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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld und Regelaltersrente

von MEIKE11.06.2026 | 18:31
217 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Mein Vater bezieht zurzeit ALG 1 und hätte darauf noch Anspruch bis Mai 2027. Allerdings ist er schwerbeschädigt mit GdB über 50 % und könnte damit abschlagsfrei im September 2026 in Rente gehen, hätte also die Regelaltersrente erreicht. Kann das Arbeitsamt die Zahlung von ALG 1 dann einstellen und auf die Rente verweisen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meike,

 

Solange Ihr Vater die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt, kann er das ihm zustehende Arbeitslosengeld I grundsätzlich bis zum Ende des Anspruches weiter erhalten, also bis Mai 2027, wie von Ihnen hier angegeben.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht dabei höchstens bis zur regulären Regelaltersgrenze, spätestens mit Beginn der Regelaltersrente endet der Bezug von Arbeitslosengeld I.

 

Das Ihr Vater ab September 2026 aufgrund seiner Schwerbehinderung abschlagsfrei eine Altersrente ( zum Beispiel die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ) in Anspruch nehmen könnte, bedeutet nicht, dass die Agentur für Arbeit ihn zur sofortigen Rentenantragstellung verpflichten oder die Zahlung von ALG I allein aus diesem Grund einstellen darf.  Die Entscheidung, ob und wann ein Rentenantrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt wird, liegt bei Ihrem Vater.

 

In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, vor einer Entscheidung die individuelle Situation genau prüfen zu lassen-insbesondere, wie sich ein weiterer Bezug von Arbeitslosengeld I ( mit Beitragszahlung zur Rentenversicherung ) im Vergleich zu einem früheren Rentenbeginn auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.

 

Daher empfehlen wir, hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin beim nächstegelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, damit Ihr Vater seine individuelle Rentensituation klären kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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5 Antworten

Zwei am 11.06.2026 | 18:59
Bei einer vorgezogenen Rente wegen Schwerbehinderung nicht, bei der Regelsaltersrente schon. Ab dem Folgemonat gibt es kein Alg 1 mehr.
Oh Mannam 11.06.2026 | 19:33
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitslosengeld. Die AfA wird Ihren Vater zur Antragstellung auffordern.
Oh Neinam 11.06.2026 | 19:54
Wieder falsch Ihre Antwort. Es geht in der Frage nicht um die Regelaltersrente.
Oh doch!am 11.06.2026 | 20:13
Nein, weshalb schreibt dann die Fragestellerin etwas von Regelaltersgrenze ? Und doch, die Antwort von Oh Mann ist, was die Regelaltersrente betrifft, durchaus korrekt.
KSCam 11.06.2026 | 21:21
Einzig unklar ist doch die Formulierung der Frage. Sofern im September 2026 das Regelalter (66+) erreicht ist, gäbe es kein ALG mehr. Ist er erst bei der abschlagsfreien Rente für Schwerbehinderte (64+), muss er nicht in Rente gehen, sondern könnte auch noch bis 05/27 ALG bekommen. Unklare Fragen produzieren halt manchmal zweifelhafte Antworten.
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