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arbeitslosengeld beantragen

von irene21.11.2008 | 02:46
1107 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin im Bezug einer vollen EM Rente. Habe nun den 3.Verlängerungsantrag gestellt. Muß ich mich jetzt wieder beim Arbeitsamt arbeitslos melden, oder habe ich nach nunmehr 7 Jahre in Rente ohnehin keinen Anspruch mehr auf ALG? Ich bin chronisch krank und kann ohnehin nicht regelmäßig arbeiten.

11 Antworten

Corlettoam 21.11.2008 | 08:03
Wenn Sie VOR dem erstmaligen Bezug der EM-Rente einen ALG I Anspruch ( meistens ja 12 Monate ) erworben hatten ( das ist zum Beispiel regelmässig dann der Fall, wenn Sie aus einem Arbeitsverhältnis und anschließendem Krankengeldbezug heraus direkt in EM-Rente gegangen sind ) haben Sie natürlich noch den seinerzeit erworbenen Anspruch auf ALG I. Haben Sie jedoch VOR der EM-Rente schon ALG I bezogen, mussen Sie diesen Zeitraum natürlich von den 12 Monaten abrechnen. Der einmal erworbene ALG I Anspruch entfällt durch einen zischenzeitlichen Bezug einer EM-Rente ( egal wie lange ! ) n i c h t . Sie sollten/müssen sich allerdings sofort bei Ablehnung des jetzt gestellten Verlängerungsantrages bei der Agentur für Arbeit melden. Persönlich habe ich nach meinem zuerst abgelehnten Verlängerungsantrag ( nach 4 Jahren EM-Renten Bezug ), im sich darann anschließendem Widerspruchsverfahren 6 Moante lang problemlos ALG I bekommen, welches dann nach positiven Widerspruchsbescheid natürlich mit der EM-Rente verrechnet wurde.
Durchblickeram 21.11.2008 | 08:25
User "Schiko" schreibt: "Diese zeit einer versicherungspflichtigen tätigkeit ist bei ihnen längst nicht mehr gegeben, der an- spruch verfallen" Dies ist nicht zutreffend, weil hier ein EM-Rentenbezug vorgelegen hat. Siehe auch Beitrag von "Corletto".
Schiko.am 21.11.2008 | 07:54
Um arbeitslosengeld I zu be- kommen sind vom lebensalter her unterschiedlich, vorver- sicherungszeiten zu erfüllen. Diese zeit einer versicherungspflichtigen tätigkeit ist bei ihnen längst nicht mehr gegeben, der an-spruch verfallen. MfG.
xxxam 21.11.2008 | 09:08
Schiko. sie lernen nicht dazu. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich nicht immer in den Vordergrund drängen. Beschäftigen sie sich lieber mit ihrer Frau, ihren Kindern oder evtl Enkeln. Aber denen gehen sie ebenfalls auf den Senkel mit ihrer Besserwisserei.
B´sonam 21.11.2008 | 11:20
Bei uns sagt man : " Wenn man keine Ahnung hat -> Schnauze halten" Oder vorher besser informieren...
Corlettoam 21.11.2008 | 11:22
Zu ergänzen wäre noch , wenn ihr letztes pflichtversichertes Arbeitsverhältnis mehr als 2 Jahre zurückliegt ( was bei Ihnen ja nach 7 jährigem EM-Rentenbezug der Fall ist ), die BERECHUNG des ALG I n i c h t mehr nach ihrem letzten Verdienst oder dem zuvor eventuell bezogenem Krankengeld erfolgt ! Sie werden dann FIKTIV in eine von 4 Stufen ( Berufsausbildung ja /nein, Meister / Uniabschluss - aber vor allem nach ihrem zukünftlichen !Leistungsvermögen eingeteilt . Originaltext im Gesetz : " Nach dem Gesetz sind die Arbeitslosen, deren Leistungen " fiktiv " bemessen werden, bei Arbeitslosigkeit der beruflichen Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die der die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat . §132Abs.2 SGB III) Die " Vermittlungsbemühungen " der Agentur für Arbeit für einen EM-Antragsteller sind demnach nicht oder allenfalls nur für einen unqualifizierten (Mini)job vorhanden. Das hat zur Folge, das Sie damit ein pauschaliertes ALG I bekommen , was im Regelfall erheblich niedriger ist , als das ALG I was Ihnen eigentlich nach ihrem letzten ( höherem ) Verdienst zustehen würde. Da EM-Antragsteller sich mit Antragstellung ja selbst als erwerbsunfähig einschätzen, geht die Agentur regelmässig von einem zuküntig sehr geringem bis nicht vorhandenem Leistungsvermmögen aus und wird eine Einstufung in die niedrigste Stufe I maximal Sufe II vornehmen. So passiert es nicht selten, das z.B. ein Hochschulabsolvent oder Betriebswirt in die Stufe I kommt und damit als ungelernter ohne Ausbildungsberuf gilt und mit derzeit 772,50 Euro ALG I " abgespeist " wird. Die also früher erworbenen fianzeillen ( höheren ) ALG I Ansrpüche sind also nach 2 Jahren unwiderbringlich verloren !
Schiko.am 21.11.2008 | 11:57
Es muß auch menschen wie sie geben. MfG.
Schiko.am 21.11.2008 | 17:52
Sie sind scheinbar der vor- stand eines örtlichen " Hunde- vereins" MfG.
B´sonam 24.11.2008 | 16:30
Das nicht, aber ich äußere mich eben nur zu Themen, von denen ich Ahnung habe und gebe keine falschen Auskünfte...
xxxam 24.11.2008 | 16:35
sie heißen bzw sind auch nicht Schiko.
B´sonam 24.11.2008 | 16:43
... und das ist auch gut so ;-)
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