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Experten-Antwort

Arbeitslose kriegen eine volle EMR, die arbeiten nur eine halbe EMR bei gleicher Krankheit?

von Tina01.02.2024 | 16:26
262 Ansichten
12 Antworten
Herr X arbeitet und bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wäre er arbeitslos, bekäme er bei gleicher Krankheit eine volle Erwerbsminderungsrente? Richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2024 | 16:42

Ganz klares NEIN. 

 

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. 

 

Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. 

11 Antworten

Renteam 01.02.2024 | 16:31
Ich glaube Sie spielen auf die Arbeitsmarktrente an. Jemand bekommt eine Teilweise Erwerbsminderungsrente also 3- unter 6 Stunden am Tag. Falls der Herr keinen Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt bekommt oder hat, bekommt er die volle Erwerbsminderungsrente. Das klingt zwar toll eine volle EM Rente, aber man muss bedenken, dass man eine sehr hohe Hinzuverdienstgrenze hat rund 35000€ oder höher. Die kann man neben der Rente verdienen. Außerdem bezahlt man weiter Rentenversicherungsbeiträge und dadurch steigert man seine Altersrente.
Geraldam 01.02.2024 | 17:12
Ja, richtig. Weil bei dem Arbeitslosen nicht nur die medizinischen Gründe, sondern auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt wird(verschlossener Arbeitsmarkt).
Wilmam 01.02.2024 | 17:21
Gleiche Krankheit ist kein Kriterium bei der Gewährung einer EM-Rente. Wenn A mit Krankheit X eine Rente erhält, heißt das nicht wenn B die auch hat, dass er ebenfalls berentet werden muss. Es zählt immer die persönliche Auswirkung auf den Einzelnen. So kann der eine bspw. nicht mehr arbeiten, ein anderer aber trotz gleicher Erkrankungen schon.
Tinaam 01.02.2024 | 18:00
Experte/in schrieb

Ganz klares NEIN. 

 

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. 

 

Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. 

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dann bin ich durch den Arbeitsvermittler falsch beraten worden. Ein Amtsarzt hat auf Veranlassung des Arbeitsvermittlers ein Gutachten erstellen lassen. Ergebnis des Gutachtens: 3 bis unter 6 Stunden mit vielen Einschränkungen täglich arbeitsfähig. Der Arbeitsvermittler meinte, mit den ganzen Einschränkungen sei ich nicht in Arbeit vermittelbar. Ich soll Erwerbsminderungsrente beantragen. Dann würde ich auf Grund des Gutachtens des Amtsarztes und des verschlossenen Arbeitsmarktes eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
§43 SGB VIam 01.02.2024 | 18:13
Tina schrieb

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Dann bin ich durch den Arbeitsvermittler falsch beraten worden.

Ein Amtsarzt hat auf Veranlassung des Arbeitsvermittlers ein Gutachten erstellen lassen.

Ergebnis des Gutachtens: 3 bis unter 6 Stunden mit vielen Einschränkungen täglich arbeitsfähig.

Der Arbeitsvermittler meinte, mit den ganzen Einschränkungen sei ich nicht in Arbeit vermittelbar. Ich soll Erwerbsminderungsrente beantragen.

Dann würde ich auf Grund des Gutachtens des Amtsarztes und des verschlossenen Arbeitsmarktes eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen.

nein, so auch nicht. Nur die DRV kann feststellen, ob Sie Erwerbsgemindert sind. Das was der MD der Agentur für Arbeit 'meint', wird zwar auch mit berücksichtigt, ist aber nicht das Pendel an der Waage. So müssten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also für alle Ihnen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zumutbaren Tätigkeiten, nicht vermittelbar sein. Und eben auch über keinen Arbeitsplatz mehr verfügen, oder den 'verlieren', weil der Arbeitgeber Ihnen keinen alternativen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes bieten kann. Die Agentur für Arbeit kann Sie nun allenfalls dazu auffordern, eine Reha zu beantragen, nicht aber eine EM-Rente. Da dürfen Sie also noch etwas 'mitentscheiden'. Und wenn das passiert (Aufforderung zur Reha), dann machen Sie das 'einfach'. So lange Ihnen noch ALG1 zusteht, muss das dann maximal weiter bezahlt werden. Endet aber 'vorzeitig', falls (falls wohlgemerkt, meist dauert es lange) sobald über eine (volle) Erwerbsminderungsrente verbindlich entschieden wurde. Stöbern Sie am Wochenende noch etwas hier durch dieses Forum. Weitere mögliche Konsequenzen werden fast täglich erklärt :-)
Wilmam 01.02.2024 | 18:39
A=A schrieb

A ist aber in der Frage gleich A und nicht B :-)

Dann haben beide die gleiche sozialmedizinische Einschätzung, teilweise erwerbsgemindert,aber nur einer hat einen passenden Job.
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