Hallo MH,
das Ergebnis eines Antrages auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist nicht vorhersehbar. Es besteht somit auch die Möglichkeit, dass volle Erwerbsminderung festgestellt wird und dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt. Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung geringer sein sollte als das Arbeitslosengeld, wäre das in einem solchen Fall ungünstig.
Sollte bei Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt werden, müsste die Rentenversicherung prüfen, inwieweit die individuell zu berechnende Hinzuverdienstgrenze evtl überschritten wird. Dies sind ein paar Aspekte, die deutlich machen, dass die Antwort auf Ihre Frage nicht einfach "Ja" lauten sollte.
Für weitere Einzelheiten vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen.
Viele Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung