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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit und EMRente

von MH10.08.2022 | 11:25
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 62 Jahre alt und bekomme Arbeitslosengeld. Das AA meinte dass ich prüfen soll ob ich zumindest eine Teil EMRente bekomme. Sollte ich diese EMR bekommen habe ich dann weiterhin Anspruch auf das volle Arbeitslosengeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MH,

das Ergebnis eines Antrages auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist nicht vorhersehbar. Es besteht somit auch die Möglichkeit, dass volle Erwerbsminderung festgestellt wird und dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt. Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung geringer sein sollte als das Arbeitslosengeld, wäre das in einem solchen Fall ungünstig.

Sollte bei Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt werden, müsste die Rentenversicherung prüfen, inwieweit die individuell zu berechnende Hinzuverdienstgrenze evtl überschritten wird. Dies sind ein paar Aspekte, die deutlich machen, dass die Antwort auf Ihre Frage nicht einfach "Ja" lauten sollte.

Für weitere Einzelheiten vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen.

Viele Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Berndam 10.08.2022 | 11:52
Die Frage kann nur die AfA zuverlässig beantworten.
Abschlägeam 10.08.2022 | 12:21
Hallo MH, solange Sie noch Anspruch auf ALGI haben, gibt es eigentlich keinen Grund, dass die Agentur für Arbeit Sie auffordert, einen EM-Rentenanspruch zu prüfen. Dann wird seitens der AfA versucht, Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ggfs. mit entsprechenden Schulungsmaßnahmen. Außer - und das geht aus Ihrer Frage nicht hervor - Sie haben sich nicht nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses 'einfach' arbeitsuchend gemeldet, sondern waren z.B. zuvor schon im Krankengeldbezug, und wurden 'ausgesteuert' und sind deshalb dort gelandet. Dann müsste zunächst vom Medizinischen Dienst der AfA festgestellt werden, ob Anzeichen einer bereits geminderten oder gefährdeten Erwerbsfähigkeit vorliegen und Sie würden dann aufgefordert, einen EM-Rentenantrag zu stellen. In diesem Fall würden Sie bis zur Entscheidung über Ihren EM-Rentenantrag zunächst weiterhin ALGI erhalten, maximal bis zum Ende Ihres ALGI-Anspruch-Zeitraums. Die in einem solchen Fall möglichen verschiedenen Szenarien bezgl. Ihres (weiteren) Arbeitslosengeldanspruchs erklärt Ihnen die Leistungsabteilung der AfA. Unter welchen Umständen ein Anspruch auf EM-Rente vorliegen könnte, erfahren Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Erklärbäram 10.08.2022 | 12:23
Da Sie dann ja nur noch mit einer teilweisen, also eingeschränkten Erwerbsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wird das Arbeitsamt wahrscheinlich nicht zahlen, als stünden Sie in vollem Umfang zur Verfügung. Aber wie mein Vorredner schon sagt: das müssten Sie mit der Agentur klären. Und sich mit den Hinzuverdienstgrenzen bei EMR befassen. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer (teilweisen) EMR haben Sie sich schon angelesen?
Andreasam 10.08.2022 | 14:48
Vorteilhaft bei einer teilweisen EM-Rente sind auch die Zurechnungszeiten bei einem späteren Wechsel in die Altersrente. Informieren Sie sich auch darüber.
Abschlägeam 10.08.2022 | 15:04
Warum nur bei einer teilweisen EM-Rente? Auch wenn es eine volle EM-Rente geben sollte (die allerdings aber auch überhaupt erst einmal beantragt werden müsste...) sind doch Zurechnungszeiten enthalten.
Ususam 10.08.2022 | 16:23
Vorteilhaft bei einer teilweisen EM-Rente sind auch die Zurechnungszeiten bei einem späteren Wechsel in die Altersrente.
Einfach nur das"teilweise"weglassen und es passt. Wahrscheinlich so formuliert, weil der FS eine solche auf dem Zettel hat.
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