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Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von tessi23.05.2008 | 08:21
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2 Antworten

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Es geht mir um Anrechnung in der RV als Ausfallzeit, wenn ich arbeitslos als Minijobberin bin und ich mich bereits bei der Agentur für Arbeit nur wegen RV-Berücksichtigung (habe ich so gehört sei besser) arbeitslos (kein ALG-Antrag) gemeldet habe. Nun haben die von der BA mir gesagt, ich soll mich bei Ihnen mal schlau machen, ob diese Arbeitslosmeldung nach § 252 i.V. m. §74 SGB VI was bringt. Vielen Dank für Ihre Expertenmeinung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erhalten keine eigene Bewertung. Allerdings zählen sie zu den rentenrechtlichen Zeiten und sind somit bei der Wartezeit von 35 Jahren zu berücksichtigen. Außerdem beeinflussen sie die Bewertung weiterer beitragsfreier Zeiten. Hier darf ich auf die ausführliche Darstellung der Gesamtleistungsbewertung im Beitrag von LS verwerisen.

1 Antworten

LSam 23.05.2008 | 08:29
Bei Rentenbeginn ab Januar 2001 wird diese Zeit nicht mehr eigenständig bewertet, werden dafür keine Entgeltpunkte mehr ermittelt. Die angefallenen Monate solcher Zeit zählen aber weiterhin in der Rente als Monate wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug mit, setzt aber voraus, das man als arbeitssuchend gemeldet bleibt. Diese Monate gelten als beitragsfreie Zeit, -Mon. (bf)-. Jeder dieser "-Mon. bf-" wird in einem besonderen Rechenabschnitt der Rentenberechnung, in dem ein .... "belegungsfähiger Gesamtzeitraum" .... zu ermitteln ist, daselbst nicht mit berücksichtigt. In einem weiteren Rechenschritt wird ein .... "Gesamtleistungswert" ... ermittelt. Seine Bildung basiert auf der Division von aus dem Versicherungsleben ermittelten Entgeltpunkten durch eine Zahl Monate aus einem belegungsfähigen Zeitraum. Belegungsfähiger Zeitraum ist der ab 17. Lbj. bis zum Vormonat Rentenbeginn + Monate versicherungspflichtiger Zeit vor dem 17. Lbj.), im Normalfall bei Rentenbeginn mit 60 und ohne Zeit vor dem 17. Lbj = 517 Mon. Beitragsfreie Monate, (-Mon. bf-), egal woraus sie entstanden sind, werden nicht mit einbezogen. Je weniger Monate ich also als "Divisor" habe, um so höher der Quotient. Bsp. 1, 37 Mon. Alg o. Lstg-bezug vorhanden, nicht bei AfA gemeldet. - 40,0000 EGPT aus Versicherungsleben, - 517 Mon. aus beleg`fhg. Zeitraum. Weile keine Meldung beim Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit erfolgte, bleiben die 37 Mon. in der Summe des zu ermittelnden belegungsfähigen Gesamtzeitraumes enthalten. Gesamtleistungswert soll der aus der Grundbewertung sein, hier: 40,0000 / 517 = 0,0774 EGPT Bsp. 2, 37 Mon. Alg o. Lstg-bezug vorhanden, regelmäßig bei AfA gemeldet. - 40,0000 EGPT aus Versicherungsleben, - 517 Mon. aus beleg`fhg. Zeitraum. Davon sind 37 Monate als -Mon. bf- wegen ALG ohne Lst-bezug abzusetzen. Gesamtleistungswert unter Berücksichtigung der Mon. (bf) jetzt: 40,0000 / (517-37) = 0,0833 EGPT. Im Versicherungsleben bei Rentenbeginn ermittelte Monate (bf), (bg) werden nun mit diesem "Gesamtleistungswert bewertet. Hoffe, das es Ihnen möglich ist den Zudammenhang zu erkenn, ob man sich weiterhin bei der AfA meldet oder nicht.
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