Hallo The machine,
nach Ende der Altersteilzeit können Sie grundsätzlich zunächst Arbeitslosengeld beantragen. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier sollte insbesondere die Frage geklärt werden, wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
Hallo,
bitte auch den AltTZ Vertrag prüfen. Üblicherweise setzt der AG voraus, daß Sie anschliessend in Rente gehen.
Mit der Arbeitsagentur klären, ob in diesem Fall eine Sperre verhängt wird (wenn ja, wie lange, bzw. wieviel Monate ALG I werden ausbezahlt). Die AA wird das wahrscheinlich so sehen, daß Sie 'ohne wichtigen Grund' freiwillig ihren Arbeitsvertrag vorzeitig beendet haben und verhängt dann eine Sperre. Wenn Sie im Normalfall 24 Monate ALG I Anspruch hätten, wird üblicherweise eine Sperre von 3 Monaten verhängt und es erfolgt eine Verkürzung der Auszahldauer um 3 Monate. Ihnen würden dann 6 Monate ALG I fehlen (und müssen sich um eine neue Stelle bemühen). Die Sperre+Verkürzung können Sie vermeiden, wenn Sie 1 Jahr als Privatier einschieben und erst danach ALG I beantragen (mit AA abklären).
Wenn Sie es sich leisten können, versichern Sie sich freiwillig in der DRV für die Monate/Jahre ohne Job und ALG I bevor Sie die Rente beziehen. Sie können dann bis zum jeweiligen Maximalbeitrag pro Monat einzahlen, was Ihre Rente erhöht.
Siehe auch beim 'Rentenfuchs' https://www.rentenfuchs.info
Quatsch!
...üblicherweise beendet der ATZ-Vertrag - der bis zum erstmöglichen Rentenbeginn laufen muss - lediglich das Arbeitsverhältnis ohne (weitere) Kündigung. Was der ATZler danach macht, ist dem AG *scheißegal/diese Kostenstelle ist einfach aus der Betriebsrechnung raus und fertig ;-)
Der ATZ-Vertrag ist kein Zwang, dann Rente beantragen zu _müssen_ ...insofern sind Alternativen möglich, wie hier das nachgefragte ALG für aktuell bis zu 2 Jahren.
Ist lediglich ein (finanzielles) Rechenexempel mit _allen_ ab Rentenbeginn möglichen/zunächst verzichteten Leistungen ./. ALG übergangsweise und dem dann nachfolgenden 'Bonus' bei der Altersrente.
Gruß
w.
PS: Zur einfachen Selbstberechnung nach eigenen Zahlen lege ich hier mal Papier und Bleistift bei ;-)
Hallo w.
Diese antiquierten Hilfsmittel sind bei der Digitalisierung leider verloren gegangen ;)
Im Ernst: ggf. hat die Altersteilzeit ja eine Kündigung vermieden. In einem solchen Fall wäre wohl ein gewichtiger Grund gegeben, und auch im Anschluss könnte ALG ohne Sperrzeit gezahlt werden ... Aber alles Kaffeesatzleserei.
Am besten
a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang
b) rentenrechtliche BEratung, was in welcher Situation rauskommt
c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.
Am besten a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang b) rentenrechtliche Beratung, was in welcher Situation rauskommt c) Papier und Bleistift oder ein Tabellenkalkulationsprogramm verwenden, um die persönliche Situation im Fall A bis N durchzurechnen.Klingt zunächst plausibel, könnte aber auch recht teuer und zeitintensiv werden, da das Problem viele Themen berührt. Selber ausrechnen ? Ich frage mich, wenn dieses Thema so einfach erscheint, warum gibt es keine Musterrechnungen im Internet für "Standardfälle", um den richtigen Rechenweg zu zeigen. Gibt es hier Tipps ? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Quatsch!
...üblicherweise beendet der ATZ-Vertrag - der bis zum erstmöglichen Rentenbeginn laufen muss - lediglich das Arbeitsverhältnis ohne (weitere) Kündigung. Was der ATZler danach macht, ist dem AG *scheißegal/diese Kostenstelle ist einfach aus der Betriebsrechnung raus und fertig ;-)
Der ATZ-Vertrag ist kein Zwang, dann Rente beantragen zu _müssen_ ...insofern sind Alternativen möglich, wie hier das nachgefragte ALG für aktuell bis zu 2 Jahren.
Ist lediglich ein (finanzielles) Rechenexempel mit _allen_ ab Rentenbeginn möglichen/zunächst verzichteten Leistungen ./. ALG übergangsweise und dem dann nachfolgenden 'Bonus' bei der Altersrente.
Gruß
w.
PS: Zur einfachen Selbstberechnung nach eigenen Zahlen lege ich hier mal Papier und Bleistift bei ;-)
so großer Quatsch ist das aber nicht! Es gibt nicht wenige Arbeitgeber, die z.B. am Ende der ATZ noch eine -z.T. nicht unerhebliche - Einmalzahung zusagen, aber NUR, wenn die Person auch tatsächlich die Rente direkt im Anschluß an die ATZ in Anspruch nimmt. Insofern zwingt der Arbeitgeber nicht, die Rente direkt zu beanspruchen. Dennoch könnte es finanziell deutliche Auswirkungen haben, es nicht zu tun... Zudem sollte man bedenken, dass das Arbeitslosengeld aus den 50% Regelentgelt (Grundlohn OHNE Netto-Aufstockung) berechnet wird. Es dürfte also -selbst im Vergleich zur abschlagsbehafteten Rentenzahlung- regelmässig recht niedrig ausfallen, von deri m Normalfall verhängten Sperrzeit mal ganz abgesehen...bitte auch den AltTZ Vertrag prüfen. Üblicherweise setzt der AG voraus, daß Sie anschliessend in Rente gehen.Quatsch!
Ja, kaum holt man etwas aus, um auch Randbedingungen anzusprechen, wird's recht kurios ...
1. Ich behaupte nicht, daß es günstiger ist, 12 Monate Privatier einzuschieben um die ALG I Reduzierung (6 Monate) zu umgehen, es ist eine Alternative, die (wie immer) aufgrund der persönlichen Lage zumindest bekannt und selbst entschieden werden sollte.
Eine freiwillige Versicherung wäre für 12 Monate möglich um die Rente (mit 65 oder später) zu erhöhen. Man muß ja auch nicht 24 Monate ALG beziehen. Oder gar kein ALG, sich freiwillig versichern, um Maximalbeiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen (2 Jahre x ~16.000 Maximalbeitrag ergibt bei ca 4 € pro 1000 € Einzahlung eine Rentenerhöhung von ~ 120 € / Monat und Beiträge sind als Altersvorsorge steuerlich absetzbar).
Der Möglichkeiten gibt es viele, hängt von der persönlichen Situation und Planung ab. Man sollte Sie nur kennen und grob wissen, was es für einen selbst bedeuten würde.
2. Arbeitsvertrag
Es könnte sein, daß der AG ATZ nur gewährt, wenn anschliessend Rente beantragt wird. Sollte das im Vertrag oder Betriebsvereinbarungen so unterschrieben sein, könnte es rein theoretisch Probleme mit dem AG geben. Ist natürlich real sehr unwahrscheinlich, aber prüfen kann helfen.
2. Bin mir ziemlich sicher, daß ein ATZ Vertrag wie ein Aufhebungsvertrag von der AA behandelt wird. Daher droht eine Sperre und Kürzung. Zu klären wäre auch, wann welche Versicherungen im Fall einer Sperre selbst zu zahlen wären (KV/PV). Ich würde mal mit 18 Monaten ALG I rechnen, dessen Auszahlung nach 3 Monaten beginnt und 3 Monate vor dem 65. endet.
Prüfen/Klärung mit AA und ggf. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre hilfreich. Vielleicht auch Rentenfuchs.info ...
3. Hatte ich schon erwähnt, daß auch jetzt mit 63 ein Rentenabschlagsausgleich beantragt werden kann, um die volle Höhe der Rente mit 63 durch zusätzliche Einzahlung in die DRV zu erhalten? Wann Sie welche Rente beantragen, bleibt Ihnen trotzdem noch selbst überlassen, bis Sie das nötige Alter der beantragten Rente erreicht haben.
4. Steueraspekt nicht vernachlässigen, beraten lassen.
5. Wo finde ich hier denn Papier und Bleistift, kann nix finden ? ;-)
Papier, Bleistift wird man wohl von Tabellenkalkulation unterstützen müssen. Zeitintensive Infobeschaffung vorausgesetzt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Ja, kaum holt man etwas aus, um auch Randbedingungen anzusprechen, wird's recht kurios ...
1. Ich behaupte nicht, daß es günstiger ist, 12 Monate Privatier einzuschieben um die ALG I Reduzierung (6 Monate) zu umgehen, es ist eine Alternative, die (wie immer) aufgrund der persönlichen Lage zumindest bekannt und selbst entschieden werden sollte.
Eine freiwillige Versicherung wäre für 12 Monate möglich um die Rente (mit 65 oder später) zu erhöhen. Man muß ja auch nicht 24 Monate ALG beziehen. Oder gar kein ALG, sich freiwillig versichern, um Maximalbeiträge einzuzahlen und damit die Rente zu erhöhen (2 Jahre x ~16.000 Maximalbeitrag ergibt bei ca 4 € pro 1000 € Einzahlung eine Rentenerhöhung von ~ 120 € / Monat und Beiträge sind als Altersvorsorge steuerlich absetzbar).
Der Möglichkeiten gibt es viele, hängt von der persönlichen Situation und Planung ab. Man sollte Sie nur kennen und grob wissen, was es für einen selbst bedeuten würde.
2. Arbeitsvertrag
Es könnte sein, daß der AG ATZ nur gewährt, wenn anschliessend Rente beantragt wird. Sollte das im Vertrag oder Betriebsvereinbarungen so unterschrieben sein, könnte es rein theoretisch Probleme mit dem AG geben. Ist natürlich real sehr unwahrscheinlich, aber prüfen kann helfen.
2. Bin mir ziemlich sicher, daß ein ATZ Vertrag wie ein Aufhebungsvertrag von der AA behandelt wird. Daher droht eine Sperre und Kürzung. Zu klären wäre auch, wann welche Versicherungen im Fall einer Sperre selbst zu zahlen wären (KV/PV). Ich würde mal mit 18 Monaten ALG I rechnen, dessen Auszahlung nach 3 Monaten beginnt und 3 Monate vor dem 65. endet.
Prüfen/Klärung mit AA und ggf. Gewerkschaft oder Rechtsanwalt wäre hilfreich. Vielleicht auch Rentenfuchs.info ...
3. Hatte ich schon erwähnt, daß auch jetzt mit 63 ein Rentenabschlagsausgleich beantragt werden kann, um die volle Höhe der Rente mit 63 durch zusätzliche Einzahlung in die DRV zu erhalten? Wann Sie welche Rente beantragen, bleibt Ihnen trotzdem noch selbst überlassen, bis Sie das nötige Alter der beantragten Rente erreicht haben.
4. Steueraspekt nicht vernachlässigen, beraten lassen.
5. Wo finde ich hier denn Papier und Bleistift, kann nix finden ? ;-)
Papier, Bleistift wird man wohl von Tabellenkalkulation unterstützen müssen. Zeitintensive Infobeschaffung vorausgesetzt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Hallo w.
Diese antiquierten Hilfsmittel sind bei der Digitalisierung leider verloren gegangen ;)
Im Ernst: ggf. hat die Altersteilzeit ja eine Kündigung vermieden. In einem solchen Fall wäre wohl ein gewichtiger Grund gegeben, und auch im Anschluss könnte ALG ohne Sperrzeit gezahlt werden ... Aber alles Kaffeesatzleserei.
Am besten
a) arbeitsrechtliche Beratung, ob ALG in dieser Situation möglich ist und in welchem Umfang
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