbestehender Sperrzeit - die Armutsagentur in der Pflicht: Klicken Sie sich mal hier durch (Werbebanner aber vorher schließen): http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/163.98.html
Rente mit Siebenundsiebzigam 25.06.2008 | 13:09
Ich habe das Wörtlein "Monat" unterschlagen! Also: "im ersten Monat der Sperrzeit..." Wenn Sie mit Ihrem Problem auf die ganz sichere Seite gehen wollen, machen Sie es doch wie folgt: Schreiben Sie Ihre bisherige Gesetzliche Krankenkasse an und bitten unter Hinweis auf die §§ 13-17 SGB I (Sozialgesetzbuch) um Beratung und S C H R I F T L I C H E Auskunft. Mündlich kann Ihnen vieles erzählt werden. Immer daran denken - die aktuellen Probleme sind relativ. All diese freundlichen Probleme werden sich alle geregelt haben, wenn erst die Rente mit 77 durch ist! Jetzt schreien alle auf, wie absurd...! Nach der nächsten Bundestagswahl werden Sie ganz anderes hören. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… Ihr Amadé Den Text der genannten Gesetzesgrundlagen finden Sie in www.google.de
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