Hallo Andreas,
der Eintritt in die Regelaltersrente ist nach dem Bezug von Arbeitslosengeld grds. möglich.
Um die Regelaltersrente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das notwendige Lebensalter erfüllen und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Ob Sie die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch, ggf. auch für einen vorzeitigen Rentenanspruch ohne Abschlag erfüllen, kann hier nicht beurteilt werden.
Sie können sich diesbezüglich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle bzw. am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 480 0) individuell beraten lassen. Hier können Ihnen auch Probeberechnungen über die Höhe der zu erwartenden Altersrente unter Berücksichtigung der verschiedenen möglichen Rentenbeginne und Fallgestalltungen (Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld bis zum Renteneintritt) erstellt werden.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie einer eventuellen Sperrzeit informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Sobald sie die 2. Bedingung - 45 Jahre Wartezeit - erfüllt haben, können sie machen was sie wollen. Bis dahin müßten sie pflichtversichert sein. Sie können aber ihren Renteneintritt immer hinauszögern, auch bei Rente für besonders langjährig Versicherte.
ALG I vor der Rente zählt nur in Ausnahmefällen zur Wartezeit. Selbst wenn, ist es fraglich, ob die Sperrzeit vor ALG I Bezug dazuzählt. Jedenfalls bekommen sie ALG I erst nach 12 Wochen und zusätzlich endet das ALG I nochmal 12 Wochen früher (bei 24 Monaten ursprünglichen Anspruch). Die RV-Beiträge der Arbeitsagentur sind somit maximal 18 Monatsbeiträge (80% werden bezahlt, Aufstocken nicht möglich während Pflichtversicherung).
Jain, das geht theoretisch.
Vorteil wäre: die Rente steigt, weil 1 Jahr normale Beiträge und 18 Monate Beiträge hinzukommen, für die sie selbst nichts zahlen. Gehaltserhöhungen in dieser Zeit wirken sich auf die Beitrags-/Rentenhöhe aus. Für Monate ohne Pflichtversicherung können sie jeweils über freiwillie Versicherung bis zum Maximalbeitrag einzahlen. Auch hier wirkt die Zeit und Höhe der Beiträge rentensteigernd.
Nachteil: Sperrzeiten und ALG I Verkürzung um 25% des Anpruchs, die Arbeitsagentur wird sie vermitteln wollen und ggf. in entspr. Maßnahmen unterbringen. Sie müssen sich aktiv bewerben.
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