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Experten-Antwort

Arbeitslosenversicherung bei teilweiser Erwebsminderung und Anstellung

von Sven08.12.2020 | 19:14
499 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bekomme jetzt eine EM-Rente aufgrund einer teilweisen Erwerbsminderung. Da ich gemäß Rehabericht noch 3-6 Stunden täglich arbeiten kann. Zu meinem Glück habe ich auch in meiner aktuellen Anstellung auf 5 Stunden täglich reduzieren können und kann somit noch Teilzeit arbeiten. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich bzw. mein Arbeitgeber noch Arbeitslosenversicherung bezahlen muss ? In dem Rentenbescheid ist aufgeführt das ich bei arbeitslosogkeit einen Antrag auf volle EM-Rente stellen sollte. Was für mich bedeutet das ich keine Möglichkeit und Recht auf eine Arbeitslosengeld habe wenn ich jetzt meine Stelle verlieren sollte, da ich dann eine volle EM-Rente erhalten kann. Warum muss ich dann noch Arbeitslosenversicherung bezahlen ? In einem Schriftstück der Krankenkasse ist folgendes unter "teilweiser Erwerbsminderung" aufgeführt: In der Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich auch Versicherungspflicht, es sei denn, die Arbeits- agentur hat festgestellt, dass der Beschäftigte aufgrund seiner Leistungsminderung der Arbeitsvermittlung auf Dauer nicht zur Verfügung steht. Wie Entscheidet das die Arbeistagentur ? Muss ich dort ein Antrag stellen wo die mir Bestätigen das ich auf Dauer nicht zur Verfügung stehe ? Oder habe ich doch ein Recht auf ALG1 wenn ich jetzt meine Stelle verliere ? Man sagt ja das auch einem teilweise Erwerbsgeminderter der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Wo anders steht wiederrum das man mit 3-6 Stunden ja doch noch dem Arbeitsmarkt zur Verfüugung steht da man ja arbeiten kann. Also muss ich noch Arbeitslosenversichrung bezahlen und steht mir im Zweifel auch ALG1 zu, oder kann ich nur noch eine volle EM-Rente bei Verlust meiner Stelle erhalten und brauche keine Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2020 | 11:13

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind eine Pflichtleistung. Sie und Ihr Arbeitgeber werden auch weiterhin diese Sozialabgaben zahlen müssen.

4 Antworten

W°lfgangam 08.12.2020 | 19:37
Hallo Sven, um es kurz zu machen: natürlich zahlen Sie + AG weiterhin zwangsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus dem allumfassenden SV-Beschäftigungsverhältnis/-Entgelt zu allen SV-Systemen ...ist ja wohl kein Minijob?! ;-) Damit sind Sie auch dort weiterhin versichert und haben Anspruch auf ALG-Leistungen. DAS sogar ggf. schon jetzt im Rahmen der teilweisen EM-Rente (<- dazu mal beim 'Arbeitsamt nachfragen, Alo-Meldung, was folgt daraus), erst Recht nach Verlust des Arbeitsplatzes. Gruß w.
Klar am 08.12.2020 | 19:38
Tolle Fragen die Sie nochmal in anderen Foren wie den Seemannsforum und die gemeine Hausfrauforum stellen sollten. Ansonsten empfehle ich Ihnen das die Bundesagentur für Arbeit zu fragen. Sie sind 3-6 h arbeitsfähig und haben eine Job. Also spricht bisher nichts gegen eine Verwendung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Was möglicherweise mal bei einem Jobverlust passiert und ob dann in X Jahren eine solche Bewertung anders ausfällt weiß nur der Wind. Ansonsten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bis die Bundesagentur was anderes entscheidet. Demzufolge werden Sie sich nicht vor den Zahlungen drücken können. Und die Möglichkeit einen Antrag auf vollen EM Rente zu stellen besteht immer und für jeden, ob diese dann gewährt wird ist eine völlig andere.
Siehe hieram 08.12.2020 | 20:50
Weil dann geprüft wird, ob Sie, aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes, dann Anspruch auf eine volle EM-Rente (die sogenannte 'Arbeitsmarktrente') hätten. Dies bedeutet vor allem, dass Sie zunächst erst einmal Anspruch auf ALGI zusätzlich zu Ihrer halben EM-Rente haben, und zwar ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit. Während die Bearbeitung einer dann evtl. möglichen vollen EM-Rente ja einige Zeit dauert.... Hier informiert die Krankenkasse für den Fall, dass Sie in den Krankengeldbezug kommen, ob während der noch bestehenden Teilzeitarbeit oder dann während noch geklärt wird, ob Sie weiterhin Arbeitsfähig sind oder doch (medizinisch) voll erwerbsgemindert. Die von der KK bezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung würden aber im Falle der Bewilligung einer vollen EM-Rente (rückwirkend sich mit dem Krankengeld überschneidend) an Sie erstattet werden. Sie haben hier kein 'Wahlrecht, es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Aber es stehen Ihnen dann ja auch Leistungen zu. Und vor allem auch erst einmal, ohne dass eine volle EM-Rente im Raum steht, so lange sich ihr Gesundheitszustand nicht maßgeblich auch verschlechtert. Sollte dies der Fall sein, dann wird die Agentur für Arbeit dennoch erst einmal zahlen und dann läuft das Procedere medizinischer Dienst, Antrag auf Reha etc. ... Aber machen Sie sich doch darüber erst einen Kopf, wenn es denn soweit ist. Bei 1.000 EUR Bruttoeinkommen wäre Ihr Anteil 12,00 EUR monatlich, dafür sind Sie dann einige Monate abgesichert, ohne direkt in ALGII zu fallen... Also freuen Sie sich erst einmal, dass die teilweise EM-Rente bewilligt wurde UND Ihr Arbeitgeber Sie in Teilzeit weiter beschäftigt... und falls es trotz Teilzeit zur Kurzarbeit und KuG kommt, hätten Sie mit Ihren Beiträgen auch darauf einen Anspruch übrigens... Alles Gute und eine besinnliche Weihnachtszeit!
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