Hallo Gerhard,
der Eintrag im Versicherungsverlauf ist korrekt.
Ob aufgrund der Umschulung parallel eine Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung zu berücksichtigen ist, wird Ihr Rentenversicherungsträger bei Vorlage entsprechender Nachweise prüfen.
Den ggf. vorhandenen Nachweis über den Bezug von Unterhaltsgeld von 1987 bis 1989 reichen Sie bitte ebenfalls bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, da dies wichtig für die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sein kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Meinen Sie Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz für den 2. Weltkrieg oder meinen Sie Arbeitslosenhilfe?
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