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Arbeitslosigkeit Sperrfrist

von Arb09.08.2007 | 23:37
1353 Ansichten
2 Antworten
Da ich die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses mit meinem Arbeitgeber vereinbart habe bekomme ich eine 3-monatige Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit. Um meine 35 Versicherungsjahre rechtzeitig bis 63 zu bekommen brauche ich aber diese 3 Monate. Werd die Sperrfrist als Wartezeit in der Rentenversicherung angerechnet? Vielleicht gibt es ein Gesetz in dem darüber etwas steht?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.08.2007 | 12:51

Helferin hat es bereits richtig erklärt

1 Antworten

Helferinam 10.08.2007 | 08:12
Nein, eine Sperrfrist wird nicht auf die Wartezeit angerechnet, da es sich hierbei weder um eine Beitragszeit, noch um eine Anrechnungszeit handelt. Sie kann sich lediglich als Überbrückungszeit für bestimmte Anrechnungsvoraussetzungen vorgemerkt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, für diese Zeit freiwillige Beiträge zu entrichten. Der monatliche Mindestbeitrag liegt zur Zeit bei 79,60 EUR (West).
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