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Experten-Antwort

Arbeitslosenzeit läuft ab - Krankenversicherung?

von Sonnenschein07.02.2011 | 12:59
1742 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
bin bei meiner hilflosen Suche nach Antworten auf meine Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. :-) Nach meiner Knie-Op und medz. Reha aus der ich mich arbeitsfähig entlassen hab (mit Einschränkungen), habe ich auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Nach langem wartem wurde dieser Antrag für eine Umschulung auch genehmigt. Nun muss ich jetzt zur einer Arbeitserprobung, damit ich auch weiß in welche Richtung meine Umschulung gehen soll. Folgendes Problem ist , da ich mich arbeitsfähig entlassen hab, ist meine Arbeitslosenzeit fast abgelaufen, leider bekomme ich kein ALG II. Wie soll ich mich jetzt am besten Krankenversichern? Darf ich den noch einen Job annehmen oder wird dann mein Antrag nichtig? Umschulung würde wahrscheinlich erst August anfangen. Bin 24 Jahre alt, ledig, lebe im Haushalt meiner Eltern. Vielen vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenschein,

bitte lassen Sie sich wegen der Frage der Weiterversicherung der Krankenkasse durch Ihre Krankenkasse beraten.

Die Möglichkeit, dass Sie zur Überbrückung einen befristeten Job annehmen könnten, führt nicht zu einer Rücknahme der bereits bewilligten Umschulungsmaßnahme.

Bitte beachten Sie aber, dass Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes der letzte Lohnabrechnungszeitraum der zuletzt ausgeübten Beschäftigung vor Beginn der Maßnahme ist. Sollten Sie also in Ihrem befristeten Job weniger verdienen, als vorher, dann wäre auch für die gesamte Dauer der Maßnahme Ihr Übergangsgeld entsprechend geringer.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 07.02.2011 | 21:51
:P Zu Fragen der möglichen Krankenversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse. Im Forum für Altersvorsorge wird man Sie diesbezüglich kaum adäquat beraten können. Eventuell hier: www.krankenkassenforum.de
Sozialrechtleram 07.02.2011 | 19:25
Wie soll Ihnen hier jemand helfen können? Sie haben alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Die Annahme eines befristeten Jobs zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn der offensichtlich bereits bewilligten Umschulung führt nicht dazu, dass die Bewilligung widerrufen wird.
Deutsche Rentenversicherung
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