Da Ihnen zum 01.07 gekündigt wurde steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt theoretisch Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu, da Sie zum einen arbeitslos sind und auch den Vermittlungen der BA zur Verfügung stehen.
Letzteres wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, weil Sie arbeitsunfähig sind und ggf. auch Krankengeld beziehen.
Die maximale Höchstdauer für Arbeitslosengeld I beträgt 18 Monate (sofern Sie älter als 55 sind).
Der für solche Fragen (Dauer, Höhe des ALG) zuständige Ansprechparnter ist aber die Bundesagentur für Arbeit - nicht die gesetzliche Rentenversicherung....
MfG