Hallo Andreas,
sind die Zeiten der Arbeitslosigkeit vollständig in Ihrem Versicherungsverlauf erfasst, sind kein (Bestätigungs-)Nachweise von Ihnen nochmals einzureichen.
Fehlen hingegen Zeiten der Arbeitslosigkeit oder sind ggf. unrichtig übermittelt worden, brauchen Sie zur Ergänzung oder Korrektur Nachweise (Bescheide über Leistungsbezug, Bescheinigungen über Meldung beim Arbeitsamt). Ob Sie dann ggf. beim Arbeitsamt noch welche bekommen würden, könnte wegen der Aufbahrungsfristen dort schwierig werden.
Wenn in Ihrem Versicherungsverlauf der Rentenversicherung die Arbeitslosigkeit bereits korrekt aufgeführt ist und auch bei der Berechnung der 35 bzw. 45 Jahre richtig berücksichtigt wurde, müssen Sie diesbezüglich nichts weiter unternehmen. Die Unterlagen wurden dann vermutlich bei Ihrer Arbeitslosigkeit automatisch vom Arbeitsamt an die Rentenversicherung übermittelt bzw. die Arbeitslosigkeit wurde festgestellt nachdem das Arbeitsamt Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung überwiesen hat.
das ist nicht richtig. Mir fehlen 5 Monate in denen ich ALG 1 bezog. Es wurde mir für die Rente der Betrag bestätigt aber nicht die Höhe des ALG 1 somit fehlen 5 Monate. Die Arbeitsagebntur kann mir das nicht mehr bestätigen da die Unterladen nur 7 Jahre aufbewahrt werden. Es ist zwar aufgrund meines Versicherungsverlaufes eindeutig ersichtlich das ich nur 5 Monate Arbeitslos war und somit ALG 1 bezog und kein Hartz 4, aber das bestätigt mir niemand . Es wäre erfahrenswert ob man da gegen klagen kann ? , da ich mich auf die Übermittlung des ALG Bezuges verlassen habe.
Ich habe die identische Situation, die Auskunft, die ich bekommen habe, ist folgende: beim Rentenamt muss ein Antrag gestellt werden, dann wird geprüft, ob die Voraussetzung für ALG1 bestanden hat, oder doch ALG2.
Mehr weiß ich noch nicht, ich habe den Antrag noch nicht gestellt 🤷
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