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Arbeitslosenrentenansohne Leistung

von Juttchen28.03.2008 | 14:19
1110 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, meine Frage ist, bin 55jahre, arbeitslos gemeldet ohne Leistung. Somit wäre mein Rentenanspruch ja fortlaufend gesichert, sodass ich mit 60+ schwerbehindert gehen könnte. Wenn ich ein 400€ job annehme, wird dieses für die fortlaufenden Rentenanspruch mitgerechnet, sodass ich nicht mehr beim AA. mich arbeitslos melden muss ohne Leistung? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.03.2008 | 09:14

Ihre Frage zielt auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab.

Voraussetzung für diese Altersrente ist u. a. das Vorliegen von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten. Eine gewisse Belegungsdichte ist hier nicht gefordert. Allerdings wurde mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme hinausgeschoben. Soweit Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie diese Altersrente erst nach Erfüllung von 60 Jahren und 7 Monaten in Anspruch nehmen.

Für die Aufrechterhaltung des EM-Schutzes kann ich die Ausführungen von Schade nur unterstützen.

1 Antworten

Schadeam 28.03.2008 | 17:54
wenn Sie beim 400 € Job auf die Versicherungsfreiheit verzichten, sich also 4,9% vom Lohn abziehen lassen, dürfte das für den EM Schtuz genauso wertvoll sein wie die fortlaufende Arbeitslosenmeldung. Sicherheitshalber sollten Sie diese Auskunft in einer Beratungsstelle der RV absichern lassen, dort hat man Einblick auf Ihr Versicherungskonto, was ich nicht habe.
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