Ganz klares NEIN.
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Ganz klares NEIN.
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Sind Sie neu im Geschäft oder ein Hacker, der sich eine Spaß erlaubt?
https://helmut-goepfert.de/rentenversicherung/140-arbeitsmarktrente.html#:~:text=Die%20Arbeitsmarktrente%20ist%20eine%20volle,keine%20Teilzeitbesch%C3%A4ftigung%20mehr%20m%C3%B6glich%20ist.
Gleiche Krankheit ist kein Kriterium bei der Gewährung einer EM-Rente. Wenn A mit Krankheit X eine Rente erhält, heißt das nicht wenn B die auch hat, dass er ebenfalls berentet werden muss. Es zählt immer die persönliche Auswirkung auf den Einzelnen. So kann der eine bspw. nicht mehr arbeiten, ein anderer aber trotz gleicher Erkrankungen schon.
Ganz klares NEIN.
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Da braucht der Experte aber doch gar nicht zu einem externen Rentenberater gehen, er müsste nur die GRA in rvRecht der DRV lesen.... die gilt alle DRV-Regionalträger.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Dann bin ich durch den Arbeitsvermittler falsch beraten worden.
Ein Amtsarzt hat auf Veranlassung des Arbeitsvermittlers ein Gutachten erstellen lassen.
Ergebnis des Gutachtens: 3 bis unter 6 Stunden mit vielen Einschränkungen täglich arbeitsfähig.
Der Arbeitsvermittler meinte, mit den ganzen Einschränkungen sei ich nicht in Arbeit vermittelbar. Ich soll Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dann würde ich auf Grund des Gutachtens des Amtsarztes und des verschlossenen Arbeitsmarktes eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
natürlich nicht, aber dort war es durch ein kurzes googlen leichter zu finden. Fands nur komisch, dass der Experte darauf gar nicht eingegangen ist.
A ist aber in der Frage gleich A und nicht B :-)
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