Hallo,
bezüglich der Dauer des Arbeitslosengeldes und eventueller Sperrzeiten wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. Hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte empfehlen wir eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!
Holen Sie sich lieber eine Krankmeldung. Beim Alogeld hätten Sie nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch die Bezugszeit verringert sich, so dass Ihr Plan nicht aufgeht. Und Sie müssen die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erreicht haben. Das der Arbeitgeber den schwarzen Peter dem Angestellten zuschiebt, weil er Angst vor einer Abfindung hat, ist nicht die feine Art!
Holen Sie sich lieber eine Krankmeldung. Beim Alogeld hätten Sie nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch die Bezugszeit verringert sich, so dass Ihr Plan nicht aufgeht. Und Sie müssen die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erreicht haben. Das der Arbeitgeber den schwarzen Peter dem Angestellten zuschiebt, weil er Angst vor einer Abfindung hat, ist nicht die feine Art!
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