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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld und Rente

von Gunter20.02.2023 | 12:41
126 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe bis zum 30.04.2024 Arbeitslosengeld. Allerdings könnte ich auch schon in eine Altersrente gehen, allerdings mit Abschlag. Kann das Arbeitsamt mich zwingen, früher in die Rente zu gehen mit Abschlag? Und wie sieht es aus, wenn ich ohne Abschlag in Rente könnte? Wäre dann der Zwang vorhanden, in die Rente zu gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunter,

die Agentur für Arbeit kann Sie nicht zwingen, eine Altersrente zu beanspruchen, solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Grundsätzlich kann man Arbeitslosengeld I maximal 24 Monate bis zum regulären Rentenalter erhalten, also so lange, bis das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensalter erreicht ist.

Beim Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II) ist seit 01.01.2023 jedoch ein Zwang in eine Rente wegen Alters auch nur möglich, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für einen ungeminderten Anspruch vorliegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Uschiam 20.02.2023 | 12:48
Nein, anders als beim Bürgergeld, erfolgt beim Alg 1 kein Zwang in die frühstmögliche Altersrente. Haben Sie jedoch die Regelaltersgrenze erreicht, besteht kein Anspruch mehr auf ALG 1.
Uschiam 20.02.2023 | 12:52
Anders als beim Bürgergeld, besteht bei Alg 1 kein Zwang in die frühstmöglichste Altersrente. Erreichen Sie jedoch die Regelaltersgrenze, besteht kein Anspruch mehr auf ALG 1.
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