Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andreas,
sind die Zeiten der Arbeitslosigkeit vollständig in Ihrem Versicherungsverlauf erfasst, sind kein (Bestätigungs-)Nachweise von Ihnen nochmals einzureichen.
Fehlen hingegen Zeiten der Arbeitslosigkeit oder sind ggf. unrichtig übermittelt worden, brauchen Sie zur Ergänzung oder Korrektur Nachweise (Bescheide über Leistungsbezug, Bescheinigungen über Meldung beim Arbeitsamt). Ob Sie dann ggf. beim Arbeitsamt noch welche bekommen würden, könnte wegen der Aufbahrungsfristen dort schwierig werden.
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