Hallo Maxl,
den Antworten von "König" und "Ultra" kann ich mich nur anschließen. Entweder haben Sie selbst noch Unterlagen, die Sie einreichen können oder Sie versuchen bei Ihrer damaligen Krankenversicherung noch Unterlagen zu erhalten (bei einigen Krankenversicherngen ist vermerkt worden, welche Art von Leistungen Sie durch das damalige Arbeitsamt erhalten haben). Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, geben Sie bitte eine Erklärung ab, ob und welche Leistungen Sie Ihrer Erinnerung nach in den noch fraglichen Zeiten erhalten haben und die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers wird dann von Amts wegen prüfen und Ihnen mitteilen, welche zusätzlichen Wartezeitmonate für die Erfüllung von 45 Versicherungsjahren noch dazukommen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung