Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosigkeit nach Pflege

von Alma04.06.2010 | 20:25
1155 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Werden durch die Arbeitsagentur gemeldete Zeiten der ARBEITSLOSIGKEIT OHNE LEISTUNGSBEZUG, die im Anschluß an eine 3 jährige Pflegetätigkeit als Pflegeperson entstanden sind, in der RV eigendlich als ANRECHNUNGSZEITEN - für die 35 Jahre für z. B. die Schwerbeschädigtenrente- bewertet oder nicht? Angenommen: nach dieser Arbeitslosigkeit würden wieder reguläre Beiträge oder freiwillige Beiträge zur RV entrichtet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, da Pflichtbeiträge, die aus sonstigen Gründen gezahlt worden sind, nicht als Beitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung im Sinne von § 58 Abs. 2 SGB VI anerkannt werden. Hierzu zählen insbesondere auch Pflichtbeitragszeiten von Pflegepersonen nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI.

JEDDOCH: Die nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI versicherungspflichtige Zeit als Pflegeperson ist ein sog. "Überbrückungstatbestand"bei der Prüfung der Anrechnung der Arbeitslosigkeitszeit als Anrechnungszeit. Das bedeutet, dass dafür sowohl zwischen dem Ende einer als versicherte Beschäftigung berücksichtigungsfähigen Zeiten und dem Beginn der Pflegebeitragszeit, als auch zwischen dem Ende der Pflegebeitragszeit und dem Begin der Meldung bei der Agentur für Arbeit kein Zeitraum liegen darf, der größer als ein Kalendermonat ist.

2 Antworten

Icham 04.06.2010 | 21:46
Die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird meiner Kenntnis nach gem. § 58 Abs. 1 S.1 Nr.3 i.V.m. Abs. 2 dann als anrechenbar anerkannt, wenn: 1. Arbeitslosigkeitsmeldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit bestand 2. eine Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen nicht gezahlt wurde und 3. wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung unterbrochen wurde. Wenn Sie anschließend freiwillige RV-Beiträge zahlen möchten, sei Ihnen gesagt, dass sich das in den seltesten Fällen lohnt. Den eingezahlten Betrag bekommt man i.d.R. nie als späteren Rentenleistung heraus. Dazu müsste man schon 30 Jahre Rente beziehen...
Almaam 05.06.2010 | 08:31
@ Ich Danke für Ihre schnelle Antwort. Punkt 1.) und Punkt 2.) sind erfüllt. Noch eine Nachfrage zu Punkt 3.): Werden Zeiten der Pflege, in denen von der Pflegekasse die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt wurden, eigendlich auch als " VERSICHERTE BESCHÄFTIGUNG" anerkannt? Ansonsten sollte man wohl lieber alle Frauen vor der Pflege einer Person aus der Familie warnen; wenn es dadurch auch einige Nachteile für die eigene spätere Rente geben sollte!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026