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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

von Micha29.07.2024 | 09:40
1696 Ansichten
5 Antworten
Ich bin Jg. 1964. Mein AG bietet mir einen ATZ - Vertrag an, welcher ca 1,5 Jahre vor meinem abschlagsfreien Renteneintritt endet. Ich erreiche nicht die 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte. Kann ich bis zum 67. Lebensjahr nach diesem ATZ Vertrag Arbeitslosengeld beziehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2024 | 10:08

Hallo Micha,

 

Ihre Fragestellung ist sehr komplex und kann daher hier nicht abschließend geklärt werden.

 

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie sich auch nach Ende der Altersteilzeit bei der Bundesagentur arbeitslos melden. Da die Vereinbarung einer Altersteilzeit aber eigentlich den nahtlosen Übergang von dieser in die Rente zum Ziel hat, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei der Bundesagentur für Arbeit über die genauen ,rechtlichen Voraussetzungen zu erkundigen, insbesondere danach ob und in wie weit in diesem Zeitraum dann Arbeitslosengeld I bezogen werden kann.

 

Bei Fragen zu Ihrem Rentenanspruch, also insbesondere dazu, zu welchem Zeitpunkt ein Renteneintritt mit oder ohne Abschläge möglich ist, wäre es ratsam einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Mondkindam 29.07.2024 | 09:54
Fragen Sie beim Arbeitsamt, für die Rente ist es egal.
Na jaam 29.07.2024 | 10:12
An Ihrer Stelle würde ich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Evtl. ist diesem gar nicht bewusst bzw. er hat noch nicht "nachgerechnet", wann Sie Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente hätten. Die ATZ sollte doch eigentlich unschwer verschiebbar bzw. ausweisbar sein, oder nicht? Oder möchten Sie sich nur - auch denkbar und durchaus legitim - Ihr Arbeitsleben abschließen?!
Michaam 30.07.2024 | 05:28
Mondkind schrieb

Fragen Sie beim Arbeitsamt, für die Rente ist es egal.

Das habe ich elektronisch gemacht, da niemand ans Telefon geht. Leider keine Antwort bis dato erhalten....
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