Hallo Meike,
Solange Ihr Vater die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt, kann er das ihm zustehende Arbeitslosengeld I grundsätzlich bis zum Ende des Anspruches weiter erhalten, also bis Mai 2027, wie von Ihnen hier angegeben.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht dabei höchstens bis zur regulären Regelaltersgrenze, spätestens mit Beginn der Regelaltersrente endet der Bezug von Arbeitslosengeld I.
Das Ihr Vater ab September 2026 aufgrund seiner Schwerbehinderung abschlagsfrei eine Altersrente ( zum Beispiel die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ) in Anspruch nehmen könnte, bedeutet nicht, dass die Agentur für Arbeit ihn zur sofortigen Rentenantragstellung verpflichten oder die Zahlung von ALG I allein aus diesem Grund einstellen darf. Die Entscheidung, ob und wann ein Rentenantrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt wird, liegt bei Ihrem Vater.
In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, vor einer Entscheidung die individuelle Situation genau prüfen zu lassen-insbesondere, wie sich ein weiterer Bezug von Arbeitslosengeld I ( mit Beitragszahlung zur Rentenversicherung ) im Vergleich zu einem früheren Rentenbeginn auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.
Daher empfehlen wir, hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin beim nächstegelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, damit Ihr Vater seine individuelle Rentensituation klären kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung