Hallo Dirk Kämke,
leider können wir aus Sicht der Rentenversicherung keine Stellungnahme abgeben, ob und wie lange die Bundesagentur ihr Arbeitslosengeld zahlt.
Unter Anderem ist hier auch ausschlaggebend, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder ob die Bundesagentur nur als vorläufiger Leistungsträger eintritt zur Überbrückung bis zur Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente.
Hallo,
sind Sie erwerbsfähig, kommt Arbeitslosengeld II vom Jobcenter in Betracht.
Wenn auch die Arbeitsagentur von einem unter dreistündigem Leistungsvermögen bei Ihnen ausgeht, kommt die so genannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III in Betracht.
Viele Grüße!
Ani
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