Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitslos vor rente

von Guter Rat ist teuer29.08.2024 | 11:49
202 Ansichten
6 Antworten
Hallo, Ich Jahrgang 1960 könnte 2024 in rente gehen. Habe dann 45 Jahre voll. Wenn ich mich jetzt arbeitslos melde müsste ich kündigen ,da mein Arbeitgeber Angst vor der Abfindung hat. Bekomme ich Sperre wenn ich selbst kündige? 3 Monate? Dann bezugsdauer des Arbeitslosengeld 24 Monate ( minus die 3 Monate )? Dankeschön

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2024 | 12:00

Hallo,

bezüglich der Dauer des Arbeitslosengeldes und eventueller Sperrzeiten wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. Hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte empfehlen wir eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!

 

 

 

5 Antworten

Mondkindam 29.08.2024 | 11:57
Das erfragen Sie bei der Agentur für Arbeit.
Rückfrageam 29.08.2024 | 12:14
Bzgl Sperre müssen Sie tatsächlich bei der Agentur für Arbeit fragen. Was für mich aus Ihrem Text nicht einwandfrei hervorgeht: wann genau sind die 45 Jahre erreicht? Vor oder nach der geplanten Kündigung. Denn: zum "Auffüllen" am ENDE der 45 Jahren zählt Arbeitslosengeld nicht. Also wenn Sie jetzt 43 Jahre haben und mit 2 Jahren ALG I die 45 Jahre erreichen wollen, dann wird das leider nicht klappen. Wenn sie davor erreicht sind, ist es natürlich okay.
Maxam 29.08.2024 | 12:29
Holen Sie sich lieber eine Krankmeldung. Beim Alogeld hätten Sie nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch die Bezugszeit verringert sich, so dass Ihr Plan nicht aufgeht. Und Sie müssen die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erreicht haben. Das der Arbeitgeber den schwarzen Peter dem Angestellten zuschiebt, weil er Angst vor einer Abfindung hat, ist nicht die feine Art!
Maxlam 29.08.2024 | 14:53
Max schrieb

Holen Sie sich lieber eine Krankmeldung. Beim Alogeld hätten Sie nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch die Bezugszeit verringert sich, so dass Ihr Plan nicht aufgeht. Und Sie müssen die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erreicht haben. Das der Arbeitgeber den schwarzen Peter dem Angestellten zuschiebt, weil er Angst vor einer Abfindung hat, ist nicht die feine Art!

Wieso schiebt der Arbeitgeber hier jemandem den schwarzen Peter zu? Aus der Frage erkenne ich nur, dass der Fragesteller darüber nachdenkt, wie er baldmöglichst in Rente gehen kann. Das kann er ja gerne machen - aber weshalb sollte der Arbeitgeber diesen persönlichen und privaten Wunsch auch noch mit einer Abfindung unterstützen (und keine "Angst" - oder nennen wir es besser "Abneigung" davor haben)?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026