Welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen und ggf. wie lange, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfragen. Wegen der möglichen Rentenansprüche sollten Sie bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen, bei der Versicherungsstelle Ihrer Stadtverwaltung oder einem Versichertenältesten eine aktuelle Rentenauskunft beantragen. Nach Ihren Angaben erfüllen Sie nicht die Vertrauenschutzregelung, so dass eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erst ab dem 01.06.2014 mit Abschlägen möglich ist.