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Arbeitslosengeld nach Krankheit

von Hermann Josef09.02.2007 | 08:20
5961 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin seit dem 8.11.2006 Krank,habe zum 1.7.2007 die Kündigung bekommen. Frage! Bekomme ich jetzt dadurch weniger Arbeitslosengeld.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Ihnen zum 01.07 gekündigt wurde steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt theoretisch Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu, da Sie zum einen arbeitslos sind und auch den Vermittlungen der BA zur Verfügung stehen.

Letzteres wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, weil Sie arbeitsunfähig sind und ggf. auch Krankengeld beziehen.

Die maximale Höchstdauer für Arbeitslosengeld I beträgt 18 Monate (sofern Sie älter als 55 sind).

Der für solche Fragen (Dauer, Höhe des ALG) zuständige Ansprechparnter ist aber die Bundesagentur für Arbeit - nicht die gesetzliche Rentenversicherung....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für ALG Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen.

Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Nähers dazu wäre unter folgendem Link nachzulesen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_228298/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Arbeitslosengeld/Dauer-und-hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html__nnn=true

Eine (unverbindliche) Berechnung des ALG können Sie hier vornehmen:

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

Wie gesagt - für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Frage sollten Sie sich direkt an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden; nicht an dieses Forum.

MfG

2 Antworten

Mam 09.02.2007 | 09:44
Da sie erst zum 01.07 gekündigt wurden steht ihnen natürlich nicht schon seit 01.02. ALG zu... Das Arbeitslosengeld berechnet sich (soweit ich weiss) aus dem der Krankengeldberechunung zugrundeliegenden Entgelts. M.E. sind sie also durch den Krankengeldbezug (hinsichtlich der Höhe des anschließenden ALG)nicht schlechter gestellt.
Antoniusam 09.02.2007 | 13:56
Das simmt, "M" ! Berechnungsgrundlage ist das Bemessungsentgeld, nach dem auch das Krankengeld berechnet wurde. Und dieses Bemessungsentgeld entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgeld der letzten 12 (?) Monate.
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