Voraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sind u.a. 52 Wochen Arbeitslosigkeit (1 Jahr) nach einem Lebensalter von 58 1/2, bei Beginn der Rente Arbeitslosigkeit und in den letzen 10 Jahren 8 Jahre Pflichtbeiträge vor Eintritt der Rente. Diese Arbeitslosigkeit muss nicht unbedingt die Meldung bei einer Agentur für Arbeit bedeuten. Ohne Meldung ist jedoch der Nachweis erheblich schwerer zu Führen. Erforderlich ist ein überzeugender, lückenloser Nachweis, ernsthafter und fortlaufender Bemühungen um einen den Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz durch geeignete Unterlagen. Freiwillige Beiträge zählen nicht zu den 8 Jahren Pflichtbeiträgen. Das Einfachste wäre also die weitere Meldung bei der Agentur für Arbeit.