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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug: sinnvoll für Rentenansprüche?

von RentenFan05.05.2021 | 17:30
233 Ansichten
5 Antworten
Hallo, nachdem ich die Wartezeit von 35 Jahren bereits erfüllt habe, aber keine 45 Jahre Wartezeit mehr erreichen kann, stelle ich mir gerade die Frage, ob sich für mich noch die jetzige Arbeitslosigkeit ohne ALG-Bezug noch lohnt. Ich bin derzeit nebenberuflich selbstständig und versuche, daraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu machen. Die Auftragslage lässt das aber leider momentan noch nicht zu, daher bin ich nach ausgelaufenem ALG-Bezug weiterhin arbeitslos gemeldet. Da die Arbeitslosigkeit aber aktive Bewerbungen auf einen für mich chancenlosen Arbeitsmarkt erfordert, würde ich mich gerne beim Arbeitsamt "abmelden", bzw. in den Status arbeitssuchend umgewandelt werden. Hat die Aufgabe der Arbeitslosigkeit einen rententechnischen Nachteil in meiner Situation? Ich lese aus den Broschüren heraus, dass sich lediglich Anrechnungszeiten für die 35-Jahre-Wartezeit ergeben können, die ich aber nicht mehr benötige. Danke im voraus für eine Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2021 | 10:04

Hallo RentenFan,

interessant ist in Ihrem Fall vor allem, ob Sie den Schutz der Erwerbsminderungsrente durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit aufrechterhalten können.

Bitte lassen Sie sich deswegen und auch ggfs. wegen einer möglichen Pflichtversicherung als Selbstständiger individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

4 Antworten

W°lfgangam 05.05.2021 | 17:45
Hallo Rentenfan, 'vollwertige' Alo-Meldezeiten schließen Rentenlücken und 'könnten' im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (Durchschnittswert Ihrer Versicherungszeiten) einen Rentenbonus für andere Versicherungszeiten bedeuten, die mit diesem Durchschnittswert zu bewerten wäre. Daneben 'könnte' damit der Anspruch einen Rente wegen Erwerbsminderung gesichert werden. Für die bereits erreichten 35 Jahre für die Rente ab 63 mit Abschlag (oder auch ab 62 bei GdB50) ist eine weitere Alo-Meldung nicht mehr erforderlich ...hier geht es dann höchstens noch um etwaige rentenrechtliche Ontop-EP/rein versicherungsmathematisch gesehen, sofern das überhaupt von Bedeutung werden könnte. Zu viel 'könnte', daher ist eine Individualberatung unerlässlich. Gruß w.
Siehe hieram 05.05.2021 | 17:43
Verraten Sie uns noch Ihr Alter, bzw. Jahrgang. Dann können die Antworten zielführender sein.
Siehe hieram 05.05.2021 | 21:33
RentenFan schrieb

Ich bin Jahrgang 1964.

Also noch nicht 'ganz kurz vor Rente'. Bezüglich der neben-/hauptberuflichen 'selbstständigen' Beschäftigung informieren Sie doch auch schon mal hier (vielleicht sind sie ja doch 'versicherungspflichtig'...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne… Und versuchen Sie tatsächlich, einen direkten individuellen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV zu erhalten (telefonisch). Weisen Sie darauf hin, dass es um ausführliche Beratung für Selbstständige geht, damit der Mitarbeiter entsprechend Zeit einplanen kann. Und sprechen Sie Ihre Ideen auch noch mal mit der Vermittlungsabteilung der Agentur für Arbeit durch. Evtl. gibt es doch noch Fördermöglichkeiten auch von dort. Hilfreich könnte auch dieses Forum sein: https://www.existenzgruender.de/DE/BMWi-Expertenforum/Fragen-Ant… Viel Erfolg!
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