Hallo Gerd,
es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie nach einer gesundheitsbedingten Aufgabe Ihres Arbeitsverhältnisses Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten können.
Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und möglichst ein Attest Ihres Arztes und eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers beilegen, dass eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann seinen sozialmedizinischen Dienst einschalten und Ihren Rentenanspruch prüfen.
Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenso wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung befristet wird, beginnt sie allerdings erst mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung, voraussichtlich also nicht vor dem 01.07.2020.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung