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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld ruht für 7 Monate - Anspruch auf volle Erwerbsminderungrente?

von Gerd20.01.2020 | 19:57
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenforum-Team! Zurzeit erhalte ich eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente, sie dauert noch bis zum April 2021 an. Seit dem 01.01.2020 bin ich arbeitslos. Am 19.12.2019 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit Kündigungsdatum 31.12.2019. Gesundheitlich war es für mich nicht mehr tragbar. Die Kündigungsfrist (wäre bei mir 7 Monate) wurde dabei nicht eingehalten und jetzt habe ich erfahren, dass das Arbeitslosengeld entsprechend dieser Zeit ruht (weil ich eine Abfindung erhalten habe). Frage: Habe ich während dieser Zeit einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente? Für eine Auskunft im Voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie nach einer gesundheitsbedingten Aufgabe Ihres Arbeitsverhältnisses Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten können.

Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und möglichst ein Attest Ihres Arztes und eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beilegen, dass eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann seinen sozialmedizinischen Dienst einschalten und Ihren Rentenanspruch prüfen.

Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenso wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung befristet wird, beginnt sie allerdings erst mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung, voraussichtlich also nicht vor dem 01.07.2020.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Realistam 20.01.2020 | 20:08
Nur, wenn Sie auch in Ihrer Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegen. Eine Arbeitsmarktrente wird eher nicht in Betracht kommen, da Sie ja einen Teilarbeitsplatz freiwillig aufgegeben haben. Damit gilt der Arbeitsmarkt für Sie nicht als verschlossen.
Komischam 21.01.2020 | 13:25
Was ist das denn für eine Antwort? Hat der Experte überhaupt die Frage gelesen? Vielleicht hätte man dabei dann bemerkt, dass der TE schon eine Teil-EM-Rente erhält! So wird das aber hier nichts mit Experten-Antworten!
Komisch 2am 21.01.2020 | 13:30
Hallo Gerd, es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie nach einer gesundheitsbedingten Aufgabe Ihres Arbeitsverhältnisses Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten können. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und möglichst ein Attest Ihres Arztes und eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beilegen, dass eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann seinen sozialmedizinischen Dienst einschalten und Ihren Rentenanspruch prüfen. Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenso wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung befristet wird, beginnt sie allerdings erst mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung, voraussichtlich also nicht vor dem 01.07.2020. Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was ist das denn für eine Antwort? Hat der Experte überhaupt die Frage gelesen? Vielleicht hätte man dabei dann bemerkt, dass der TE schon eine Teil-EM-Rente erhält! So wird das aber hier nichts mit Experten-Antworten!
Haben Sie denn die Antwort des Experten genau gelesen? Ich glaube nicht. So wird das aber hier nichts mit User-Antworten!
Gerdam 21.01.2020 | 19:59
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Die Informationen sind mir eine gute Hilfe und ich weiß jetzt, wie ich weiter zu verfahren habe! Bin wirklich froh darüber, dass es so ein Forum gibt und das die Antworten auch nicht lange auf sich warten lassen! Gute Arbeit, weiter so! Beste Grüße Gerd
Deutsche Rentenversicherung
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