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Experten-Antwort

arbeitslosengeld nach altersteilzeit

von The machine29.11.2022 | 14:16
18697 Ansichten
13 Antworten
Ich bin Jg. 1964. Ich habe mit meinem AG eine AltTZ-Vertrag abgeschlossen. Demnach arbeite ich ab diesem Jahr drei Jahre voll weiter (mit Abzug) und die nächsten drei Jahre sind die Ruhezeit. Dann bin ich 63. Kann ich im Anschluss daran bis zum Erreichen meiner Altersrente als besonders langjährig Versicherter (65 Jahre) für die zwei Jahre Arbeitslosengeld beantragen um dann eine abschlagsfreie Rente zu beziehen oder muss ich Rente mit 63 beziehen und die Abschläge in Kauf nehmen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.11.2022 | 14:40

Hallo The machine,

nach Ende der Altersteilzeit können Sie grundsätzlich zunächst Arbeitslosengeld beantragen. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier sollte insbesondere die Frage geklärt werden, wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

12 Antworten

Thomasam 30.11.2022 | 13:41
Hallo, bitte auch den AltTZ Vertrag prüfen. Üblicherweise setzt der AG voraus, daß Sie anschliessend in Rente gehen. Mit der Arbeitsagentur klären, ob in diesem Fall eine Sperre verhängt wird (wenn ja, wie lange, bzw. wieviel Monate ALG I werden ausbezahlt). Die AA wird das wahrscheinlich so sehen, daß Sie 'ohne wichtigen Grund' freiwillig ihren Arbeitsvertrag vorzeitig beendet haben und verhängt dann eine Sperre. Wenn Sie im Normalfall 24 Monate ALG I Anspruch hätten, wird üblicherweise eine Sperre von 3 Monaten verhängt und es erfolgt eine Verkürzung der Auszahldauer um 3 Monate. Ihnen würden dann 6 Monate ALG I fehlen (und müssen sich um eine neue Stelle bemühen). Die Sperre+Verkürzung können Sie vermeiden, wenn Sie 1 Jahr als Privatier einschieben und erst danach ALG I beantragen (mit AA abklären). Wenn Sie es sich leisten können, versichern Sie sich freiwillig in der DRV für die Monate/Jahre ohne Job und ALG I bevor Sie die Rente beziehen. Sie können dann bis zum jeweiligen Maximalbeitrag pro Monat einzahlen, was Ihre Rente erhöht. Siehe auch beim 'Rentenfuchs' https://www.rentenfuchs.info…
Thomasam 30.11.2022 | 13:49
Wenn Sie es sich leisten können, beantragen Sie schleunigst bei der DRV die Ermittlung eines Rentenminderungsabschlagsausgleichs. Diesen Ausgleichsbetrag dürfen Sie einzahlen und erreichen dadurch die Höhe der Altersrente schon ab 63. Sie können später immer noch entscheiden, wann/ob Sie die vorgezogene Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Außerdem dürfen Sie die Beiträge als Altersvorsorge (bis zum Höchstbetrag, ab 2023 zu 100%) von der Steuer als Sonderausgaben absetzen, auch auf mehrere Jahre verteilt. Das macht steuerlich natürlich am meisten Sinn, solange Sie noch einen Gehaltseingang haben. (auch hierzu gibts viel Info beim Rentenfuchs)
bitte erklärenam 30.11.2022 | 14:36
"Ihnen würden dann 6 Monate ALG I fehlen (und müssen sich um eine neue Stelle bemühen). Die Sperre+Verkürzung können Sie vermeiden, wenn Sie 1 Jahr als Privatier einschieben und erst danach ALG I beantragen (mit AA abklären)." Ich verstehe das nicht ganz. The machine hat noch 2 Jahre zwischen dem Ende der Altersteilzeit und seinem abschlagsfreien Rentenbeginn. Warum ist es für ihn günstiger, als Privatier auf 12 Monate AlG freiwillig zu verzichten als dass ihm 6 Monate AlG von der Agentur gestrichen werden?
Abeckyam 30.11.2022 | 18:02
Einfach mal googeln "Alg1 nach ATZ". Da gibt es einige Berichte. Rentenbescheid24.de schreibt auch etwas über die Sperrzeit und dass das ALG1 dann nicht so hoch wäre, da es ohne den Aufstockungsbetrag berechnet wird.
W°lfgangam 30.11.2022 | 20:31
Thomas schrieb

Hallo,

bitte auch den AltTZ Vertrag prüfen. Üblicherweise setzt der AG voraus, daß Sie anschliessend in Rente gehen.

Mit der Arbeitsagentur klären, ob in diesem Fall eine Sperre verhängt wird (wenn ja, wie lange, bzw. wieviel Monate ALG I werden ausbezahlt). Die AA wird das wahrscheinlich so sehen, daß Sie 'ohne wichtigen Grund' freiwillig ihren Arbeitsvertrag vorzeitig beendet haben und verhängt dann eine Sperre. Wenn Sie im Normalfall 24 Monate ALG I Anspruch hätten, wird üblicherweise eine Sperre von 3 Monaten verhängt und es erfolgt eine Verkürzung der Auszahldauer um 3 Monate. Ihnen würden dann 6 Monate ALG I fehlen (und müssen sich um eine neue Stelle bemühen). Die Sperre+Verkürzung können Sie vermeiden, wenn Sie 1 Jahr als Privatier einschieben und erst danach ALG I beantragen (mit AA abklären).

Wenn Sie es sich leisten können, versichern Sie sich freiwillig in der DRV für die Monate/Jahre ohne Job und ALG I bevor Sie die Rente beziehen. Sie können dann bis zum jeweiligen Maximalbeitrag pro Monat einzahlen, was Ihre Rente erhöht.

Siehe auch beim 'Rentenfuchs' https://www.rentenfuchs.info

Quatsch! ...üblicherweise beendet der ATZ-Vertrag - der bis zum erstmöglichen Rentenbeginn laufen muss - lediglich das Arbeitsverhältnis ohne (weitere) Kündigung. Was der ATZler danach macht, ist dem AG *scheißegal/diese Kostenstelle ist einfach aus der Betriebsrechnung raus und fertig ;-) Der ATZ-Vertrag ist kein Zwang, dann Rente beantragen zu _müssen_ ...insofern sind Alternativen möglich, wie hier das nachgefragte ALG für aktuell bis zu 2 Jahren. Ist lediglich ein (finanzielles) Rechenexempel mit _allen_ ab Rentenbeginn möglichen/zunächst verzichteten Leistungen ./. ALG übergangsweise und dem dann nachfolgenden 'Bonus' bei der Altersrente. Gruß w. PS: Zur einfachen Selbstberechnung nach eigenen Zahlen lege ich hier mal Papier und Bleistift bei ;-)
senf-dazuam 01.12.2022 | 09:23
W°lfgang schrieb

Quatsch!

...üblicherweise beendet der ATZ-Vertrag - der bis zum erstmöglichen Rentenbeginn laufen muss - lediglich das Arbeitsverhältnis ohne (weitere) Kündigung. Was der ATZler danach macht, ist dem AG *scheißegal/diese Kostenstelle ist einfach aus der Betriebsrechnung raus und fertig ;-)

Der ATZ-Vertrag ist kein Zwang, dann Rente beantragen zu _müssen_ ...insofern sind Alternativen möglich, wie hier das nachgefragte ALG für aktuell bis zu 2 Jahren.

Ist lediglich ein (finanzielles) Rechenexempel mit _allen_ ab Rentenbeginn möglichen/zunächst verzichteten Leistungen ./. ALG übergangsweise und dem dann nachfolgenden 'Bonus' bei der Altersrente.

Gruß

w.

PS: Zur einfachen Selbstberechnung nach eigenen Zahlen lege ich hier mal Papier und Bleistift bei ;-)

Hallo w. Diese antiquierten Hilfsmittel sind bei der Digitalisierung leider verloren gegangen ;) Im Ernst: ggf. hat die Altersteilzeit ja eine Kündigung vermieden. In einem solchen Fall wäre wohl ein gewichtiger Grund gegeben, und auch im Anschluss könnte ALG ohne Sperrzeit gezahlt werden ... Aber alles Kaffeesatzleserei. Am besten a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang b) rentenrechtliche BEratung, was in welcher Situation rauskommt c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.
ATZ-Ratloseram 01.12.2022 | 10:18
senf-dazu schrieb

Hallo w.

Diese antiquierten Hilfsmittel sind bei der Digitalisierung leider verloren gegangen ;)

Im Ernst: ggf. hat die Altersteilzeit ja eine Kündigung vermieden. In einem solchen Fall wäre wohl ein gewichtiger Grund gegeben, und auch im Anschluss könnte ALG ohne Sperrzeit gezahlt werden ... Aber alles Kaffeesatzleserei.

Am besten

a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang

b) rentenrechtliche BEratung, was in welcher Situation rauskommt

c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.

Am besten a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang b) rentenrechtliche Beratung, was in welcher Situation rauskommt c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.
Klingt zunächst plausibel, könnte aber auch recht teuer und zeitintensiv werden, da das Problem viele Themen berührt. Selber ausrechnen ? Ich frage mich, wenn dieses Thema so einfach erscheint, warum gibt es keine Musterrechnungen im Internet für "Standardfälle", um den richtigen Rechenweg zu zeigen. Gibt es hier Tipps ? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Batrixam 01.12.2022 | 12:45
W°lfgang schrieb

Quatsch!

...üblicherweise beendet der ATZ-Vertrag - der bis zum erstmöglichen Rentenbeginn laufen muss - lediglich das Arbeitsverhältnis ohne (weitere) Kündigung. Was der ATZler danach macht, ist dem AG *scheißegal/diese Kostenstelle ist einfach aus der Betriebsrechnung raus und fertig ;-)

Der ATZ-Vertrag ist kein Zwang, dann Rente beantragen zu _müssen_ ...insofern sind Alternativen möglich, wie hier das nachgefragte ALG für aktuell bis zu 2 Jahren.

Ist lediglich ein (finanzielles) Rechenexempel mit _allen_ ab Rentenbeginn möglichen/zunächst verzichteten Leistungen ./. ALG übergangsweise und dem dann nachfolgenden 'Bonus' bei der Altersrente.

Gruß

w.

PS: Zur einfachen Selbstberechnung nach eigenen Zahlen lege ich hier mal Papier und Bleistift bei ;-)

bitte auch den AltTZ Vertrag prüfen. Üblicherweise setzt der AG voraus, daß Sie anschliessend in Rente gehen.
Quatsch!
so großer Quatsch ist das aber nicht! Es gibt nicht wenige Arbeitgeber, die z.B. am Ende der ATZ noch eine -z.T. nicht unerhebliche - Einmalzahung zusagen, aber NUR, wenn die Person auch tatsächlich die Rente direkt im Anschluß an die ATZ in Anspruch nimmt. Insofern zwingt der Arbeitgeber nicht, die Rente direkt zu beanspruchen. Dennoch könnte es finanziell deutliche Auswirkungen haben, es nicht zu tun... Zudem sollte man bedenken, dass das Arbeitslosengeld aus den 50% Regelentgelt (Grundlohn OHNE Netto-Aufstockung) berechnet wird. Es dürfte also -selbst im Vergleich zur abschlagsbehafteten Rentenzahlung- regelmässig recht niedrig ausfallen, von deri m Normalfall verhängten Sperrzeit mal ganz abgesehen...
Thomasam 01.12.2022 | 12:52
Ja, kaum holt man etwas aus, um auch Randbedingungen anzusprechen, wird's recht kurios ... 1. Ich behaupte nicht, daß es günstiger ist, 12 Monate Privatier einzuschieben um die ALG I Reduzierung (6 Monate) zu umgehen, es ist eine Alternative, die (wie immer) aufgrund der persönlichen Lage zumindest bekannt und selbst entschieden werden sollte. Eine freiwillige Versicherung wäre für 12 Monate möglich um die Rente (mit 65 oder später) zu erhöhen. Man muß ja auch nicht 24 Monate ALG beziehen. Oder gar kein ALG, sich freiwillig versichern, um Maximalbeiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen (2 Jahre x ~16.000 Maximalbeitrag ergibt bei ca 4 € pro 1000 € Einzahlung eine Rentenerhöhung von ~ 120 € / Monat und Beiträge sind als Altersvorsorge steuerlich absetzbar). Der Möglichkeiten gibt es viele, hängt von der persönlichen Situation und Planung ab. Man sollte Sie nur kennen und grob wissen, was es für einen selbst bedeuten würde. 2. Arbeitsvertrag Es könnte sein, daß der AG ATZ nur gewährt, wenn anschliessend Rente beantragt wird. Sollte das im Vertrag oder Betriebsvereinbarungen so unterschrieben sein, könnte es rein theoretisch Probleme mit dem AG geben. Ist natürlich real sehr unwahrscheinlich, aber prüfen kann helfen. 2. Bin mir ziemlich sicher, daß ein ATZ Vertrag wie ein Aufhebungsvertrag von der AA behandelt wird. Daher droht eine Sperre und Kürzung. Zu klären wäre auch, wann welche Versicherungen im Fall einer Sperre selbst zu zahlen wären (KV/PV). Ich würde mal mit 18 Monaten ALG I rechnen, dessen Auszahlung nach 3 Monaten beginnt und 3 Monate vor dem 65. endet. Prüfen/Klärung mit AA und ggf. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre hilfreich. Vielleicht auch Rentenfuchs.info ... 3. Hatte ich schon erwähnt, daß auch jetzt mit 63 ein Rentenabschlagsausgleich beantragt werden kann, um die volle Höhe der Rente mit 63 durch zusätzliche Einzahlung in die DRV zu erhalten? Wann Sie welche Rente beantragen, bleibt Ihnen trotzdem noch selbst überlassen, bis Sie das nötige Alter der beantragten Rente erreicht haben. 4. Steueraspekt nicht vernachlässigen, beraten lassen. 5. Wo finde ich hier denn Papier und Bleistift, kann nix finden ? ;-) Papier, Bleistift wird man wohl von Tabellenkalkulation unterstützen müssen. Zeitintensive Infobeschaffung vorausgesetzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Abschlägeam 01.12.2022 | 13:04
Thomas schrieb

Ja, kaum holt man etwas aus, um auch Randbedingungen anzusprechen, wird's recht kurios ...

1. Ich behaupte nicht, daß es günstiger ist, 12 Monate Privatier einzuschieben um die ALG I Reduzierung (6 Monate) zu umgehen, es ist eine Alternative, die (wie immer) aufgrund der persönlichen Lage zumindest bekannt und selbst entschieden werden sollte.

Eine freiwillige Versicherung wäre für 12 Monate möglich um die Rente (mit 65 oder später) zu erhöhen. Man muß ja auch nicht 24 Monate ALG beziehen. Oder gar kein ALG, sich freiwillig versichern, um Maximalbeiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen (2 Jahre x ~16.000 Maximalbeitrag ergibt bei ca 4 € pro 1000 € Einzahlung eine Rentenerhöhung von ~ 120 € / Monat und Beiträge sind als Altersvorsorge steuerlich absetzbar).

Der Möglichkeiten gibt es viele, hängt von der persönlichen Situation und Planung ab. Man sollte Sie nur kennen und grob wissen, was es für einen selbst bedeuten würde.

2. Arbeitsvertrag

Es könnte sein, daß der AG ATZ nur gewährt, wenn anschliessend Rente beantragt wird. Sollte das im Vertrag oder Betriebsvereinbarungen so unterschrieben sein, könnte es rein theoretisch Probleme mit dem AG geben. Ist natürlich real sehr unwahrscheinlich, aber prüfen kann helfen.

2. Bin mir ziemlich sicher, daß ein ATZ Vertrag wie ein Aufhebungsvertrag von der AA behandelt wird. Daher droht eine Sperre und Kürzung. Zu klären wäre auch, wann welche Versicherungen im Fall einer Sperre selbst zu zahlen wären (KV/PV). Ich würde mal mit 18 Monaten ALG I rechnen, dessen Auszahlung nach 3 Monaten beginnt und 3 Monate vor dem 65. endet.

Prüfen/Klärung mit AA und ggf. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre hilfreich. Vielleicht auch Rentenfuchs.info ...

3. Hatte ich schon erwähnt, daß auch jetzt mit 63 ein Rentenabschlagsausgleich beantragt werden kann, um die volle Höhe der Rente mit 63 durch zusätzliche Einzahlung in die DRV zu erhalten? Wann Sie welche Rente beantragen, bleibt Ihnen trotzdem noch selbst überlassen, bis Sie das nötige Alter der beantragten Rente erreicht haben.

4. Steueraspekt nicht vernachlässigen, beraten lassen.

5. Wo finde ich hier denn Papier und Bleistift, kann nix finden ? ;-)

Papier, Bleistift wird man wohl von Tabellenkalkulation unterstützen müssen. Zeitintensive Infobeschaffung vorausgesetzt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

zu 2) und, was will der Arbeitgeber dann machen?? Man muss lediglich den 'festen Willen haben'. Aber auch so manch eine Ehe ist direkt vorm Altar schon gescheitert... zu 3) Den Schreiber haben Sie wohl gerade an 'W°lfgang' verliehen, der nutzt den ja auch immer gern. Aber auf die Tabelle können Sie verzichten, holen Sie einfach Ihre alte Olympus aus dem Keller und ersetzen Sie das Farbband, dann kann der Bleistift auch so lange bei W°lfgang bleiben.
Thomasam 01.12.2022 | 13:06
Thomas schrieb

Ja, kaum holt man etwas aus, um auch Randbedingungen anzusprechen, wird's recht kurios ...

1. Ich behaupte nicht, daß es günstiger ist, 12 Monate Privatier einzuschieben um die ALG I Reduzierung (6 Monate) zu umgehen, es ist eine Alternative, die (wie immer) aufgrund der persönlichen Lage zumindest bekannt und selbst entschieden werden sollte.

Eine freiwillige Versicherung wäre für 12 Monate möglich um die Rente (mit 65 oder später) zu erhöhen. Man muß ja auch nicht 24 Monate ALG beziehen. Oder gar kein ALG, sich freiwillig versichern, um Maximalbeiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen (2 Jahre x ~16.000 Maximalbeitrag ergibt bei ca 4 € pro 1000 € Einzahlung eine Rentenerhöhung von ~ 120 € / Monat und Beiträge sind als Altersvorsorge steuerlich absetzbar).

Der Möglichkeiten gibt es viele, hängt von der persönlichen Situation und Planung ab. Man sollte Sie nur kennen und grob wissen, was es für einen selbst bedeuten würde.

2. Arbeitsvertrag

Es könnte sein, daß der AG ATZ nur gewährt, wenn anschliessend Rente beantragt wird. Sollte das im Vertrag oder Betriebsvereinbarungen so unterschrieben sein, könnte es rein theoretisch Probleme mit dem AG geben. Ist natürlich real sehr unwahrscheinlich, aber prüfen kann helfen.

2. Bin mir ziemlich sicher, daß ein ATZ Vertrag wie ein Aufhebungsvertrag von der AA behandelt wird. Daher droht eine Sperre und Kürzung. Zu klären wäre auch, wann welche Versicherungen im Fall einer Sperre selbst zu zahlen wären (KV/PV). Ich würde mal mit 18 Monaten ALG I rechnen, dessen Auszahlung nach 3 Monaten beginnt und 3 Monate vor dem 65. endet.

Prüfen/Klärung mit AA und ggf. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre hilfreich. Vielleicht auch Rentenfuchs.info ...

3. Hatte ich schon erwähnt, daß auch jetzt mit 63 ein Rentenabschlagsausgleich beantragt werden kann, um die volle Höhe der Rente mit 63 durch zusätzliche Einzahlung in die DRV zu erhalten? Wann Sie welche Rente beantragen, bleibt Ihnen trotzdem noch selbst überlassen, bis Sie das nötige Alter der beantragten Rente erreicht haben.

4. Steueraspekt nicht vernachlässigen, beraten lassen.

5. Wo finde ich hier denn Papier und Bleistift, kann nix finden ? ;-)

Papier, Bleistift wird man wohl von Tabellenkalkulation unterstützen müssen. Zeitintensive Infobeschaffung vorausgesetzt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Sorry, gemeint ist natürlich nicht 'das nötige' Alter für die Rente mit 63, sondern die Regelaltersgrenze. Selbst für die Zeit danach gibt es noch Optionen ... Renten-'Pimp up': Übrigens kann man zwischen ALG Ende und Renteneintritt (wann auch immer) auch durch freiwillige Versicherung die Rente etwas erhöhen, falls man keinen versicherungspflichtigen Job hat (der je nach Verdienst wohl selten an den Maximalbeitrag herankommt). Insofern wäre sogar denkbar, auf ALG I ganz zu verzichten und 2 Jahre (oder bis 67) freiwillige Maximalbeiträge einzuzahlen (zusätzlich zum Rentenabschlagsausgleich möglich). Hat man fleißig gespart und/oder noch Möglichkeiten Steuern mit Altersvorsorgeaufwendungen zu sparen, läßt sich da noch einiges an Rente rausholen, vor allem, da wir ja alle uralt werden. ;-)
W°lfgangam 01.12.2022 | 21:13
senf-dazu schrieb

Hallo w.

Diese antiquierten Hilfsmittel sind bei der Digitalisierung leider verloren gegangen ;)

Im Ernst: ggf. hat die Altersteilzeit ja eine Kündigung vermieden. In einem solchen Fall wäre wohl ein gewichtiger Grund gegeben, und auch im Anschluss könnte ALG ohne Sperrzeit gezahlt werden ... Aber alles Kaffeesatzleserei.

Am besten

a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang

b) rentenrechtliche BEratung, was in welcher Situation rauskommt

c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.

*) ...aber oft die schnellste Lösung - statt sich via Tabellenkalkulation mit allen Faktoren durch die passenden Formeln zum Ergebnis zu kämpfen - hätte ich vor 20-30 Jahren gerne gemacht, wenn es damals schon 'Massenprognose' gewesen wäre und nicht aktuell/weiterhin nur 'ne seltene Einzellfallbeurteilung ...da gehen 'Kopfformeln' doch fixer auf’s Papier gekritzelt schneller *g "@Batrix: so großer Quatsch ist das aber nicht!" Stimmt auch, deshalb sprach ich auch nur von 'üblicherweise' ...jedem ATZler ist es unbenommen, _seinen_ ATZ-Vertrag im Detail/Folgewirkungen nachzulesen ;-) Gruß w. *) Gerüchteweise gibt es da noch vergilbte Lagerbestände - sogar im privaten Keller/im KatS-Fall besonders hilfreich ;-)
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