Hallo Sonnenschein,
bitte lassen Sie sich wegen der Frage der Weiterversicherung der Krankenkasse durch Ihre Krankenkasse beraten.
Die Möglichkeit, dass Sie zur Überbrückung einen befristeten Job annehmen könnten, führt nicht zu einer Rücknahme der bereits bewilligten Umschulungsmaßnahme.
Bitte beachten Sie aber, dass Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes der letzte Lohnabrechnungszeitraum der zuletzt ausgeübten Beschäftigung vor Beginn der Maßnahme ist. Sollten Sie also in Ihrem befristeten Job weniger verdienen, als vorher, dann wäre auch für die gesamte Dauer der Maßnahme Ihr Übergangsgeld entsprechend geringer.