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Experten-Antwort

Arbeitslos ohne leistungsbezug

von CB29.04.2021 | 11:49
83 Ansichten
3 Antworten
Wie hoch ist die freiwillige Zahlung um die Anwaltschaft für die Rente zu erhalten. Wenn ich mich nicht arbeitslos melde wie hoch ist dann die freiwillige Zahlung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2021 | 13:21

Hallo CB,

wenn keine Versicherungspflicht vorliegt können Sie sich freiwillig versichern und somit mögliche Ansprüche aufrecht erhalten und die spätere Rente erhöhen.

Der Mindestbeitrag liegt zur Zeit bei 83,70 Euro monatlich.

Wichtige Informationen und weitere Beitragsbeispiele finden Sie in unserer Broschüre zur freiwilligen Versicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

2 Antworten

Grokoam 29.04.2021 | 11:51
78 cm
W°lfgangam 29.04.2021 | 20:48
Hallo CB, Sie verlieren Ihren künftigen Rentenanspruch nicht, wenn Sie nicht mehr rentenversichert sind und nunmehr 'Luft' im Rentenkonto entsteht. Haben Sie die 5 Jahre voll = Altersrente ab Regelaltersrente, 35 Jahre voll = Altersrente ab 63 mit Abschlag, 45 Jahre voll = Altersrente ab jetzt 64-65 ohne Abschlag, brauchen Sie 'keine' Anwartschaftsbeiträge' zu zahlen, um dann mit Erreichen des dafür erforderlichen Mindestalters diese Altersrente auch zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn Sie die jeweiligen Mindestversicherungszeiten noch nicht erreicht haben, die aber durch freiwillige Beträge noch erreichen könnten. Dann ist zwingende eine Beratung erforderlich: was kostet es/lohnt das überhaupt. Die 'Anwartschaft' für die EM-Rente können Sie grundsätzlich NICHT mit freiwilligen Beiträgen erhalten. TIPP: Beratungstermin buchen und mal über Ihre aktuelle/künftige Rentensituation schwatzen, letztendlich auch unter der Option Alo-Meldung. Gruß w.
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