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Arbeitslosengeldanspruch

von Broich01.12.2008 | 15:37
1056 Ansichten
1 Antworten

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Ich bin geboren im April 1951 und habe infolge Firmeninsolvenz vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 einen Monat Arbeitslosengeld bezogen. Danach nahm ich eine neue Beschäftigung zu wesentlich geringeren Bezügen ab 01.01.2008 auf, in der mir jetzt ein erneutes Beschäftigungsende zum 30.11.2009 droht. Ich denke das für den drohenden Arbeitslosengeldbezug ab 01.12.2009 über eine Bestandsschutzregelung das bis 30.11.2007 erzielte höhere Arbeitsentgelt maßgebend ist. Weiter weiß ich nicht ob für mich in diesem Fall der erweiterte Bemessungszeitraum (ab 01.01.2008 24 Monate Bezugsdauer) gilt. Kann mir hierzu jemand Auskunft geben ?

1 Antworten

Corlettoam 01.12.2008 | 16:06
Ihre Frage kann sicher hier besser und kompetenter beantwortet werden : http://www.arbeitslosennetz.de/forum/
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