Die Absicht zur Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hat der Gesetzgeber schon Ende des letzten Jahres (22.12.2007) in den § 434r SGB III geschrieben. Die Realisierung steht aber unter dem Vorbehalt einer Regelung durch Bundesgesetz.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten "7. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" am 15.02.2008 zugestimmt, mit dem die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für bestimmte Personenkreise rückwirkend verlängert werden soll.
Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht zum Abschluss gekommen, da das Gesetz bis heute noch nicht verkündet worden ist !
Dieses Gesetz enthält auch die Regelung, dass der Anspruch derjenigen Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld am 31.12.2007 noch nicht erschöpft war und die vor dem 01.01.2008 das 50. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet hatten, entsprechend der neuen Regelungen des § 127 SGB III auf 15 Monate bzw. 24 Monate verlängert wird.
Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden Sie entsprechend von der Agentur für Arbeit informiert werden und einen neuen Bescheid erhalten.