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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit

von Theresa 27.02.2019 | 22:02
76 Ansichten
2 Antworten
Ich arbeite seit 42 Jahren. Durch meine schwerbehinderung kann ich im August 2023 in Rente gehen. Ich habe meine 35 Jahre pfichtbeiträge erfüllt. Meine Frage ist, wie würde sich eine eventuelle Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirken? Mit freundlichen Grüßen Theresa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2019 | 11:24

Hallo Theresa,

erhalten Sie Arbeitslosengeld, gelten diese Zeiten grundsätzlich als Pflichtbeitragszeiten. Der Beitrag wird auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet. Ihre Rente steigt also nicht weiter wie bisher, weil sich der Beitrag aus einem niedrigeren Verdienst errechnet. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld kann bis zu 24 Monate betragen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie grundsätzlich auch nach einer Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen.

1 Antworten

senf-dazuam 28.02.2019 | 08:13
Wenn die Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen gegeben sind (35 Jahre, GdB 50 bei Rentenbeginn), dann können Sie diese Rente auch (wie geplant) beantragen. Die Arbeitslosigkeit bringt natürlich nicht ganz so viel ins Rentenkonto wie eine Erwerbstätigkeit, aber sie erhöht die Rente trotzdem. Wenn Sie parallel die abschlagsfreie Rente ab 63 im Blick haben, da könnte die Arbeitslosigkeit dann bei der Erfüllung der erforderlichen Wartezeit stören ... es seein dennn, Ihr Arbeitgeber hat "dicht" gemacht.
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