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Experten-Antwort

Arbeitslos ohne Leistungsbezug Rente

von DerKnaller05.03.2025 | 10:26
245 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld I, welches in Kürze ausläuft. Ein Rentenverfahren läuft. Habe auch noch einen Arbeitsvertrag. Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, soll ich mich als arbeitssuchend ohne Leistungsbezug melden, damit die Zeit für die Rente weiterläuft. Meine Frage ist: - Bei wem muss ich mich da melden? Bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der DRV? - Und wie lange im Voraus muss ich mich melden? Danke für Eure Hilfe!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.03.2025 | 10:34

Guten Tag,

 

arbeitssuchend melden Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit. Bitte erkundigen Sie sich dort, wann und wie genau Sie sich melden müssen, damit keine Lücke zwischen den Meldungen entsteht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Korrektam 05.03.2025 | 11:20
Maximiliane schrieb

Sie sollten arbeiten gehen

Jaaaaa
xyzam 05.03.2025 | 12:19
DerKnaller schrieb

Guten Tag,

muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitlos melden, wenn ich noch einen Arbeitsvertrag bei meinen Arbeitgeber habe?

Viele Grüße

Wenn ihr Arbeitgeber bereits Pflichtbeiträge für sie abführt, bringen die Arbeitslos-ohne-ALG-Bezug ja wohl nichts, da letzteres m.W. nur Monate für eventuelle Wartezeiten bringt. Klären sie das mit der AA und ihrem Arbeitgeber.
Rentneram 05.03.2025 | 12:37
DerKnaller schrieb

Guten Tag,

muss ich mich arbeitssuchend oder arbeitlos melden, wenn ich noch einen Arbeitsvertrag bei meinen Arbeitgeber habe?

Viele Grüße

Wie wollen Sie sich arbeitslos melden, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben ?? Völliger Nonsens
Karl der Käferam 05.03.2025 | 13:15
Maximiliane schrieb

Sie sollten arbeiten gehen

Dein Freund auch! Soll die Klage wegen Erfolglosigkeit zurückziehen und hopp, hopp, frisch ans Werk. Arbeit adelt!
Der Froscham 05.03.2025 | 14:10
Sie haben einen Arbeitsvertrag und beziehen trotzdem Arbeitslosengeld? Wie geht das?
Suse Liam 05.03.2025 | 18:22
Der Frosch schrieb

Sie haben einen Arbeitsvertrag und beziehen trotzdem Arbeitslosengeld? Wie geht das?

Bei Leistungsablauf von Krankengeld zum Beispiel, da danach der Arbeitsvertrag ruht. Man meldet sich arbeitslos und stellt sich mit dem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Selbst erlebt und ALG I Nahtlosigkeit bezogen.
Maximiliane am 05.03.2025 | 22:27
Karl der Käfer schrieb

Dein Freund auch! Soll die Klage wegen Erfolglosigkeit zurückziehen und hopp, hopp, frisch ans Werk. Arbeit adelt!

Karl der Käfer wurde nicht gefragt man hatte ihn einfach weg gejagt. Komm Faulpelz, frisch, fromm , fröhlich, frei ans Werk und zwar zz ziemlich zügig
Nonsensam 06.03.2025 | 09:46
Rentner schrieb

Wie wollen Sie sich arbeitslos melden, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben ?? Völliger Nonsens

Nein, Minijob geht sogar während Arbeitslosigkeit, muss man mit der AA klären.
Maxam 06.03.2025 | 20:03
Rentner schrieb

Wie wollen Sie sich arbeitslos melden, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben ?? Völliger Nonsens

Ist ein völlig normaler Vorgang auch wenn er Ihnen erstmal unlogisch vorkommt. Einfach mit der Nahtlosigkeitsregelung befassen dort ist alles erklärt !
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