Hallo Micha,
Ihre Fragestellung ist sehr komplex und kann daher hier nicht abschließend geklärt werden.
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie sich auch nach Ende der Altersteilzeit bei der Bundesagentur arbeitslos melden. Da die Vereinbarung einer Altersteilzeit aber eigentlich den nahtlosen Übergang von dieser in die Rente zum Ziel hat, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei der Bundesagentur für Arbeit über die genauen ,rechtlichen Voraussetzungen zu erkundigen, insbesondere danach ob und in wie weit in diesem Zeitraum dann Arbeitslosengeld I bezogen werden kann.
Bei Fragen zu Ihrem Rentenanspruch, also insbesondere dazu, zu welchem Zeitpunkt ein Renteneintritt mit oder ohne Abschläge möglich ist, wäre es ratsam einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
An Ihrer Stelle würde ich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Evtl. ist diesem gar nicht bewusst bzw. er hat noch nicht "nachgerechnet", wann Sie Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente hätten. Die ATZ sollte doch eigentlich unschwer verschiebbar bzw. ausweisbar sein, oder nicht?
Oder möchten Sie sich nur - auch denkbar und durchaus legitim - Ihr Arbeitsleben abschließen?!
Fragen Sie beim Arbeitsamt, für die Rente ist es egal.
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