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Experten-Antwort

Arbeitslosenstatus bis zum Renteneintritt

von Andreas09.10.2025 | 10:15
258 Ansichten
9 Antworten
Ich kann im Oktober des Jahres 2027 abschlagsfrei in Rente gehen im Lebensalter 64 +10 Alternativ dazu kann ich bis Oktober 2030 weiterarbeiten bis zum gesetzlichen Renteintrittsalter im Lebensalter 67 Ist es denkbar bis Oktober 2028 normal zu arbeiten um danach 24 Monate Arbeitslosengeld bis Renteneintritt im Oktober 2030 erhalten zu können? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein ? Welche Vor-und Nachteile ergeben sich daraus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2025 | 11:21

Hallo Andreas,

 

der Eintritt in die Regelaltersrente ist nach dem Bezug von Arbeitslosengeld grds. möglich.

Um die Regelaltersrente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das notwendige Lebensalter erfüllen und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

 

Ob Sie die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch, ggf. auch für einen vorzeitigen Rentenanspruch ohne Abschlag erfüllen, kann hier nicht beurteilt werden.

 

Sie können sich diesbezüglich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle bzw. am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 480 0) individuell beraten lassen. Hier können Ihnen auch Probeberechnungen über die Höhe der zu erwartenden Altersrente unter Berücksichtigung der verschiedenen möglichen Rentenbeginne und Fallgestalltungen (Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld bis zum Renteneintritt) erstellt werden.

 

Zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie einer eventuellen Sperrzeit informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit.

8 Antworten

Mittelschlauam 09.10.2025 | 11:16
Der Rentenversicherung ist das völlig egal und Arbeitslosengeld macht die DRV nicht. Und natürlich ist das zumindest teilweise denkbar. Wenn Sie allerdings selber kündigen zum Oktober 2028 (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben), werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit am Anfang der Areitslosigkeit eine 12-wöchige Sperre bekommen und Ihre Gesamtbezugsdauer wird sich um mindestens ein Viertel verringern, also bei Ihnen dann um 6 Monate. Sie bekommen dann also nicht 24 Monate ALG1, sondern nur maximal 15 Monate. Und ob die Arbeitsagentur Sie in dann 2 Jahren "in Ruhe lässt", ist auch völlig offen. Die können Sie durchaus in "Maßnahmen" stecken und regelmäßige Berwerbungen fordern. Das Klima für den Bezug von Sozialleistungen wird politisch definitiv wesentlich rauher in den nächsten Jahren.... Aber hey, Ihre Entscheidung!
Uweam 09.10.2025 | 11:17
Arbeitslosengeld kann man immer kriegen. Das klären Sie mit der Arbeitsagentur. Ob Sie zwei Jahre in Ruhe gelassen werden, müssen Sie abwarten.
Schadeam 09.10.2025 | 12:55
...alternativ können Sie ab 10/27 die volle abschlagsfreie Rente beziehen und daneben 1 Jahr lang bis 10/28 voll zuverdienen. Als Altersrentner kriegen Sie dann aber anschließend kein ALG mehr. Aber all das müssen Sie letztlich selbst abwägen - dafür haben Sie ja noch 2 Jahre Zeit um alle möglichen Beratungsgespräche zu führen.
.am 09.10.2025 | 13:02
Sie haben einen Fehler in Ihrer Rechnung. Wenn Sie mit 64 Jahren + 10 Monate in die abschlagsfreie Rente gehen können, beginnt Ihre Regelaltersrente 2 Jahre später, also Okt. 2029 (nicht 2030). Der Nachteil bei ALG1 ist, dass Sie Ihre abschlagsfreie Rente nicht bekommen und diese verschenken. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie 45 Jahre voll haben und die Rente beantragen könnten. Ob das ALG1 soviel höher ist, dass es sich lohnt, auf die Rente erstmal zu verzichten, wissen nur Sie. Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten wären halt 2 x Einkommen.
abcdeam 09.10.2025 | 14:48
Sobald sie die 2. Bedingung - 45 Jahre Wartezeit - erfüllt haben, können sie machen was sie wollen. Bis dahin müßten sie pflichtversichert sein. Sie können aber ihren Renteneintritt immer hinauszögern, auch bei Rente für besonders langjährig Versicherte. ALG I vor der Rente zählt nur in Ausnahmefällen zur Wartezeit. Selbst wenn, ist es fraglich, ob die Sperrzeit vor ALG I Bezug dazuzählt. Jedenfalls bekommen sie ALG I erst nach 12 Wochen und zusätzlich endet das ALG I nochmal 12 Wochen früher (bei 24 Monaten ursprünglichen Anspruch). Die RV-Beiträge der Arbeitsagentur sind somit maximal 18 Monatsbeiträge (80% werden bezahlt, Aufstocken nicht möglich während Pflichtversicherung).
abcdeam 09.10.2025 | 14:59
Jain, das geht theoretisch. Vorteil wäre: die Rente steigt, weil 1 Jahr normale Beiträge und 18 Monate Beiträge hinzukommen, für die sie selbst nichts zahlen. Gehaltserhöhungen in dieser Zeit wirken sich auf die Beitrags-/Rentenhöhe aus. Für Monate ohne Pflichtversicherung können sie jeweils über freiwillie Versicherung bis zum Maximalbeitrag einzahlen. Auch hier wirkt die Zeit und Höhe der Beiträge rentensteigernd. Nachteil: Sperrzeiten und ALG I Verkürzung um 25% des Anpruchs, die Arbeitsagentur wird sie vermitteln wollen und ggf. in entspr. Maßnahmen unterbringen. Sie müssen sich aktiv bewerben.
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