Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind eine Pflichtleistung. Sie und Ihr Arbeitgeber werden auch weiterhin diese Sozialabgaben zahlen müssen.
Tolle Fragen die Sie nochmal in anderen Foren wie den Seemannsforum und die gemeine Hausfrauforum stellen sollten.
Ansonsten empfehle ich Ihnen das die Bundesagentur für Arbeit zu fragen. Sie sind 3-6 h arbeitsfähig und haben eine Job. Also spricht bisher nichts gegen eine Verwendung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Was möglicherweise mal bei einem Jobverlust passiert und ob dann in X Jahren eine solche Bewertung anders ausfällt weiß nur der Wind. Ansonsten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bis die Bundesagentur was anderes entscheidet. Demzufolge werden Sie sich nicht vor den Zahlungen drücken können. Und die Möglichkeit einen Antrag auf vollen EM Rente zu stellen besteht immer und für jeden, ob diese dann gewährt wird ist eine völlig andere.
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