Hallo robot12,
Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn zählen nicht zu den 45 Jahren Wartezeit für eine abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit aber bereits sicher erreicht haben, dann geht die Wartezeit auch nicht mehr "verloren" - ob die zusätzlichen Zeiten dann Arbeitslosigkeit sind oder nicht, ist bezogen auf den Rentenanspruch irrelevant.
Die Rentenhöhe wird natürlich insoweit beeinflusst, als nunmehr für 10 Monate weniger Beiträge eingezahlt werden, als mit der Beschäftigung bisher geplant. Die Rente wird für diese Zeit aus 80% des zugrundeliegenden Entgelts berechnet - bei einer Zeit von nur zehn Monaten sollte sich das nicht allzu gravierend auf die Rentenhöhe auswirken.
Hallo Torsten,
es kommt darauf an, was Sie unter "arbeitslos machen" verstehen. Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden weitere Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – siehe vorherige Expertenantwort. Diese Beiträge erhöhen regelmäßig die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, erhöht die Zeit der (einfachen) Arbeitslosigkeit den Rentenanspruch nicht mehr.
Es geht ja nich um mich selbst, sonder um meine Mutter die fertig mit ihren Knochen ist.
Wir waren heute bei der Rentenkasse und haben uns beraten lassen. Sie bekommt nur eine kleine Rente.
Sie hat sich rechnen lassen wie viel Abzüge sie bekommt wenn sie die 45jahre voll hat und dann mit 63 in Rente geht. Das wären dann wohl 10,2 Prozent. Der Punkt mit der Arbeitslosigkeit wurde dort nichtmal erwähnt obwohl es bei ihr durchaus Sinn machen würde. Sie muss ja keine 24 Monate Al sein 10monate würden ja auch reichen bis sie die 63 und 8 Monate voll hat.
Die Frage mit den 16monaten darüber hinaus wäre rein Interesse halber meiner Seite gewesen.
Habe ich das richtig verstanden das das Arbeitsamt 80prozent der Beiträge zahlt und somit 0,5% ( warscheinlich 80% davon ) sich die Rente pro Monat erhöht?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten, danke für das schnelle Feedback
Hallo Zusammen,
ich bis 1964 geboren und habe meine 45 Arbeitsjahre mit 62 Jahren erreicht. Ich kann zurzeit erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
Wie wäre es denn dann, wenn ich mit 63- Jahren arbeitslos werden würde. Würde es sich noch auf meine Rente nachhaltig auswirken oder nicht mehr, da ich ja die 45-Arbeitsjahre mit einem Alter von 62 Jahren erreicht habe?
Vielen Dank für eine Antwort
Andianly
Kann man in die Arbeitslosigkeit nach 45 Arbeitsjahren wechseln und somit die Zeit bis zur Rente überbrücken?
Hallo,
ich geben nur zu Bedenken, dass es immer noch eine Zwangsverrentung von Arbeitslosen gibt, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und der frühestmögliche Beginn einer vorzeitigen Altersrente in Reichweite ist. Ob es dabei Abschläge gibt ist der Arbeitsverwaltung dabei egal.
Beste Grüsse
Sehr geehrter Herr Rentenschmied,
die sogenannte Zwangsverrentung betrifft die Empfänger von Arbeitslosengeld I - und nur um diese geht es in diesem Thread - überhaupt nicht. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Alg II, dem sogenannten Hartz IV möglich.
Alg I ist dagegen eine reine Versicherungsleistung ohne Prüfung der Bedürftigkeit.
Weiterhin ist selbst bei Arbeitslosengeld 2 die Unbilligkeit eines vorzeitigen Rentenbezugs zu prüfen. Rentenschmied Sie müssten mal dringend Ihre Rechtskenntnisse in diesem Bereich aktualisieren.Hallo, ich geben nur zu Bedenken, dass es immer noch eine Zwangsverrentung von Arbeitslosen gibt, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und der frühestmögliche Beginn einer vorzeitigen Altersrente in Reichweite ist. Ob es dabei Abschläge gibt ist der Arbeitsverwaltung dabei egal. Beste GrüsseSehr geehrter Herr Rentenschmied, die sogenannte Zwangsverrentung betrifft die Empfänger von Arbeitslosengeld I - und nur um diese geht es in diesem Thread - überhaupt nicht. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Alg II, dem sogenannten Hartz IV möglich. Alg I ist dagegen eine reine Versicherungsleistung ohne Prüfung der Bedürftigkeit.
Hallo,
ich geben nur zu Bedenken, dass es immer noch eine Zwangsverrentung von Arbeitslosen gibt, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und der frühestmögliche Beginn einer vorzeitigen Altersrente in Reichweite ist. Ob es dabei Abschläge gibt ist der Arbeitsverwaltung dabei egal.
Beste Grüsse[/quote]
Sehr geehrter Herr Rentenschmied,
die sogenannte Zwangsverrentung betrifft die Empfänger von Arbeitslosengeld I - und nur um diese geht es in diesem Thread - überhaupt nicht. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Alg II, dem sogenannten Hartz IV möglich.
Alg I ist dagegen eine reine Versicherungsleistung ohne Prüfung der Bedürftigkeit.[/quote]
Weiterhin ist selbst bei Arbeitslosengeld 2 die Unbilligkeit eines vorzeitigen Rentenbezugs zu prüfen.
Rentenschmied Sie müssten mal dringend Ihre Rechtskenntnisse in diesem Bereich aktualisieren.
Ergänzend: Für die Interessierten - die UnbilligkeitsVO: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/unbilligkeitsverordnung.h… Gruß w.Sehr geehrter Herr Rentenschmied, die sogenannte Zwangsverrentung betrifft die Empfänger von Arbeitslosengeld I - und nur um diese geht es in diesem Thread - überhaupt nicht. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Alg II, dem sogenannten Hartz IV möglich. Alg I ist dagegen eine reine Versicherungsleistung ohne Prüfung der Bedürftigkeit.Weiterhin ist selbst bei Arbeitslosengeld 2 die Unbilligkeit eines vorzeitigen Rentenbezugs zu prüfen. Rentenschmied Sie müssten mal dringend Ihre Rechtskenntnisse in diesem Bereich aktualisieren.
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